







Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Ronin« (16. Juni 2007, 12:47)


Dabei kann aber niemand von dir verlangen, hinter die gerade gut verbauten Blenden zu schauen. Fehlender Rostschutz im Bereich des Ausschnitts ist dann eher ein verdeckter Mangel, und den hast Du mit deiner Unterschrift so nicht bestätigt (ich vermute sogar, dass der Spruch bei der Unterschrift so rechtlich nicht haltbar, wenn nicht sogar sittenwirdrig ist).
Zitat
Nur stand bei der zu leistenden Unterschrift
das ich bestätige daß die Arbeiten ordnungsgemäss und ohne Beschädigungen am Fahrzeug durchgeführt wurden...
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »sunfreak« (21. Juni 2007, 22:22)

