Für eine Zulassung in der Schweiz müssen die Fahrzeuge den Bestimmungen über Bau und Ausrüstung entsprechen; eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung erleichtert die Inverkehrsetzung ohne Lärm- und Abgastest. Für entsprechende Auskünfte sind die kantonalen Strassenverkehrsämter zuständig.
Für die Verzollung sind folgende Dokumente vorzulegen:
-Rechnung oder Kaufvertrag
-Fahrzeugausweis
-Identitätsnachweis
-Allfälliger Ursprungsnachweis
Zollansätze
Die Zollansätze sind für gebrauchte und neue PW gleich. Sie betragen (je nach Hubraum und Stückgewicht) zwischen 12.- bis Fr. 15.-/je 100 kg brutto. Für Motorräder beträgt der Ansatz Fr. 37.-/je 100 kg brutto.
Aus Europa (EU, EFTA, einigen mittel- und osteurop. Ländern) sind die PW und Motorräder zollfrei, wenn ein Ursprungsnachweis, z.B. ein EUR. 1, vorgelegt wird.
Automobilsteuer
Der Import von Personenautomobilen und gewissen Lieferwagen/Kleinbussen unterliegt der Automobilsteuer. Der Steuersatz beträgt 4% des Fahrzeugwerts (einschliesslich Zoll).
Mehrwertsteuer 7,6% des Fahrzeugwertes am ersten Bestimmungsort in der Schweiz (zuzüglich Zoll und Automobilsteuer).
Dem Zollamt ist die Rechnung oder der Kaufvertrag vorzulegen.