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Ulli

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  • »Ulli« ist der Autor dieses Themas

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1

Sonntag, 21. Juli 2002, 11:35

Neues Schadenersatzrecht

Anfang August tritt ein neues Schadenersatzrecht in Deutschland in Kraft.
Für Kraftfahrer, die nach einem Unfall ihren Wagen in einer Fachwerkstatt reparieren lassen, bleibt alles beim Alten.
Die Autofahrer jedoch, die durch Vorlage eines Schätzgutachtens (Werkstatt oder Gutachter) auf eine Reparatur verzichten oder diese selbst ausführen wird in Zukunft die im Gutachten enthaltene Mehrwertsteuer abgezogen und nicht gezahlt. Jetzt wird man bei einem unverschuldet Unfall als geschädigter Autofahrer auch noch schlechter gestellt. Da sage ich nur, schönen Dank auch.
Gruß Ulli



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2

Sonntag, 21. Juli 2002, 12:27

Grundsatz ist die Wiederherstellung des Zustandes vor dem Unfall. Das geschieht durch die Reparatur, für die Du das Gutachten oder den Kostenvoranschlag erstellen lassen hast. Wenn Du nur das Geld kassierst, ist der vorige Zustand nicht wieder hergestellt. Ich finde die Neuregelung gerecht...


StukkiAlex

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3

Sonntag, 21. Juli 2002, 19:08

ich finde die neuregelung nicht gerecht!
wenn ich z.b. den wagen erst später reparieren lassen möchte (aus welchen gründen auch immer) werde ich um die 16% mwst betrogen & muß diese dann aus eigener tasche zahlen...
ich finde es ist egal ob ich den schaden reparieren lasse oder nicht...
die 16% mwst gehören zu dem angefallenem schaden dazu & sollten daher auch bezahlt werden!!!
ich finde das ist einfach wieder betrug an den versicherungsnehmern!!!!

mfg alex

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