Die Anhaengelast haengt ab von:
- gebremst / ungebremster Haenger
- Art / Bauart / Typ der HaengerKupplung
- Steigung
- Leergewicht des Zugfahrzeugs
- Bremsen (z.B. Scheiben hinten) / ABS
- ESP / VDC / Traction Control
- Fahrwerk / Aufhaengung / Niveauregulierung
- Getriebe
- MOTORISIERUNG
z.B. Der 2.0 darf weniger ziehen als der 2.5.
Mein MJ98 2.5 GX Kombi Automatik mit Niveauregulierung hat im Schein stehen:
ungebremst 500kg,
gebremst 1800 kg, bis 8% Steigung 1900 kg
Wieso zum Beispiel bei MJ02 im Subaru Prospekt eine 12 % Steigung auftaucht und keine 8%, ist mir unverstaendlich:
http://www.subaru.de/fileadmin/downloads/kundenservice/prospektarchiv/legacy/archiv-legacy02.pdf
Der ADAC hat keine Differenzierung des Zuggewichts bzgl Steigung:
http://www1.adac.de/Tests/autotest/tetda….pdf?quer=tests
Nun ja, 1800 oder 1900 ist eigentlich auch Wurscht und wenn ich mal im Urlaub was ziehe,
woher weiss ich dann, dass auf meiner Strecke nicht mehr als 8% Steigung sind?
Da muesste man die Strecke erst mal vorher abfahren oder wie?
Uebrigens gilt das Sonntagsfahrverbot auch fuer PKW+Anhaenger falls gewerblich genutzt.
Nur Sportanhaenger sind ausgenommen vom Sonntagsfahrverbot,
das heisst falls die Paragraphen nicht schon wieder geaendert wurden.
Leider beziehen sich die vorgeschriebenen Max-Lasten nur auf feste und FESTGEZURRTE Stoffe.
Ein Gaul, der bei Langeweile mal das Schaukeln anfaengt, und bei 80km/h deinen Karren umschmeisst, passt nicht in einen Paragraphen.
Die Frage, ob eine AntiSchlinger Kupplung da etwas nuetzt, oder eher schadet, bleibt vorerst noch offen.
Wahrscheinlich sind diese Unfaelle der Hauptgrund fuer die relativ hohe Einstufung in der Haftpflichtversicherung.