Also sollte das Teilegutachten auch bei Originalen Felgen dabei sein?
Nein, das hast Du falsch verstanden.
Subaru lässt für fast alle Original- und original Zubehör-Felgen TGA für alle mögliche Subaru-Modelle erstellen. Damit diese auch als Nachrüstfelgen auf anderen als dem ursprünglichen Fahrzeug verwendet bzw. dass auch andere als die serienmäßigen Reifengrößen gefahren werden können.
Sind die Felgen serienmäßig auf diesem Fahrzeug verbaut brauchst Du natürlich kein TGA. Willst Du nun aber eine andere Reifengröße fahren, dann ist ein Blick ins TGA nicht verkehrt, damit Du siehst was mit einer einfachen Anbauabnahme legal fahrbar ist.
Steht die weitere Reifengröße schon mit im CoC-Papier, dann kann man sich wohl sogar die Eintragung sparen (wobei ich mir bei der Aussage nicht ganz sicher bin - bin ja nicht der TÜV oder die Dekra!).
Wenn Du also die 225/45 R 17 fahren willst, dann brauchst Du das TGA oder wenn dort nicht aufgeführt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. eine Freigabe von Subaru D für diese Größe auf der gewünschten Felge am entsprechenden Fahrzeug.
Du kannst natürlich auch eine Einzelabnahme versuchen - nur dazu musst Du die 4 Reifen erst kaufen und montieren lassen. Wenn sich dann bei der Einzelabnahme herausstellt, dass z.B. der Platz im Radhaus nicht reicht oder dein Tacho weniger anzeigt, als Du tatsächlich fährst, dann waren die Ausgaben umsonst oder ziehen weitere Folgekosten nach sich.
Also nimm die Felgen wie sie sind, lass saisonbedingt die Winterreifen in 205/50 R17 aufziehen und für das Frühjahr kannst Du dir dann andere Felgen suchen, die dir gefallen und auf denen die 225/45 R17 legal fahrbar sind. Können ja die gleichen Felgen noch mal sein, wenn sie dir gefallen.
Gruß
Stephan