Moin Zusammen
Ist das korrekt oder hat er mich über den Tisch gezogen?
sagen wir mal so: streng genommen greift die Mobilitätsgarantie nur "wenn das Fahrzeug aus eigener Kraft nicht mehr sicher in die nächstgelegene autor. Fachwerkstätte bewegt werden kann".
Das sagt eigentlich alles und ja, es lässt Interpretations-Spielraum, den Man(n) bis zum Einbruch der Dunkelheit diskutieren kann im Sinne von "hätte, hätte, Fahrradkette" bzw. "was wäre dann (nicht) passiert?"
Was für mich persönlich unstrittig ist: so eine Aussage des Händlers gegenüber dem Kunden geht gar nicht
- zumal er ja wohl nicht zuvor darauf hingewiesen hat. Und somit der Kunde ggf. eine objektive Wahlmöglichkeit gehabt hätte (wie auch immer die dann aussieht).
Kurzum: einen Händler, der mir so käme und auf dieser formal-korrekten Sichtweise gegenüber seinem Kunden beharrt, würde ich zukünftig weder mit meinen Aufträgen noch mit meinem Geld belasten wollen =>