Also bei uns in D siehts laut StVO so aus:
Jegliche Reifengrößen musste natürlich in den Fahrzeugschein eintragen lassen!
Ansonsten hat irgendein Herr Oberforstrat, wie schon oben erwähnt, was dagegen.
Ohne irgendwelche Probleme werden solche Reifengrößen eingetragen:
Nach unten ( - ) hin sind 6% Abweichung (die sind auch in der StVZO vermerkt) erlaubt, nach oben hin ( + ) 0%.
Der originale Abrollumfang von den 175/70 R14 = 1887mm
@Flip: 185/60 R14 is no problem sozusagen, da hier Umfang 1815mm ist, entspricht -3,8%!
@Blubbel: Verrechnet...*ätsch*

die 205/45 R16 ham nen Umfang von 1856mm /- 1,6%
Hoffe, du bekommst sie eingetragen, wär ja a Schnäppele... *lol*
Gruß
--- Der Tod lauert auf der 3. Spur ---
... Marcsubilami ...