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jiron

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1

Donnerstag, 21. Juli 2011, 13:15

Wieviele Fahrzeuge darf ein Privatverkäufer verkaufen ohne Händler zu sein?

Hi,

ich schreibe die Frage mal hier beim Kaufinteresse rein, denn event. helfen die Antworten ja Kaufinteressenten.

Mir fällt in der letzten Zeit schon verstärkt auf, dass gerade im Saarland es zwei "Privatanbieter" gibt, die mehrere Impreza Turbos gleichzeitig anbieten
ich denke, dass es mittlerweile für viele ein einträgliches Geschäft geworden ist, Imprezas aus Uk zu kaufen und dann hier weiterzuverkaufen.
Soweit ist ja auch alles kein Problem.

Aber wann wird denn der Privatverkäufer dann zum Händler und muss Gewährleistung anbieten?.

Ich will niemandem ans Bein pinkeln, aber ich denke, wäre sicherlich interessant zu wissen, wann ich denn als Käufer das Recht auf Gewährleistung habe.

Hier mal die Beispiele:
1) Homburg (hat im Moment nur einen Impreza drinstehen, aber da gab es auch mal mehr):

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »jiron« (21. Juli 2011, 15:53) aus folgendem Grund: Thementitel angepasst


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2

Donnerstag, 21. Juli 2011, 14:15

auch ein Händler kann im Auftrag von Privatpersonen verkaufen und muss (bin mir aber nicht gaanz sicher) keine Gewährleistung anbieten

Ps. In deinem Fall sieht das aber schon nach gewerblichem Handel aus. Also so als wenn sich da eienr drum rumdrücken will

jiron

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3

Donnerstag, 21. Juli 2011, 15:52

Hi,

dass jeder Händler im Kundenauftrag verkaufen kann, weiß ich und muss ehrlich sein, ich finde diese Regelung bescheiden.

Denn entweder man ist Händler oder Privatverkäufer, aber mit dieser regelung umgehen ja immer mehr Händler Ihre gesetzliche Gewährleistungspflicht.


Zu dem Händler in Merchweiler: der bietet ja nicht nur Imprezas an, sondern auch Nissan Skylines und auch EVO´s.

Gruß Jens

Carver

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4

Donnerstag, 21. Juli 2011, 16:07

Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
Denn entweder man ist Händler oder Privatverkäufer, aber mit dieser regelung umgehen ja immer mehr Händler Ihre gesetzliche Gewährleistungspflicht.


wenn Gesetze umgangen werden, liegts manchmal auch an den Gesetzen ....


die einkommensteuerliche Definition des Gewerbebetriebs könnte Dich interessieren. Wenn man das alles haken kann, dann sollte es auch eine Anmeldung des Gewerbes geben. http://de.wikipedia.org/wiki/Einkünfte_aus_Gewerbebetrieb

Flo H

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5

Donnerstag, 21. Juli 2011, 16:08

Hi,

wenn der schon mehrere Autos verkauft hat dann ist das definitiv Steuerhinterziehung.
Er wird warscheinlich bald ordentlich Ärger beklommen wenn er kein Händler ist.

Gruß Flo

Bj001

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6

Donnerstag, 21. Juli 2011, 17:22

Also wenn man sich die Definition auf Wikipedia anschaut, dann kann man da durchaus rauslesen, dass das rechtens ist - wenn man es zu seinen gunsten auslegt.

Zitat Wikipedia:

Zitat

Ein Einzelunternehmer [...] erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wenn
[...] die Betätigung weder [...] noch als bloße Vermögensverwaltung
anzusehen ist.
Er verwaltet sein Vermögen eben mit Autos anstatt mit Aktien, Fonds oder ähnlichem.

So kann man (muss man aber nicht) diese Definition auslegen.


Grüße Bj

danielD

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7

Donnerstag, 21. Juli 2011, 18:36

Hallo Freunde,

der ist mir auch schon aufgefallen.....ist ja quasi hier um die Ecke.

Ich habe mich gewundert, daß es da jemanden geben soll, der haufenweise (recht nette) Subarus

unter das Volk bringen will, ohne daß da ein Händler dahinter steht. Leider stand nie eine Adresse dabei,

sonst hätte ich den mal besucht.

Etwas dubios finde ich das schon, andererseits MUSS man da ja nichts kaufen.

Ich habe ich schon einige Autos gekauft, ein paar von einem Händler, ein paar von

Privat. So richtig auf die Schnauze gefallen bin ich bei einem Wagen, der bei einem Händler stand und

voller Garantieversprechen und Qualitätswimpel hing, die wenigsten Sorgen bereitete mir ein Auto, daß ich von einem

Privatmann gekauft hatte, von dem man eigentlich kein Auto kaufen sollte (Heizer). Allerdings war der Weg zu weit,

um nochmal kehrt zu machen.


.......man sticht manchmal einfach nicht drin.

Gruß
Daniel

göp

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8

Donnerstag, 21. Juli 2011, 19:16

Zitat

Er verwaltet sein Vermögen eben mit Autos anstatt mit Aktien, Fonds oder ähnlichem.

So kann man (muss man aber nicht) diese Definition auslegen.



Ich denke nicht, dass die Finanzbehörden diesen Autohandel so auslegen würden :). Dann wäre ja jeder Mercedeshändler ebenso kein Gewerbetreibender...

Es gibt aber eben auch keine festen Werte, ab wievielen Autos pro Jahr ein Gewerbe besteht. Man kann sich lediglich an Präzedenzfällen orientieren. In meinen Augen ist es in seinem Fall ein anmeldepflichtiges Gewerbe. Aber jede Finanzverwaltung sieht das anders und wo kein Kläger, da kein Richter ;).

tgl. neue Prospekte: pro.Subaru-Impreza.net

jiron

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9

Donnerstag, 21. Juli 2011, 20:45

Hi,

schon mal Danke für die Antworten.

Mir liegt es fern hier die angebotenen Imprezas zu beurteilen, ist nicht meine Absicht. Auch ob der Anbieter seriös ist, wollte ich hier nicht in Zweifel ziehen.
mir geht es um die Frage: ist der Anbieter schon ein Händler oder eben nicht.
Ebenfalls geht es um die Grundsätzlichkeit: wenn ich von einem Privatmann kaufe, weiß ich dass ich wenn ich vom Hof fahre, jeder defekt mein Übel ist. Beim Händler verhält es sich anders.

Des weiteren habe ich den "Privathändler" nur mal als Beispiel angeführt, die Diskussionen beginnen denke ich erst dann, wenn ein Kunde mal vom Hof fährt und einen Schaden hat und dann vor Gericht zieht...ob der Kunde dann wird Recht bekommt muss das Gericht entscheiden, aber der Anbieter sicherlich Besuch vom Finanzamt.

In meinen Augen (Danke an carver für den Link) hält es sich hier mit dem grundatz der Nachhaltigkeit:

Zitat

Nachhaltige Betätigung [Bearbeiten]

Eine Tätigkeit ist nachhaltig, wenn sie auf Wiederholung ausgerichtet ist; die Wiederholungsabsicht ist anhand der tatsächlichen Umstände zu beurteilen. Nachhaltigkeit ist zu bejahen, wenn eine Mehrzahl gleichartiger Handlungen vorgenommen wurde. [3] Nachhaltigkeit liegt bereits dann vor, wenn eine Tätigkeit von vornherein mit der Absicht unternommen wird, sie sich bei bietender Gelegenheit zu wiederholen.[4]


Gruß Jens

Gerd

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10

Donnerstag, 21. Juli 2011, 22:51

...ergänzend vielleicht noch die Gewinnerzielungsabsicht. D.h. wenn er die Autos auch nur mit geringem Aufschlag weiterverkauft (abzgl. eigene Aufwände...) und die Autos nicht zwischendurch auf seinen Namen zulässt, kann man auch von gewerblicher Tätigkeit ausgehen.

Flo H

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11

Donnerstag, 21. Juli 2011, 23:41

Ihr könnt sicher sein, spätestens wenn er mit seinem ersten Kunden Ärger bekommt ist er dem Finanzamt ausgeliefert!

Auf der einen Seite kann ich ihn auch gut verstehen, jeder verdient sich gern was dazu. Und das am liebsten noch mit seinem Hobby. Ich glaube eher nicht das er jemand über den Tisch ziehen will.

Baumschubser

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12

Freitag, 22. Juli 2011, 04:45

Auf den Bildern in den beiden letzten Links von jiron sind auch (retuschierte) Kennzeichen drauf, diese haben einen roten Rand - gibt es doch eigentlich nur bei den roten 06er Nummernschildern, wie sie die Autohändler für Probefahrten / Überführungen verwenden und die man als Privatmann gar nicht bekommt :confused: (OK: Die 07er Kennzeichen für Old- und Youngtimer haben auch eine rote Beschriftung, aber diese wird es für solch junge Fahrzeuge nicht geben)

Gruß,
Stephan

Carver

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13

Freitag, 22. Juli 2011, 10:36

Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
die blosse Vermögensverwaltung als nur negative Abgrenzung (kein Gewerbe) beschreibt genau das, was das Wort sagt. Da gibts nix zu deuteln. So jemand hat Vermögen (Immobilien, Wertpapiere, Edelmetalle, was weiss ich) und er verwaltet es. Das heisst nicht, dass er damit handelt, sondern dass er es grundsätzlich behält. Ein Gebrauchtwagenhändler hat in der Regel nicht mal Vermögen, dass er verwalten könnte. Gebrauchtwagenhandel ist auch keine Vermögensverwaltung.
Nachhaltigkeit = Tätigkeit mit Wiederholungsabsicht. Die Absicht reicht. Genauso bei der Gewinnerzielungsabsicht. Da weder ich als Steuerberater noch das Finanzamt als Behörde dem Mandanten den Kopf aufsägen können um mal reinzuschauen, was da für Absichten drin sind, werden solche "inneren Tatsachen" nach äusseren Indizien bestimmt. Das ist in 99% der Fälle unproblematisch, weil die äusseren Umstände keiner Auslegung bedürfen.
Wo es Tatsachen gibt, brauchts keine Indizien.

jiron

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14

Samstag, 23. Juli 2011, 18:59

HI,

nochmal allen Dank, die mir ein wenig Erleuchtung gebracht haben.

Wenn ich zusammenfassen darf:
Was mein "Beispielhändler" oder die anderen Leute machen ist nicht rechtens, denn ganz klar ists ein Gewerbe (hat Hanns uns ja mit seinem Link ganz klar aufgezeigt!!), aber wenns keiner merkt ist´s egal.

Zitat

Ihr könnt sicher sein, spätestens wenn er mit seinem ersten Kunden Ärger bekommt ist er dem Finanzamt ausgeliefert!

Genau so sehe ich das auch.

So bin ich mal schlauer und mal sehen, wie lange es die Angebote noch gibt.

Danke und Gruß

Jens