So hoffe das hilft:
Wartung und Pflege
Da sich Autogas-Fahrzeuge grundsätzlich nicht von ihren Benzin betriebenen Schwestermodellen unterscheiden, gibt es auch bei bivalenten Fahrzeugen keine höheren Inspektionskosten.
Mit der Neufassung des § 41a StVZO wird neben den zulassungsrechtlichen Vorschriften auch eine Gas-Anlagen-Prüfung (GAP) eingeführt. Die GAP muss künftig jeweils im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt werden. Der Prüfer kann darauf verzichten, wenn die letzte GAP nicht länger als zwölf Monate zurückliegt. Die GAP ist darüber hinaus auch fällig nach jeder Reparatur der Gasanlage, nach einem Unfall oder einem Fahrzeugbrand, bei dem die Gasanlage beeinträchtigt wurde. Die Kosten belaufen sich bei Durchführung im Rahmen der HU auf 20 (Gebühren-Nr. 413.6.1), bei eigenständiger Durchführung ohne HU auf 26 (Gebühren-Nr. 413.6.3). Die GAP können amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr, Prüfingenieure der amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen sowie dafür anerkannte Kfz-Werkstätten durchführen.
Für Fahrzeuge, die vor dem 1. April 2006 in Verkehr gekommen sind und deren Gasanlagen-Tank nicht nach ECE R-67 genehmigt ist, gilt § 41a StVZO in der bisherigen Fassung. Das heißt, dass ältere Tanks, die noch gemäß Druckbehälterverordnung genehmigt wurden, nach zehn Jahren gesondert zu überprüfen sind, was um die 150 kostet.
PS: deine Unterlagen die du hast sollten reichen
[i]greetz
Markus
i´d like to meet a madman who makes it all seem sane
[/i]
geändert von: blubbel on 16/05/2006 19:47:35