Hallo
@Miles: ,
es gilt das Datum der Erstzulassung im Ursprungsland. Außerdem gibt es auch die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung, aber das hat je nach Sachbearbeiter und erstem Zulassungsbezirk unterschiedlichen Erfolg. Das tolle, wenn man einmal eine hat gilt sie fort.
Selbst diese Lösung ist bei JDM allerdings problematisch, da die lange deutlich humanere Einstufungen hatten als wir und auch Standards, wie beispielsweise EOBD/OBDII, deutlich später erst verpflichtend wurden. Das führt z.B. dazu, dass die GT-B bis zum Rev. D keine Euro 3 bekommen, das das EOBD Protokoll nicht vollumfänglich unterstützt wird.