Ich bin mir fast sicher, diese Frage wurde schon mal gestellt. Aber die Such-Funktion hat sie mir nicht angezeigt An einem Outback (EZ 09/2014) soll eine AHK nachgerüstet werden. Wie sieht es bzgl. Werksgarantie am Auto aus, wenn das in einerfreien Werkstatt gemacht wird? Gibt es da (auch teilweise) Garantieverlust?
Ich denke, dass das vom Garantiefall abhängt.
Wenn ein Problem auf einen unsachgemäßen Einbau zurückzuführen ist, wie beispielsweise Elektrikprobleme oder Rost an den betroffenen Stellen, wird die Garantie nicht greifen.
Solltest du aber ein Motorschaden haben oder Probleme im Innenraum, wird das niemand auf die Anhängerkupplung zurückführen und dir die Garantie verweigern.
Was macht so ein Umbau den kostentechnisch im Vergleich freie Werkstatt zur Vertragswerkstatt aus?
Ich bin mir fast sicher, diese Frage wurde schon mal gestellt. Aber die Such-Funktion hat sie mir nicht angezeigt
Korrekt, der Hinweis zu dem bestehenden Thread steht direkt hier unten drunter ("ähnliche Themen"). Da ging es halt nur um den Levorg, aber es spielt ja bei der Behandlung der rechtlichen Seite keine Rolle an welchem Modell die AHK montiert werden soll.
Zumal du da bereits am 8.September die gleiche Frage gestellt hast und auch eine entsprechende Antwort bekommen hast.
Das Unterforum "Exterieur" ist (war) der falsche Platz für dein Anliegen. Der Exterieurbereich ist Teil des "Impreza GT, WRX und STI"-Forenbereichs.
In deinem Fall geht es ja nicht um ein solches Fahrzeug.