Sehe ich übrigens auch so, dass es auf nem amtlichen Dokument stehen muss und das dem Prüfer auch vorliegen muss. Es ist nicht (primär) deren Aufgabe, irgendwelche Recherchen zu deinen Felgen durchzuführen, es sei denn du gibst eine Abnahme in Auftrag. Also wenn nicht in der Zulassung, dann entweder in der ABE (gibts zum runterladen beim Hersteller) oder im COC (keine Ahnung, wo man das nachträglich bekommt) muss die Raddimension eingetragen sein, die du montiert hast.
Klar gibts auch entspannte Prüfer / Werkstattleute, die das durchwinken, weil die wissen, dass das in Ordnung geht, aber im Zweifel braucht man den Papierkram. Und auch klar, nicht nachvollziehbare Räder sind ein erheblicher Mangel, egal ob das ne Originalfelge, für die nur ne kleine Erwähnung in den Papieren gefehlt hätte die krasseste Works Schmiedefelge ist; das ist in dem Moment egal.