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Vaui

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1

Mittwoch, 12. Juni 2019, 12:37

Subaru Garantie: Ist der Service beim Händler Pflicht?

Frage ins Forum:

Nach Kauf eines gebrauchten Subaru, der noch in den Zeitraum der 5-Jahres Garantie fällt, ist es dann Pflicht den Service stets beim Subrau Händler machen zu lassen?
Wie kann man beim Gebrauchtkauf klären, ob die 5 Jahres Garantie noch greift?

Danke!
Vaui

Alter Schwede

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2

Mittwoch, 12. Juni 2019, 13:15

Lt. EU-Recht kannst Du die Inspektion in einer freien Werkstatt machen, wenn diese die Inspektion nach Herstellerangaben macht.
Solltest Du jedoch irgendwann einmal auf die Kulanz des Händlers hoffen, macht es sich besser, dort auch die Inspektion
durchgeführt zu haben ;)

Greetz
Sven

Gemütlich

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3

Donnerstag, 13. Juni 2019, 12:47

...und erfahrungsgemäß sind unsere Freundlichen nicht soooo teuer, wie manche Premiummarken... :)

Vaui

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4

Sonntag, 16. Juni 2019, 16:56

Nee, das ist auch gar nicht meine Sorge. Nur der nächste ist nicht wirklich direkt um die Ecke.

IKR

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5

Montag, 17. Juni 2019, 20:03

Lt. EU-Recht kannst Du die Inspektion in einer freien Werkstatt machen, wenn diese die Inspektion nach Herstellerangaben macht.
Solltest Du jedoch irgendwann einmal auf die Kulanz des Händlers hoffen, macht es sich besser, dort auch die Inspektion
durchgeführt zu haben

Genau!

Wenn man sich das Garantie- und Kundendienstheft durchliest, gibt es da einige Stellen, die es als sehr ratsam erscheinen lassen, jeden Kundendienst zumindest während der Garantiezeit bei einer Subaru Werkstatt durchführen zu lassen.
Auf Seite 1 des Heftes für meinen XV steht: "Wir empfehlen Ihnen nachhaltig, einen SUBARI-Vertragspartner einzuschalten, um alle Inspektionsarbeiten, den Ölservice mit Sicherheitstest sowie Instandsetzungen ausführen zu lassen. ..."
Auf Seite 6 wird geschrieben, dass es für Original-Subaru-Teile und -Zubehörartikel 24 Monate Garantie gibt. Ob eine freie Werkstatt im Bedarfsfall immer solche Originalteile einbaut, weiß man nie. Von Subaru bekommt man dann bei solchen Teilen im Schadensfall mit Sicherheit keine Garantie.
Auf Seite 6 und in Folge auf der Seite 7 steht:
"Keine Garantie besteht für:
.
.
.(7) Lohn- und Materialkosten für Garantiereparaturen, die nicht bei einem SUBARU-Vertragspartner ausgeführt wurden, ausgenommen Notreparaturen.
.
."

Wenn man denn schon seinen Subaru während der Garantiezeit bei einer freien Werkstatt warten lassen will, sollte man darauf bestehen und sich schriftlich bestätigen lassen, dass für die Wartungsarbeiten nur originale Subaru-Teile verwendet werden.
Was man nach der Garantiezeit macht, ist jedem selber überlassen.

Die 5jährige Garantiezeit gilt unabhängig vom Besitzer des Subarus, sie ist immer fahrzeugbezogen und gilt ab dem Datum der Erstzulassung.
Wenn du wissen willst, wie lange die Garantie noch gilt, schau auf die Erstzulassung.
Man sollte natürlich vor dem Kauf klären, ob die vorgeschriebenen Inspektionen und Ölservice auch rechtzeitig (+/- 500 km um den vorgeschriebenen Kilometerstand) durchgeführt wurden.
Das steht nun nicht mehr im Kundendienstheft, kann aber durch den Händler bei Subaru abgefragt werden, denn jeder durchgeführte Service wird vom Händler dort übers Internet gemeldet.
Ob und wie solche Meldungen bei einer freien Werkstatt ablaufen, weiß ich nicht.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »IKR« (17. Juni 2019, 20:13)