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Dacki

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Mittwoch, 14. Februar 2007, 15:14

höhere Schadstoffklasse bei Autogas-Fahrzeugen?

Hallo Leute,

mein Vater hat gestern zu mir gemeint, das man bei Umrüstung auf Autogas automatisch alle Fahrzeuge eine Schadstoffklasse niedriger eingestuft werden müssen und somit mehr Steuern zahlen sollen??? ?( :(

Das fände ich jetzt nämlich gar nicht gut... X(

Weiß jemand von euch was genaueres?
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vonderAlb

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Mittwoch, 14. Februar 2007, 16:47

Schönen Gruß an deinen Vater, aber das ist bei den heutigen Fahrzeugen mit Euro-3 bzw. Euro-4-Norm niemals möglich. Selbst ältere Autos mit Euro1/2 können und dürfen auch nicht niedriger eingestuft werden. Das macht der Gesetzgeber nicht mit.

Es müsste eher im Gegenteil der Fall sein, da Gasautos deutlich weniger Schadstoffe ausstoßen als Benzin oder Diesel !!

Da aber das Gasauto auch auf Benzin fahren kann (bivalent) und somit dann die serienmäßigen Abgase ausstößt gibt es leider keine günstigere Einstufung bei Autogas- oder Erdgasfahrzeugen.

Eine Ausnahme wäre nur, wenn man das Auto völlig auf Gas umrüstet. D.h. der Benzintank raus bzw. durch einen max. 15 Liter großen Benzintank ersetzen (wegen des Startvorgangs mit Benzin). Somit wäre das Fahrzeug monovalent auf Gas zu betreiben und dann bestünde evtl. die Möglichkeit in eine bessere Schadstoffklasse eingeteilt zu werden, vorausgesetzt es gibt dazu ein Abgasgutachten.

Ein Auto, das eine bestimmte Schadstoffklasse hat, darf nicht in schlechtere Schadstoffklassen eingeteilt werden. Egal was an dem Fahrzeug bzw. dem Motor gemacht wird (Motortuning oder Kraftstoffänderungen), die Schadstoffe dürfen niemals schlechter sein, als ab Werk bzw. die erteilte Schadstoffklasse dieses Fahrzeuges erlaubt.
Z.B. einmal Euro-4, immer Euro-4 oder besser (Euro-5).

Mein Forester ist ab Werk ein Euro-4-Fahrzeug und nach der Gasumrüster ein Euro-4-Fahrzeug geblieben.

Dein Vater sollte das hier mal lesen. Frag ihn mal wie er zu der Behauptung kommt, das Gasautos schlechter eingestuft werden. Sorry, aber sagt mir nur das er sich nicht informiert hat.
Andreas

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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »vonderAlb« (14. Februar 2007, 16:49)


Dacki

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Mittwoch, 14. Februar 2007, 19:54

Danke Andreas! :anbet:

Ich konnte es mir auch nicht vorstellen... ;(

Er hat es in irgendeiner Autozeitung gelesen, muss mal fragen... :kopfkratz:

da stand eben drin, das wenn man sein Auto auf gas umrüstenwürde, das man dann in eine Stufe schlechterer Schadstoffklasse eingestuft wird und eben mehr zahlen muss..., andernfalls würde man sich Strafbar machen, gegenüber dem Finanzamt usw. ... :crazy: :crazy: :crazy:

Habe mir aber eigentlich schon gedacht das das nicht sein kann, da ja im Gasbetrieb eh weniger Schadstoffe produziert werden... =)
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4

Mittwoch, 14. Februar 2007, 20:15

Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr

Zitat

Original von Dacki
Er hat es in irgendeiner Autozeitung gelesen, muss mal fragen... :kopfkratz:

Auto-BILD? :D :P


Über die Alternative mit den 15l habe ich auch schon nachgedacht. Könnte durchaus interessant sein, zumal der olle Legy in der Steuer nicht gerade billig ist. :rolleyes:

vonderAlb

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5

Mittwoch, 14. Februar 2007, 21:27

Zitat

Original von Dacki
da stand eben drin, das wenn man sein Auto auf gas umrüstenwürde, das man dann in eine Stufe schlechterer Schadstoffklasse eingestuft wird und eben mehr zahlen muss..., andernfalls würde man sich Strafbar machen, gegenüber dem Finanzamt usw. ...

Es gibt nichts schlimmeres als Redakteure die nicht wissen was sie da schreiben. Verwechseln Erdgas mit Autogas, schreiben das man Leistungsverlust hat, das es ca 1.000 Tankstellen in Deutschland gibt.
Glaub bloß nicht jeden Schei.. den du in den sogenannten Fachzeitschriften liest.

Nirgendwo kann man sich besser und kompetenter Informieren als im Internet und in den entsprechenden Foren.

Die Umrüstung in ein Gasauto muß man durch den TÜV überprüfen lassen. Dazu muss aber ein Abgasgutachten vorgelegt werden. Das Abgasgutachten besorgt der Umrüster über den Gasanlagenimporteur bei speziellen TÜV-Stellen. Dort steht alles relevante drin, auch die Schadstoffklasse.
Aufgrund dieses Abgasgutachtens und der Überprüfung der Gasanlage durch die TÜV-Prüfstelle, wo man das Auto vorführt, stellt der TÜV'ler ein TÜV-Gutachten für die Zulassungsstelle aus. Die Gasanlage muß in die Papiere eingetragen werden und das geht nur wenn die Schadstoffklasse unverändert bleibt (oder besser ist).

Wer eine Gasanlage einbaut und diese nicht dem TÜV vorführt und auch nicht in die Papiere eintragen läßt, der fährt ohne Betriebserlaubnis und macht sich dadurch strafbar. Das hat nichts mit dem Finanzamt zu tun.
Andreas

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