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Spec.B

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Sonntag, 21. Juni 2015, 11:57

Standlicht als Tagfahrlicht am XV

Hallo an alle,

ich möchte an meinem XV das bescheuerte Tagfahrlicht im Nebelscheinwerfer gegen das sehr schöne Standlicht austauschen. Dazu möchte ich die Zuleitung vom Birnchen TFL auf die Zuleitung Standlicht verlegen. Das müsste nach meiner Ansicht problemlos funktionieren. (Ich weiß, ist nicht erlaubt, mir aber scheißegal !).

Frage: hat das schon einmal jemand von Euch probiert ?? ?(

Vielen Dank für die Info,

Jörg

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Spec.B« (24. Juni 2015, 15:46)


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Sonntag, 21. Juni 2015, 12:22

Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
Tat? Tagfahrlicht ;)

Spec.B

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Sonntag, 21. Juni 2015, 12:59

richtig, war ein Schreibfehler.

Spec.B

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Donnerstag, 25. Juni 2015, 21:00

Mir ist heute aufgefallen, dass im Prospekt des neuen Forester das Standlicht als Tagfahrlicht leuchtet !!

Preisliste, 1. Seite

zweilinkszweirechts

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Donnerstag, 12. Oktober 2017, 22:30


IKR

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Samstag, 14. Oktober 2017, 20:27

Kenn ich aus amerikanischen Subaru-Foren, aber danke für den direkten Link für den XV 2012/2017.

Die Frage ist nur, ob so etwas in Deutschland (und auch in der EU) zugelassen und erlaubt ist. Weißt du etwas darüber?
Wenn's erlaubt ist, weiß du etwas über die Kosten des Einbaus?
Was passiert mit dem serienmäßigen Tagfahrlicht in den unteren Scheinwerfereinsätzen? Wird das abgeschaltet und sind dann dort nur noch die Nebelleuchten einschaltbar??

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Samstag, 14. Oktober 2017, 20:50

Bei uns sind nicht mal LED-Blinkerbirnen erlaubt wenn Sie nicht serienmässig sind. Eine Aftermarktlösung bei der die Scheinwerfer geöffnet werden müssen ist 100%tig nicht erlaubt. Die haben ja nichtmal ein E-Prüfzeichen.

Eigentlich schade, ich finde die Leuchten auch sehr schick und würde sofort zugreifen wenn es die hier legal gibt. :tschuess:

zweilinkszweirechts

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Sonntag, 15. Oktober 2017, 09:19

Logischerweise ist das leider nicht legal. 4 Tagfahrlichter sind auch nicht erlaubt, deshalb müßte man die unteren abklemmen. Da reicht es ja schon, den Stecker abzuziehen oder die Birne rauszunehmen.
Die Frage ist, ob diesen Umbau überhaupt jemand bemerken würde. Die Blinkfunktion würde ich nicht anschließen, sonst fällt das Ganze wahrscheinlich eher auf.

Ich würde die auch gerne einbauen, hab aber Bedenken, wie es ablaufen würde, falls die Dinger Probleme machen. Dann müßte ich die Scheinwerfer wieder öffnen und die C-Lights einschicken. Was mach ich dann mit meinen zerlegten Scheinwerfern?
Ich bin mit meinen Vinstar-TFL zufrieden. Die sehen auch wesentlich besser aus als die originalen Halogenfunzeln.

IKR

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Sonntag, 15. Oktober 2017, 11:41

Die Frage ist, ob diesen Umbau überhaupt jemand bemerken würde.
Spätestens bei der TÜV-Prüfung für meinen XV in 2 1/2 Jahren wird es bemerkt werden. Dann hängt es höchstwahrscheinlich vom Prüfer ab, ob man Probleme bekommt oder nicht, denn das berühmte Sprichwort "Auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Hand" könnte man manchmal erweitern zu "Auf hoher See, vor Gericht und beim TÜV bist du in Gottes Hand." :D

Deshalb werde ich diese Tagfahrlichter nicht einbauen lassen, um sie dann eventuell mit viel Palaver und Aufwand wieder ausbauen zu müssen.
Trotzdem noch einmal Dank für den Link.

zweilinkszweirechts

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Sonntag, 15. Oktober 2017, 16:18

Wieso bist du dir sicher, daß der TÜV es bemerkt? Kennt er die Subaru-Modelle so genau? Beim Forester gibt es solch ein TFL ja ab Werk. Wenn da nicht offensichtlich ein Kabelsalat im Motorraum hängt, merkt der TÜV das nicht würd ich behaupten.

Es gibt ja einige LED-Lösungen als Ersatz für die originalen TFL/Nebler. Die sind dann auch legal.

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Sonntag, 15. Oktober 2017, 19:14

Ich denke mal, dass sich bei einem Unfall ggf. auch die (gegnerische) Versicherung dafür interessieren dürfte. Argumente wie "Blendwirkung durch Veränderung der Lichtanlage" oder Ähnliches sorgen dann dafür das man auf Schaden sitzen bleibt oder gar eine Teilschuld zugesprochen bekommt. Long Story short: die Betriebserlaubnis erlischt durch Veränderung an sicherheitsrelevanten Teilen und das allein ist schon ein Argument die Finger davon zu lassen.

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Sonntag, 15. Oktober 2017, 21:17

Hmm, das ist interessant, ich denke zwar immer noch, dass ich (leider) recht habe, insbesondere mit der Versicherung. Nach einiger Recherche habe ich aber keinen Punkt in der StVZO gefunden der besagt, dass es nicht erlaubt ist LED mit LED zu ersetzten. Bei Xenon nach LED, oder Halogen nach Xenon sieht es anderes aus aber sonst steht da nichts und wenn geht es um Blendwirkung. Aber das trifft hier wohl nicht zu.

:S Tja was nu. Denke da wird man mal beim TÜV nachfragen müssen.

Tante Edit sagt: Hier der Linkzum selberlesen

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Retikulum« (15. Oktober 2017, 21:28)


IKR

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Montag, 16. Oktober 2017, 10:05

@ Retikulum
Danke für den Link.

Nach eigenem Suchen im Internet habe ich auf der Seite www.bussgeldkatalog.org/tagfahrlicht die u.a. Zeilen gefunden. Wenn man das liest, kann man leider nur die Finger lassen von den zwar tollen, aber unerlaubten amerikanischen Tagfahrlichtern, denn die haben mit Sicherheit kein entsprechendes Prüfzeichen.
Zitate aus bussgeldkatalog.org:
Dabei können alle genannten Varianten zulässig sein. Sie müssen jedoch die nachStraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für das Tagfahrlicht geltenden Vorschriften beachten. Wollen Sie Tagfahrleuchten nachrüsten müssen die Bauteile derECE-Regelung Nr. 87 entsprechen und mit dem dazugehörigen E-Prüfzeichen versehen sein. Einige Beispiele für die, wenn Sie das Tagfahrlicht nachrüsten wollen, geltenden Vorschriften:

  • Die Leuchten müssen mindestens 400 cd und dürfen maximal 1.200 cd abstrahlen. Das Kürzel cd steht für die physikalische Einheit Candela, die die Lichtstärke beschreibt.
  • Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht manipulierbar sein.
  • Die Fläche der Einrichtung muss mindestens 25 cm² und darf maximal 200 cm² einnehmen.Das abgestrahlte Licht muss weiß sein. Das entspricht auch den Bestimmungen in § 49a StVZO, nach denen nach vorne gerichtete Leuchten nur weißes Licht abstrahlen dürfen.

Wollen Sie das Tagfahrlicht selbst nachrüsten, achten Sie unbedingt auf die Angabe des richtigen Prüfzeichens auf dem Bauteil. Sie finden es eingeprägt auf dem Gehäuse, dem Reflektor oder einem anderen Bestandteil des Bauelements. Ein in Deutschland zugelassenes sollte z. B. das Prüfzeichen E1 (in einem Kreis) RL [Typenzahl] tragen. Die 1 steht für die Zulassung in der BRD. Das Kürzel RL steht für die englische Bezeichnung für das Tagfahrlicht: Daytime Running Light.Achtung: Ist das Bauteil nicht mit einem entsprechenden E-Prüfzeichen versehen und damit auch nicht zugelassen, dürfen Sie es auch nicht an Ihrem Fahrzeug verbauen. Andernfalls kann die Betriebserlaubnis für das gesamte Fahrzeug erlöschen.