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360Tkm

Anfänger

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Montag, 6. Januar 2025, 13:12

TÜV-Problem: Gasleitung im Innenraum oder unter dem Fahrzeug (Forester SG, BJ 2005, Teleflexanlage direkt vom Händler bei Erstzulassung)

Liebes Forum,
ich bin neu hier, vielen Dank für die Aufnahme ins Forum! Und allen ein frohes neues Jahr!
Bisher habe ich nur gelegentlich interessehalber gelesen. Ich schraube nicht selbst, habe aber Spaß an technischen Fragen. Seit gut 10 Jahren fahre ich einen Foresster SG (BJ 2005), den ich 2014 mit 100.000 km kaufte und der inzwischen rund 360.000 gelaufen ist. Mir gefällt die Kombi-Anmutung, und die Verbindung von Bodenfreiheit und Allradantrieb mit einer zuverlässigen Werkstatt hat mir nie einen Grund für einen Wechsel gegeben. Bis heute ist er lückenlos scheckheft gepflegt, auch die Gasanlage mit regelmäßiger Einstellung des Ventilspiels usw. - alles in ein und derselben erfahrenen Subaru-Werkstatt.

Hier beginnt nun leider mein Problem: Im letzten Jahr hat der Inhaber meiner Werkstatt gewechselt. Aus einer langjährig erfahrenen Subaru-Werkstatt wurde eine Mehrmarken-Werkstatt, und auch das Personal hat tw. gewechselt. Der ursprüngliche Inhaber und Kfz-Meister mit Gasanlagen-Expertise ist nicht mehr zugegen. Vor Weihnachten war nun eine TÜV-Abnahme fällig, und der TÜV-Prüfer hat bemängelt, wie die Gasleitung vom Tank zum Motorraum verlegt wurde, nämlich durch das Wageninnere. Laut seiner Aussage muss sie unter dem Fahrzeugboden verlegt werden. Bei der Erstabnahme direkt nach Einbau und bei den acht TÜV-Abnahmen seither wurde darin kein Problem gesehen. wobei ich mir nicht sicher bin, ob die Gas-Anlage aufgrund einer Zusatzausbildung nicht vom Werkstattleiter selbst geprüft wurde. Leider ist der langjährige Inhaber und Kfz-Meister nicht mehr zugegen gewesen, um das Thema mit dem (jungen und neuen) TÜV-Prüfer zu diskutieren. Der neue Inhaber hat keine Gas-Schulung. Meine Werkstatt hat aber immerhin ausgehandelt (ich war nicht dabei), dass ich die Plakette bekomme, aber die Gasleitung schnellstmöglich umbauen lasse. Leider kann meine Werkstatt das aber nicht mehr selbst machen, weil die Subaru- und Gas-Experten ja nicht mehr da sind. Und angesichts des Alters von 20 Jahren und der Kilometerleistung bin ich auch unsicher, ob das Sinn macht. Zudem sehe ich den Sinn nicht ganz ein (Gasleitung unter dem Boden ist weniger geschützt, und Gas im Innenraum würde ich ja sofort riechen, wenn welches austritt; der Tank ist ja ohnehin im Innenraum). Aber das ist natürlich nur eine laienhafte Einschätzung.
Ich habe als Unterlagen nur die Original-Bedienungsanleitung der Gas-Anlage (Subaru/Teleflex). Auf der recht groben Schema-Zeichnung sieht es so aus, als wäre es von Anfang an so vorgesehen gewesen, dass die Gasleitung durch den Innenraum verläuft. Ich nehme an, es gab auch einen entsprechenden Bausatz. Im Forum (und anderswo) habe ich keinen direkten Beitrag hierzu gefunden, allerdings wird das Problem in einem hiesigen Threat erwähnt (hier: Umbaubericht - Legacy BL/BP Teleflex Raus und Prins VSI2 rein [mit Bilder]) mit dem Hinweis, dass sich bei dieser Frage die TÜV-Geister streiten.

Nun meine Frage bzw. Bitte:
- Hat jemand Erfahrungen mit diesem Problem (Verlauf der Gasleitungen) und kann mir Informationen geben zu: Was ist die Rechtslage? Wie habt Ihr das Problem gelöst?
- Konkret zur Rechtslage: Beim Einbau wurde die Anlage offenkundig nach den Herstellervorgaben und den damals geltenden Regeln verbaut und abgenommen. Gilt da nicht eine Art Bestandsschutz, selbst wenn sich die Regeln seither verändert haben?

- Dankbar wäre ich auch für eine Einschätzung, ob der Umbau Sinn macht und ob es dabei etwas zu beachten gibt. Aktuell läuft die Anlage ja gut, und ich scheue auch deshalb den Eingriff (never change a running system).
Für sachdienliche Hinweise bin sehr dankbar! Ich hoffe, ich kann mich dereinst revanchieren.
Beste Grüße!
Thomas

Runeflinger

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2

Montag, 6. Januar 2025, 13:40

Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
Ich kann leider nicht beitragen, aber ich wollte ein "willkommen" loswerden (wenn Du auch aus unschönem Anlass hergefunden hast), sowie ein Lob für eine umfassende Schilderung in ganzen Sätzen und mit Hintergrund. Das ist bei weitem nicht mehr selbstverständlich und macht es Hilfswilligen sicher einfacher, beizutragen! :thumbup: Kleine Nachfrage trotzdem: Mit der Suchfuktion hast Du nichts dazu gefunden vermutlich?
"Der [WRX STI] ist ein perfektes Auto für den zeitgenössischen Intellektuellen." - Mara Delius
- Fun: JDM '05 Impreza WRX STI Spec C
- Alltag (Sommer): 2023' Subaru BRZ
- Alltag (Winter): 1990' Mitsubishi Galant EXE
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Gab

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Montag, 6. Januar 2025, 14:02

Ist Grauzone .
Ja wurde von Subaru so vorgesehen und ist auch nicht verboten. Darfst nur keine Verbinder oder Trennstellen haben. Leitung muss einteilig verlegt sein.
Anderseits muss allerdings genaugenommen die Leitung trotzdem mit Schellen alle 50cm befestigt sein. Ist quasi nie der Fall im Innenraum.
Würd einfach wo anders hinfahren zum TÜV bzw Gap und gut.

daddy

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4

Montag, 6. Januar 2025, 16:15

.........
Würd einfach wo anders hinfahren zum TÜV bzw Gap und gut.


Genau diese Anregung würde ich beherzigen. Schont Nerven und die "Kriegskasse"
Die zur Inanspruchnahme stehende Auswahl ist ja doch recht groß. Und da nicht Prüf-Organisationen entscheidern - sondern Menschen als Teil dieser Organisati0onen: Schau Dir genau vorab den/die Prüfer an und entscheide
dann nach "Nase".

360Tkm

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5

Montag, 6. Januar 2025, 17:11

Liebes Forum,

vielen Dank für die Erläuterungen und Einschätzungen. Das macht das Bild für mich klarer. Ich vermute, der bisherige Werkstattinhaber hätte das Problem wie von Gab oben beschrieben im Detail gekannt und dadurch wegmoderieren können. Der Weg zu einer anderen Werkstatt scheint mir nun auch der sinnvollste.

@Runeflinger: Vielen Dank für die Begrüßung! Ja, ich hatte länger gesucht und etliche Threats gelesen. Aber bis auf die zitierte Stellel hatte ich zwar viel zu Gasanlagen, aber nichts Weiter zu Leitungen gefunden. Ich hoffe, ich habe nichts übersehen.

Ich kann gern über die Lösung berichten, wird aber einige Tage dauern.

Nochmals besten Dank und viele Grüße!

RB199

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6

Montag, 6. Januar 2025, 23:01

Die GAP kann eigentlich auch von Werkstätten durchgeführt werden. Vielleicht wäre es sinnvoll eine Werkstatt zu suchen die die GAP macht und dann mit der Bescheinigung zur HU das der TÜV die GAP nicht machen muss?
"Alles außer Allrad ist ein Kompromiss"- Walter Röhrl

Gab

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7

Dienstag, 7. Januar 2025, 08:03

Wie schon gesagt, mach dich da nicht verrückt und lass keinesfalls was umbauen.
Der Prüfer hat einfach unrecht, Punkt ( auf jeden fall nach meinem letzten Kenntnisstand ) . Die Leitung darf durch den Innenraum wie auch original so vorgesehen. Muss eben nur nach aussen entlüften, keine Verbinder haben, blablabla.
Einzig die Befestigung wäre zu bemängeln, was aber im Notfall einfach mit paar Kabelbindern nachgeholt werden kann.

Edit: Selbst bei Änderung der Gesetzeslage greift in deinem Falle trotzdem das damals geltende Recht. Eine korrekt erteilte Betriebserlaubnis kann im Nachhinein nicht mehr an neue Gesetze angepasst werden.
Also wie auch immer, spätestens mit einer Befestigung deiner vorhanden Leitung bist du 100% im Recht.und der Prüfer nicht.

360Tkm

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8

Dienstag, 21. Januar 2025, 13:34

Liebes Forum,

inzwischen bin ich Eurem Rat gefolgt und habe eine neue Werkstatt gesucht. Bin nun bei einer Subaru-Vertretung im Fränkischen gewesen. Dort konnte man nur bestätigen, was Ihr geschrieben hattet: Die Verlegung der Gasleitung im Wageninneren ist absolut üblich gewesen und war bei der Teleflex-Gasanlage vom Bausatz her auch so vorgesehen. Die Werkstatt hat damals (ist ja rund 20 Jahre her) etliche Forster SG selbst damit ausgerüstet. Wurde nie anders gemacht, sagt die Werkstatt. Solange es eine durchgehende Leitung ist, sei das unverändert zulässig, bestätigte man mir. Ich werde die künftigen Gasprüfungen und Inspektionen nun halt dort machen lassen.

Vielen Dank nochmals für Eure Unterstützung!