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MrWeedster

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Mittwoch, 1. Februar 2017, 17:24

Kurze Frage wegen EG Typgenehmigung / COC Papiere

Hallo.

Ich moechte einen Schweizer Impreza auf Deutsche Strassen bringen. Leider bekam ich keine COC Papiere beim Kauf.
Nach ein bisschen gesuche (Auch im Forum) bin ich verwirrter als vorher:

Brauche ich COC Papiere wenn der Wagen eine EG Typennummer hat (im Format e1*XX/XX*XXXX) und ich keine Vollabnahme durchfuehren lassen will?

redVellocet

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2

Mittwoch, 1. Februar 2017, 17:30

Bei meinem Briten hat es gereicht, beim TÜV für knapp 35€ eine Bestätigung der Daten für die neuen Fahrzeugpapiere erstellen zu lassen. Die haben dabei die VIN am Rahmen und am Typenschild mit den englischen Dokumenten und der TÜV eigenen Datenbank am Computer abgeglichen. Danach habe ich eine Vorlage für die neuen Papiere bekommen sowie eine Bestätigung, dass ich auch wirklich das Fahrzeug mit der VIN habe, welche ich vorgebe zu haben.

Baumschubser

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3

Mittwoch, 1. Februar 2017, 20:22

Brauche ich COC Papiere wenn der Wagen eine EG Typennummer hat (im Format e1*XX/XX*XXXX) und ich keine Vollabnahme durchfuehren lassen will?

Vielleicht hast du das mit der Web-Recherche bereits gefunden? Menüpunkt "Zulassung"


Gruß
Stephan

MrWeedster

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4

Donnerstag, 2. Februar 2017, 06:33

Die Infos auf der Seite sind nicht eindeutig:

Zitat

Bei gebrauchten Fahrzeugen mit EG-Übereinstimmungsbescheinigung muss eine normale Haupt- und Abgasuntersuchung (§ 29 StVZO) gemacht werden; nur für Fahrzeuge ohne EG-Übereinstimmungsbescheinigung ist noch die Einzelabnahme nach § 21 StVZO erforderlich


Wie gesagt, ich habe keine COC Papiere, aber eine EG-Typennummer. Dieser Fall ist nicht explizit abgebildet.

Und ich weiss nicht ob EG-Typennummer == EG-Übereinstimmungsbescheinigung, nur ohne Papiere.

Resor77

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5

Donnerstag, 2. Februar 2017, 08:00

TÜV Stelle Fragen, Zulassungsstelle kontaktieren. ;)
Die können dir das am besten beantworten
Car Mad Germany
Track: MY06 STI Spec C V-Limited SOLD
Track: Mercedes A45 AMG

MrWeedster

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6

Donnerstag, 2. Februar 2017, 10:57

Antwort von beiden: Wenn im Fahrzeugbrief und am Wagen die Eg Typengenehmigungsnummer zu finden ist, ist keine Vollabnahme notwendig.

Leider steht im Schweizer Fahrzeugbrief die EG Nummer nicht drin, nur am Fahrzeug-Typenschild. D.h. ich muss eine Vollabnahme machen lassen.
Meines Erachtens nur wieder dummdeutsche Behoerdenschikaniererei, da ja eine eindeutige Identifizierung ueber die Fahrgestellnummer moeglich waere, und diese ja noch extra am EG Typenschild mit eingestanzt ist.

redVellocet

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7

Donnerstag, 2. Februar 2017, 10:58

Nein musst du nicht, siehe mein Beitrag oben...

Wenn du HU/AU bestanden hast, gehst du mit allen Formularen die du zum Fahrzeug hast zur nächsten TÜV-Station und forderst einen Wisch namens "Bestätigung der technischen Daten (als Grundlage zum Ausfüllen der Zulassungsbescheinigung Teil I durch die Zulassungsstelle)".
Bei diesem Formular handelt es sich um eine Vorlage für die Fahrzeugpapiere, da sind genau die gleichen Tabellen drauf wie in der Zulassungsbescheinigung.
Bei mir steht da zum Beispiel als Kommentar "Rechtslenker mit EG-BE"...sowie "Daten auf Basis der EG-Typgenehmigung / ABE Nr. e1*...." usw.

Außerdem musst du dir dort auch den Hinweis schriftlich geben lassen, dass die FIN deines Scoobs mit der in den Schweizer Papieren übereinstimmt, du also wirklich das Fahrzeug zulassen willst, wofür du die Unterlagen vorlegst. Bei mir steht da beispielsweise "Die FIN am Fzg. stimmt mit der in den Dokumenten überein."

Diese beiden Dokumente reichen zusammen mit den ausländischen Unterlagen und der bestandenen HU/AU für die Zulassung eines e1*...blablabla Fahrzeuges aus. Die Bestätigung der Daten vom TÜV gilt als COC-Ersatz, Fahrzeug hat ja eine e-Nummer.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »redVellocet« (2. Februar 2017, 11:12)


MrWeedster

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8

Donnerstag, 2. Februar 2017, 11:52

Da beisst sich die Katze aber in den Schwanz: Ne HU bekomme ich nur mit ner Vollabnahme vom TUEV. D.h. bevor ich zum TUEV gehe und die "Bestaetigung der technischen Daten" anfordern kann, muss ich zum TUEV und ne Vollabnahme machen ^^
Irgendwie ist das unlogisch.

Oder meinst du ich gehe mit der e1* Nummer und den Unterlagen VOR der HU zum TUEV, lass mir die Daten raus, und stell anschliessend das Fahrzeug hin fuer ne normale HU?

redVellocet

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9

Donnerstag, 2. Februar 2017, 12:08

Theoretisch holst du dir erst das Datenblatt und dann führst du ihn ganz normal zur HU vor. Bei mir war es umgekehrt, aber das kommt drauf an wie die einzelnen Organe so mitspielen...
Vollabnahme nach Paragraph 21 gibt's nur bei Fahrzeugen ohne e-Nr, mach dich nicht so verrückt.

MrWeedster

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Donnerstag, 2. Februar 2017, 14:25

Hab jetzt nochmal mehrmals mitm TUEV telefoniert, und die meinen nach Sichtung aller Daten und Papiere, dass ich entweder ein COC Papier oder ne Vollabnahme brauche.

Um das zu umgehen muesste die EG Typengenehmigungsnummer im Fahrzeugausweis drinstehen.

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11

Donnerstag, 2. Februar 2017, 19:40

Das ist Quatsch, der TÜV hat Zugriff auf diese Nummern, so lief es bei meinem ersten UK Import auch. Entweder COC bei Subaru holen (um die 200€, wobei das je nach Händler schwankt) oder beim TÜV ein Datenblatt bezogen auf die Fahrgestellnummer und EG Nummer besorgen. Selbst bei meinem JDM Import Legacy war das überhaupt kein Problem ein Datenblatt zu bekommen, nur das ich eben eine 21er machen musste.

Beim COC biste um die 200€ los, beim TÜV Nord habe ich 89€ gezahlt.

Mecki

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12

Mittwoch, 30. August 2017, 05:13

Es geht auch ganz einfach mit dem CH-Import, wenn man die richtige Organisation fragt

Hi,

das Thema habe ich erst jetzt gesehen und will doch was dazu sagen, vielleicht hilft es anderen weiter. Ich habe im letzten Jahr auch einen Subaru aus der Schweiz importiert.

Anruf beim TÜV: Sie brauchen das CoC und eine Vollabnahme (keinerlei Hinweis auf eine mögliche e Nr am Typenschild des schweizerischen Fahrzeugs) .

Anruf bei der GTÜ: schauen Sie mal nach, ob auf dem Typenschild eine e Nr. steht, dann reicht die normale HU nach dem Import.

Ich habe mir ein Foto des Typenschildes vorab vom Händler schicken lassen. Auf dem Typenschild war eine e1 Nr des KBA drauf, Bingo :thumbsup: .
Das Foto habe ich an die GTÜ gemailt. Als ich vorgefahren bin (mit dem Kurzzeitkennzeichen - dafür war ich nicht vorab bei TÜV oder GTÜ!), hatten sie schon alle Daten aus ihren Datenbanken bzw. der des KBA ausgelesen und ich habe eine ganz normale TÜV Abnahme gemacht. Die Abgaswerte hat der Prüfer über die OBD2 Schnittstelle ermittelt.
Anhand der Daten konnten sie auch bestätigen, dass der Wagen Euro 3 hat (nebenbei: sonst hätte er auch keine OBD2 Buchse gehabt).

In der schweizerischen Fahrzeugkarte steht bei mir auch keine e Nr !

Diese zusätzliche Recherche der GTÜ und das Dokument "Bestätigung der Daten" (genau diese Daten fliesen in die Zulassungsbescheinigungen I und II ein) dazu haben 25 EUR gekostet plus die normale HU-Gebühr (99 EUR).

Mit den Unterlagen bin ich zur Zulassungstelle, die haben den Wagen zugelassen und die Dame ging mit mir raus an den Wagen, um zu prüfen, ob die VIN im Motorraum mit den Angaben in den Papieren übereinstimmte.
So einfach war das hier (Bodenseekreis).
Die Verunsicherung davor war bei mir sehr groß, auch weil die Aussagen auf der ADAC Site nicht so eindeutig waren.
Mich hat sehr geärgert, wie mich der TÜV mit Fehlinformationen gefüttert hat :cursing: Die verkaufen wohl gerne ihre Vollabnahme nach §21 StVZO, die die GTÜ nicht machen darf .

Komplizierter sind Einfuhr/Verzollung/Formalitäten. Da empfehle ich dringend, eine schweizerische Zollagentur einzuschalten (Kosten bei mir ca. 120 CHF).

Siehe auch mein Beitrag
Neuvorstellung - Outback Silver Esprit aus der Schweiz - das kostet der Import
Dort speziell die Tabelle.

Ich hoffe, das nimmt etwas den Schrecken vor einem Import aus der Schweiz.

Viele Grüße

Mecki

PS:
Die schweizerische Fahrzeugkarte behält die Zulassungsstelle für 6 Monate ein. Wenn man möchte, rufen sie einen nach Ablauf der Frist an
und man kann die Karte abholen.

Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »Mecki« (30. August 2017, 05:24) aus folgendem Grund: Rechtschreibung


EJ20_Hawk

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Mittwoch, 30. August 2017, 07:24

Freut mich für dich, dass du deinen Import so unkompliziert abwickeln konntest! :thumbup:

Ich kann aus meiner Erfahrung nur jedem raten, um den TÜV einen möglichst großen Bogen zu machen!
In bestimmten Fällen geht das nicht so einfach, da wie oben schon erwähnt nur der TÜV in einigen Bundesländern bestimmte Prüfungen und Abnahmen durchführen darf, die in anderen Bundesländern dann wieder Prüfstellen wie z.B. der DEKRA vorbehalten sind.

Ich persönlich bin mittlerweile so weit, dass ich erhebliche Wege auf mich nehmen würde, nur um eben nicht gezwungen zu sein beim TÜV vorfahren zu müssen.
Immer wieder habe ich dort bei Dingen willkürlich Ablehnung erfahren, die bei Prüfstellen der DEKRA/GTÜ/KÜS o.ä. dann überhaupt kein Problem waren.

Beim TÜV legen viele Prüfer noch ein Verhalten an den Tag, das an Zeiten erinnert, als der TÜV noch eine Monopolstellung innehatte. Da komme ich mir eher wie ein Bittsteller, als ein zahlender Kunde vor.
Bei "meiner" DEKRA-Prüfstelle z.B. ist das völlig anders. Da werde ich freundlich, ausführlich und kompetent beraten, auch wenn ich nur eine Frage zur Machbarkeit oder Technik einer bestimmten Sache habe, die der DEKRA zunächst keinen Euro einbringt.

Nicht falsch verstehen: ich möchte keine Gefälligkeitseintragungen oder eine Plakette für ein Auto, dass nicht mängelfrei ist! Geprüft werden soll gewissenhaft, das dient ja auch meiner eigenen Sicherheit!
Aber ich möcht dabei eben als das behandelt werden, was ich bin: als Kunde, der für eine Dienstleistung zahlt und dafür eine entsprechende Gegenleistung erwarten darf.

Danke für dein Beispiel, Mecki!
Wasser auf meine Mühle. :)

pro

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Donnerstag, 31. August 2017, 22:41

Sollte wieder mal einer vor so einem Problem stehen...

In der Schweiz hat jedes Fahrzeug eine sogenannte Typengenehmigung, auch Typenschein genannt.
Auf diesem Typenschein steht die e* Nummer drauf.

Wenn jemand einen Typenschein braucht, kann er sich gerne bei mir melden.
Aber auch jedes StVA druckt einem die aus, heute geht das wohl überall sogar per Mail.


Um Mal was Allgemeines klarzustellen.
Auf einem CoC werden alle relevanten Fahrzeugdaten angegeben, die es zur Zulassung braucht.
Genau die selben Daten, werden in der Schweiz auf dem Formular 13.20 (bei Importen) eingetragen.
Die Daten aus dem 13.20 werden dann in den Typenschein übernommen.

Ihr seht: CoC = 13.20 = Typenschein.
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Lukas_WRX

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15

Donnerstag, 31. August 2017, 23:10

Oder noch einfacher: den Schweizer Verkäufer bitten, bei Subaru Schweiz ein COC zu besorgen.

Habe vor ein paar Monaten meinen Outback nach Italien verkauft. Bei Subaru Schweiz angerufen und COC war nach ein paar Tagen bei mir. Hat mich null Franken gekostet. Mit dem COC war die Einfuhr und TÜV in Italien überhaupt kein Problem.

Mecki

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Freitag, 1. September 2017, 03:02

CoC und CH-Typenschein

Hallo zusammen,

vielen Dank an pro und Lukas_WRX für diese Infos aus der Schweiz.

Vom schweizerischen Typenschein hatte ich gelesen, wusste aber nicht, dass darin e Nummern zu finden sind.
Von TÜV, GTÜ und Zulassungsstelle oder dem Händler gab es auch keine Hinweise dazu. Auch die ADAC Seite schweigt sich da aus.

Wie ist das zu verstehen: liegt dieser Typenschein jedem Fahrzeug bei wie der Fahrzeugausweis oder wird er auf Anforderung vom schweizerischen Verkehrsamt ausgestellt?

Konkrete Daten für meinen Outback H6 3.0 l, BH MY 2002:

In meinem CH-Fahrzeugausweis steht im Feld 24 Typengenehmigung 1SC6 44

Auf dem einen Typenschild im Motorraum (wo auch die Gewichte stehen) steht die KBA Nr. e1*98/14*0108

Die hat die GTÜ in ihrem Dokument aufgenommen (Feld K) inkl. des Datums der Typgenehmigung durch das KBA: 12.04.2001 (Feld 6).
In diesem Dokument und damit auch in der Zulassungsbescheinigung steht übrigens im Feld D3 (Handelsbezeichnung) Legacy und nicht Outback.
Die Marke (D.1) ist leer gelassen, als Hersteller ist richtig FUJI HEAVY IND eingetragen.
Die Frage, ob man da nicht bei D3 Outback reinschreiben kann, hätte ich besser nicht gestellt. Nichts zu machen, das sind die Daten des KBA zu dieser e1 Nr. und der damit verbundenen TSN 396 006 2.

Die Nr. der schweizerischen Typengenehmigung findet sich auf keinem der beiden Schilder im Motorraum.

Zum CoC:
mein schweizerischer Händler war da überhaupt nicht kooperativ, obwohl er einige Fahrzeuge nach D verkauft. Das CoC schien ihm nicht geläufig zu sein. War ja so auch bequemer, wenn man nichts weiß, was Arbeit machen könnte.
Ich habe also direkt bei Emil Frey (Subaru CH) deswegen angerufen und man sagte mir, dass man das CoC in Japan anfordern müsste und dass das schon ein paar Wochen dauern könnte, bis es auf dem Postweg eintrifft. Kosten wurden auch genannt, weiß ich nicht mehr.
Diese "Wochen" haben mich erschreckt und meine Planungen gefährdet. Zum Glück hatte die GTÜ dann die Lösung.

Deshalb sehr interessant, wie problemlos das bei Lukas ablief.

Viele Grüße

Mecki

pro

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Samstag, 2. September 2017, 15:31

Stell dir vor, Subaru Schweiz will einen Subaru "Typ A" in der Schweiz zulassen.
Da wird dann das CoC (Europäische Fahrzeugprüfung) dazu gebraucht, das Formular 13.20 auszufüllen (Länge, Breite, Höhe, Spurweiten, Emissionswerte Abgas, Lautstärke, Felgendimensionen, etc.).
Die Daten vom 13.20 fliessen in den Schweizer Typenschein.

Dieser Liegt ausschliesslich beim Amt.
Es gibt Leute, die bestellen sich den Typenschein und legen sich ihn ins Auto.
Braucht man aber nie.

Jeder weitere Subaru "Typ A" wird dann nach diesem Typenschein zugelassen.
Im Fahrzeugausweis wird die Typenscheinnummer eingetragen.
So weiss der Prüfer bei ner Prüfung (periodisch oder zum Teile eintragen), auf welchen Typenschein, sich das Fahrzeug bezieht.

Willst du privat ein Fahrzeug imprortieren, brauchst du ein CoC.
Die Daten vom CoC werden ins Formular13.20 eingetragen.
Aus dem 13.20 wird aber bei diesem Einzelfall kein Typenschein erstellt.
Du erhälst im Fahrzeugausweis bei der Typenscheinnummer einfach ein X
Importierst du ein Auto OHNE CoC, kannst du das Fahrzeug trotzdem zulassen.
In diesem Fall werden wiederum alle erforderlichen Daten ins 13.20 eingetragen.
Bei den Massen noch einfach, das wird vom Prüfer vor Ort ermittelt.
Bei Emissionswerten etc. brauchst du zusätzlich ein Prüfgutachten einer anerkannten Stelle (meist relativ teuer).
Die Werte vom Prüfgutachten werden dann auch ins 13.20 eingetragen.
Erst wenn das 13.20 vollständig ist, kannst du das Fahrzeug zulassen.

Importiere ich einen Impreza aus DE, für den es in der Schweiz bereits einen Typenschein gibt,
brauche ich trotzdem das CoC.
Man erkennt auf dem Amt, dass es ein Import mit CoC ist und dass in der Schweiz bereits ein Typenschein existiert.
In diesem Fall wird im Fahrzeugausweis die Typenscheinnummer gefolgt von einem X reingeschrieben.

Bei Importfahrzeugen wird bei den Auflagen auch immer vermerkt (oder sollte so sein), dass das CoC immer mitzuführen ist.

CoC aus Japan anfordern?? Sicher nicht. Die Japaner interessiert doch ein "Zulassungsschein" für Europa nicht...
CoC ist ausschliesslich für Europa.
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pro

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Samstag, 2. September 2017, 15:38

Hier noch ein Beispiel zum Typenschein.

1SC624 steht für die Impreza Limousine MY00 mit 2.0 Turbo.

Die 1SC624 ist im Fahrzeugausweis eingetragen (Mitte rechts, Ziffer 24).


Auf dem Typenschein ist unter anderem die e*13 Nummer des entsprechenden Fahrzeugs aufgeführt.



Hier sind die VIN der entsprechenden Fahrzeuge aufgeführt.
Typenschein: JF1 GC8 *D3 *G** **** (Jeder Punkt auf dem Typenschein steht für einen Platzhalter)
Bei meinem damals: JF1 GC8 LD3 YG10 0152


Ein Kombi mit gleichem Jahrgang und gleicher Leistung weicht z.B. bei den Massen von der Limo ab.
Deshalb haben die einen anderen Typenschein.
Im Typenschein würde dann stehen JF1 GF8 *D3 *G** ****
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Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »pro« (2. September 2017, 15:47)


19

Sonntag, 1. Oktober 2017, 23:36

@pro: vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Weiss jemand zufällig wieviel ein COC in der Schweiz kostet wenn man ein europäisches Fahrzeug importieren möchte?

Im Netz habe ich etwas für 165€ + 20% MwSt gefunden (ca. 200€ inkl. Steuer)?