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Silvio

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1

Sonntag, 23. Februar 2003, 12:41

getönte vordere Seitenscheiben

PANIK!!!!!!!!!!!

Wurde gerade von der Polizei angehalten.
Man bemängelte meine getönten v. Seitenscheiben.
Oberhammer sie wollten meinen Subi stillegen.

Wer hat auch getönte v. Seitenscheiben mit Gutachten ???

Silvio


schrotti

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2

Sonntag, 23. Februar 2003, 13:01

hi silvio

getoent mit folie,oder das glas selbsttoenend? (gruenstich)

also ich musste mit dem gt immer aufpassen,da ich folie auf fahrer und beifahrerscheibe hatte,und das ueberhaupt nicht erlaubt ist (war).
ach.ich lese grade mit gutachten....also wieder die frage...folie oder glas ?
gruss dean



ZH 16

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3

Sonntag, 23. Februar 2003, 14:13

Hallo zusammen

Abdunkeln der vorderen Seitenscheiben sowie der Frontscheibe ist doch gar nicht erlaubt.
Waren sonst noch welche Änderungen an deinem Fz. welche zur Stilllegung beigeholfen haben oder werden?

G.G.

meistae

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4

Sonntag, 23. Februar 2003, 14:33

Hallo,

die Tönung der vorderen Scheiben mit Folie ist nicht erlaubt, da die Scheibe im Notfall nicht eingeschlagen werden kann, um eine Person aus dem Unfallfahrzeug zu befreien. Durch die Folie ist die Scheibe sehr stabil geworden.
Es gibt für Deutschland eine Möglichkeit die vorederen Scheiben zu verdunkeln:
Fluten der Scheibe.
Es gibt im Ruhrgebiet jemanden, der das mit Eintragung macht. Sogar die Vorderscheibe kann bis zu einem gewissen Masse verdunkelt werden. Falls einer die Adresse wünscht, kann ich diese in kurzer Zeit besorgen.

Niels


Silvio

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5

Sonntag, 23. Februar 2003, 14:36

Es waren nur die Scheiben vorne die sie bemängelten.
Wollten erst noch wegen dem Luftfilter was sagen .
Ursache sind die Scheiben.
In der ABG steht " Die Folien ,Q 16 h.c., dürfen zum nachträglichen Aufbringen an der Innenseite von Fahrzeugscheiben, die für die Sicht des Fahrzeugführers nicht von Bedeutung sind ,feilgeboten werden.

Es steht nichts vom Verbot der vorderen Scheiben.

Silvio


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6

Sonntag, 23. Februar 2003, 14:39

Was soll der Unterschied zwischen der gefluteten und der mit Folie sein ??
Dunkel ist Dunkel.

Auch das Argument mit dem einschlagen kann nicht ziehen.
Die Splitterhemmende Folie darf auch vorne Aufgebracht werden.

Meine Folie ist nicht stockdunkel nur leicht getönt wie eine Sonnenbrille oder einem Filter vom Fotoapperat.

Du siehst alles .

Silvio


meistae

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7

Sonntag, 23. Februar 2003, 14:45

Du hast schon recht, dunkel ist dunkel.

Doch wie schon gesagt, durch die Folie wird es schwerer die Scheibe einzuschlagen. Es gibt Auto's mit geflutete Scheiben rundherum. (www.amer2000.de, dann Bildgalerie, dann Fahrzeugumbauten, der Audi A4)
Dort ist alles vom TÜV abgenommen, da die Sicherheit der Fahrers und des Beifahrers bei einer Rettung nicht beeinflußt wird.

Niels


Carver

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8

Sonntag, 23. Februar 2003, 14:57

<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote> zum nachträglichen Aufbringen an der Innenseite von Fahrzeugscheiben, die für die Sicht des Fahrzeugführers nicht von Bedeutung sind ,feilgeboten werden.<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>

Leseschwäche ??

"für die Sicht des Fahrzeugführers nicht von Bedeutung" = Heckscheiben und die Scheiben hinter der B-Säule.


StukkiAlex

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9

Sonntag, 23. Februar 2003, 14:58

@all: es ist möglich eine sondereintragung für getönte vordere seitenscheiben zu bekommen!
nach aussage von meinem tüv-ler sind dazu aber nur 2 oder 3 stellen in deutschland technisch ausgerüstet...
zuerst wird die (serien)scheibe gemessen, lichtdurchlässigkeit usw
danach wird die folie eingebaut
beim erneuten messen darf die beklebte scheibe ein bestimmtes maß an tönung, spiegelung & verzerrung nicht überschreiten!
wenn alles im grünen bereich ist spricht nix gegen eine sondereintragung!
die kosten liegen bei ca. 400 bis 600€ nur für die beiden vorderen scheiben, natürlich ohne folie!

alex

ps: das man die scheibe nicht einschlagen kann ist falsch! sie splittert "nur" nicht mehr, daraus ergibt sich ein geringeres verletzungsrisiko für die insassen. daher bekommt die security-folie von folia-tec ja auch ein zulassung (abe)

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Silvio

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10

Sonntag, 23. Februar 2003, 14:58

Die Einbruchhemmende bzw. Splitterschutzfolie ist genau so geklebt wie die getönte.
Bei einem Unfall kann es sogar von Vorteilsein das man die Folie hat.
Dadurch werden keine Splitter ins Fahrzeug geschleudert.

Silvio


Silvio

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11

Sonntag, 23. Februar 2003, 17:03

Hallo Carver

Danke für Deinen Beitrag.

Was machst Du beim Schulterblick bzw. beim Rückwärtsfahren????
Schaust Du nicht durch die Heck- bzw. hintere Seitenscheibe?????
Denke mal das es keine Leseschwäche bei mir ist sondern für mich keine klare Definition ist was in der ABG steht.
Werde mir morgen mal einen DEKRA Gutachter beiholen.
Im Ernstfall lasse ich es von einem Gutachter fürs Gericht prüfen. Rechtsschutz schön das es Dich gibt.

Blödes Beispiel von mir. Fahre mal mit einer Dunklen Sonnenbrille rum. Hält Dich da die Polizei auch an und legt den Subi still weil Du nicht ausreichend sehen kannst?????????
Denke mal das diese Begründung in einem bestimmten Maße nicht korrekt ist.

Silvio


Carver

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12

Sonntag, 23. Februar 2003, 17:44

@Silvio: Es gibt Autos die haben keine hintere Seitenfenster und keine Heckfenster (Ford Courier, Fiat Fiorino, VW-Bus etc.pp.) Diese Fenster sind somit "für die Sicht des Fahrzeugführers nicht von Bedeutung"

Sorry für den frechen Ton. Hab schon wieder den Smilie vergessen .(Schreibschwäche)

Ich drück Dir die Daumen ! fg. Hanns




StukkiAlex

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Sonntag, 23. Februar 2003, 17:53

@silvio: ich bin übrigens über 3jahre mit vorn getönten scheiben rum gefahren, hatte nie probleme.
was für eine folie hast du den drinne?
spiegelreflex? chromolux? midnightreflex?

bei einer fast schwarzen scheibe kann ich verstehen das die polizei so reagiert hat! hatte selber schon das zweifelhafte vergnügen im dunkeln ein auto zubewegen das vorne schwarze scheiben hatte. sicht gleich null!

alex

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Silvio

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14

Sonntag, 23. Februar 2003, 18:09

Die Folie die ich habe nennt sich Q 16 h.c. von der Firma Bruxsafol Folien GmbH.
Sie ist leicht getönt und hat einen leichten Spiegelfilm.
Also nicht Dark oder anderes.
Denke mal das man den Gutachter vielleicht rumbekommen kann.
Warum darf man getaucht Scheiben vorne haben ???
Verstehe die Welt nicht. Wo ist der Unterschied.
Getönt ist getönt.
Fahre seit einem Jahr so rum nie gabs Probleme .
Fahre einmal zu Verwandten und auf der Rücktour sone Sch...e
Hatte vor 2 Jahren schon mal ein Problem mit den Kollegen.
HAbe zusätzlich Fernscheinwerfer auf der Stoßstange montiert (Hella 3000)
Die wollten mir weiss machen das es eine Höhenanbauvorschrift für Fernscheinwerfer gibt.
Diskussionen und Mängelschein das Resultat.
DEKRA Termin anberaumt und was kam raus ? Man darf die Dinger anbauen es gibt keine Vorschrift für die Höhe.
Also auch Polizisten können sich irren.

Silvio
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15

Montag, 24. Februar 2003, 13:09

also ich hatte an meinem polo 6n damals soviel umgebaut das die polizei meist ohne gross zu schauen aufgab, da ich ihnen immer einen ganzen pack abe`s in die hand gedrückt habe! da haben die glatt die illegalen sachen übersehen!

Grüsse Marco

Lets get loud!

16

Montag, 31. März 2003, 07:15

hiho..

es gibt meines wissens nur 2 bezeichnungen in der ABE von tönungsfolien..

1. Die Folien ... dürfen zum nachträglichen Aufbringen an der Innenseite von Fahrzeugscheiben, die für die Sicht des Fahrzeugführers nicht von Bedeutung sind ,feilgeboten werden.

und

2. ...dürfen zum nachträglichen Aufbringen an der Innenseite von Fahrzeugscheiben, AUSSER WINDSCHUTZSCHEIBE,feilgeboten werden.


nummer 2 geht also an den vorderen seitenscheiben ! soweit ich weiss gibts nur eine folie in deren ABG text nummer 2 steht und das ist "Secrulux" von Foliatec welche allein aber nicht spiegelt !!!

dies soll nur ein kleiner tip sein



Ihr wolltet den Osten, jetzt kriegt ihr den Osten! :thumbsup: