Nein, das gilt für den gesamten Scheinwerfer, also auch für eine reine Klarglasabdeckung.Aber gilt das nicht nur bei echten Streuscheiben?
Solange da kein Prüfzeichen auf der Abdeckung ist, ist es kein Scheinwerfer. Der geprüfte Scheinwerfer ist der Projektor im Gehäuse und da machen wir ja nix dran.
Es gibt auch Scheinwerfer mit Prüfzeichen auf den Abdeckungen, das sind meist H4 mit Reflektor, da ist alles eine Baugruppe. Dort ist das tatsächlich rechtlich eine Grauzone, physikalisch aber nicht.
Der Ing, der das nicht nachvollziehen kann, sollte Bockwurst verkaufen, aber keine Ingenieurstätigkeiten ausüben.
Ich würd die Prüfstelle auch nicht drauf hinweisen, aber wäre tatsächlich auf die Argumentation gespannt.
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