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Subi-Lu

Profi

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21

Freitag, 18. Mai 2018, 22:08

:D Nochmal zum Thema"Mobilitätsgarantie"
Ich hatte ja jatzt mit meinen Diesel 3 Werkstattbesuche nacheinander.Ölverdünnung,Schlauch am Ladeluftkühler,AGR-Ventil gereinigt.Nun meldete siich noch die DPF-Leuchte ,erst blinkernd,dann dauernd leuchtend inkl.Mil und ESP Leuchte..Ich bin dann zum Freundlichen und bat um Reinigung des DPF.So hatten wir es abgesprochen.
Nun hat er mir 35€ pro Tag für den Leihwagen berechnet.Nach meinem Meckern sagte er,daß ich ja noch hätte fahren können....(mit leuchtenden Warnlampen?)
Die Mobilitätsgarantie greife nur wenn es nicht mehr fährt. Ist das korrekt oder hat er mich über den Tisch gezogen?

Grüsse!

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22

Dienstag, 22. Mai 2018, 10:15

Moin Zusammen
Ist das korrekt oder hat er mich über den Tisch gezogen?
sagen wir mal so: streng genommen greift die Mobilitätsgarantie nur "wenn das Fahrzeug aus eigener Kraft nicht mehr sicher in die nächstgelegene autor. Fachwerkstätte bewegt werden kann".
Das sagt eigentlich alles und ja, es lässt Interpretations-Spielraum, den Man(n) bis zum Einbruch der Dunkelheit diskutieren kann im Sinne von "hätte, hätte, Fahrradkette" bzw. "was wäre dann (nicht) passiert?"

Was für mich persönlich unstrittig ist: so eine Aussage des Händlers gegenüber dem Kunden geht gar nicht :frown: - zumal er ja wohl nicht zuvor darauf hingewiesen hat. Und somit der Kunde ggf. eine objektive Wahlmöglichkeit gehabt hätte (wie auch immer die dann aussieht).

Kurzum: einen Händler, der mir so käme und auf dieser formal-korrekten Sichtweise gegenüber seinem Kunden beharrt, würde ich zukünftig weder mit meinen Aufträgen noch mit meinem Geld belasten wollen => :nixwieweg: