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oldjusty-driver

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Samstag, 29. April 2006, 18:33

Rammschutz Justy : ABE / Eintagung ?

Hallo, ich überlege ob ich mir einen Rammschutz für meinen Justy zulege. Seit mir ein Reh vor den Mitsubishi meiner Mutter gelaufen ist (totalschaden) mach ich mir doch sorgen das mir das mal mit meinem Justy passiert. Hat jemand ne Ahnung wie es da mit ABE oder Eintragung aussieht? Ich weis leider nur von meinem Subihändler das es die Teile nur als Zubehör gab und sie nicht original aus Japan sind. Gibt es für die Teile noch gültige ABE´s? Bekommt man die einfach so eingetragen? Oder einfach dranschrauben und nichts tun?

Bin dankbar für alle Infos.

Da fallt mir ein braucht jemand Teile für nen Mitsubishi Colt C50 Bj91 ?


Gruß, oj-d


gumpel

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2

Samstag, 29. April 2006, 21:46

Mein Rat:
Finger weg.
Meine Empfehlung gilt auch für Andreazzz; hier.

<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>Auszug §30 StVZO
§30 Beschaffenheit der Fahrzeuge
(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß
ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt, ...<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>

Die meisten Verkehrsunfälle geschehen mit Menschen. Die Wahrscheinlichkeit, dass dir ein Reh vor's Auto läuft, ist gering. Außerdem wird bei einem Kleinwagen der Schaden ohnehin verhältnismäßig hoch sein, da wird eine solche Gerätschaft nichts daran ändern.
Wahrscheinlicher hingegen ist, dass ein Kind vor das Auto rennt und das kann eben mit so einem Rammschutz/Kuhfänger/Bu||enfänger "in's Auge gehen".



Einen Gesetzestext habe ich gefunden:

Vom 1. Januar 2006 an gelten die in Anhang I und Anhang II der vorliegenden Richtlinie festgelegten Vorschriften für Frontschutzbügel, die als selbständige technische Einheiten in den Handel kommen, für die Zwecke von Artikel 7 Absatz 2 der Richtlinie 70/156/EWG.

Auszug aus den VORSCHRIFTEN FÜR KONSTRUKTION UND ANBAU

2.1. Frontschutzbügel Die folgenden Vorschriften gelten gleichermaßen für Frontschutzbügel, die als Originalteile an Neufahrzeugen angebracht sind, für Frontschutzbügel, die als selbständige technische Einheiten zum Anbau an bestimmte Fahrzeuge in den Handel kommen und für Frontschutzbügel, die in die Fahrzeugfront integriert sind.

2.1.1. Die Bauteile des Frontschutzbügels müssen so beschaffen sein, dass alle nach außen gerichteten starren Oberflächen einen Abrundungsradius von mindestens 5 mm aufweisen.

2.1.2. Die Gesamtmasse des Frontschutzbügels einschließlich aller Träger und Halterungen darf nicht mehr als 1,2 % der Masse des Fahrzeugs, für das er konstruiert wurde, höchstens jedoch 18 kg betragen.

2.1.3. Ein an einem Fahrzeug angebrachter Frontschutzbügel darf eine Ebene, die durch eine die höchsten Teile der Scheinwerferstreuscheiben miteinander verbindende waagerechte Linie bestimmt wird, in der Höhe um nicht mehr als 100 mm überragen.

2.1.4. Der Frontschutzbügel darf die Breite des Fahrzeugs, an dem er angebracht ist, nicht vergrößern. Beträgt die Gesamtbreite des Frontschutzbügels mehr als 75 % der Fahrzeugbreite, müssen die Enden des Bügels nach innen auf die Außenfläche zu gebogen sein, um die Gefahr eines Hängenbleibens auf ein Minimum zu beschränken. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn entweder der Frontschutzbügel in die Karosserie einbezogen ist (integrierter Frontschutzbügel) oder das Ende des Bügels so nach innen gebogen ist, dass es von einer Kugel mit 100 mm Durchmesser nicht berührt werden kann und der Zwischenraum zwischen dem Frontschutzbügelrand und seiner Umgebung höchstens 20 mm beträgt.

2.1.5. Vorbehaltlich Nummer 2.1.4 darf der Zwischenraum zwischen den Bauteilen des Frontschutzbügels und der unter ihnen liegenden Außenfläche höchstens 80 mm betragen. Etwaige Unterbrechungen der allgemeinen Kontur der darunter liegenden Karosserie (wie z. B. Öffnungen in Gittern, Lufteinlässen usw.) bleiben unberücksichtigt.

2.1.6. An keinem seitlichen Punkt des Fahrzeugs darf der Längsabstand zwischen dem vordersten Teil des Stoßfängers und dem vordersten Teil des Frontschutzbügels mehr als 50 mm betragen, es sei denn, die Werkstoffe, die für noch weiter vorstehende Teile verwendet wurden, haben eine Druckfestigkeit von weniger als 0,35 MPa.

2.1.7. Die Wirksamkeit des Stoßfängers darf durch den Frontschutzbügel nicht nennenswert vermindert werden. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn nicht mehr als zwei vertikale und kein horizontales Bauteil den Stoßfänger überdecken.

2.1.8. Der Frontschutzbügel darf nicht vor die Senkrechte geneigt sein. Die oberen Teile des Frontschutzbügels dürfen von der Bezugslinie der Fronthaubenvorderkante aus (gemessen bei entferntem Frontschutzbügel) nicht mehr als 50 mm nach oben oder nach hinten (zur Windschutzscheibe hin) reichen.

2.1.9. Die Anforderungen der Richtlinie 76/756/EWG über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge müssen unbeschadet des Anbringens eines Frontschutzbügels erfüllt werden.

2.2. Frontschutzbügel als selbständige technische Einheiten dürfen nur vertrieben, zum Verkauf angeboten oder verkauft werden, wenn sie mit eindeutigen Montageanleitungen versehen sind. Die Montageanleitungen müssen klare und vollständige Informationen enthalten, die es ermöglichen, die Fahrzeuge zu bestimmen, für die die Einheit zugelassen ist, und die zugelassenen Bauteile so an diesem Fahrzeug anzubringen, dass die einschlägigen Bestimmungen von Absatz 2.1 erfüllt sind. Die Anleitungen müssen außerdem genaue Angaben zu den Drehmomenteinstellungen für alle Befestigungen enthalten.

____________________________
"Keiner tut mehr was umsonst! An diesem Profitstreben geht die Welt noch zugrunde." -Dagobert Duck-


geändert von: steve mc cloud on 29/04/2006 21:47:45

oldjusty-driver

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Sonntag, 30. April 2006, 11:41

Tja das mit dem verhältnis Mensch / Tier kommt wohl ganz auf die gegend an wo man Wohnt / Fährt. Sicher wird dir in der Großstadt kein Reh vor´s Auto laufen. Aber hier wo ich wohne sind im letzten halben Jahr 3 von meinen Bekannten Rehe ins Auto gelaufen. Mit dem das ich erwischt habe sind das schon 4. Keiner von uns hat schon mal einen Menschen angefahren.

Sicher kann der Rammschutz nicht alles abfangen, aber der Schaden wird doch deutlich geringer sein.


Frankie

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4

Sonntag, 30. April 2006, 17:08

Hallo,

du bist da ein paar Monate zu spät. Auf grund der Sicherheit gegenüber anderen Verkehrsteilnehmer durften die TüVler Rammschutze nur noch bis Ende letzten Jahres eintragen. Es sei denn es sind neu entwickelte Kunststofframmschutz die noch besser abfedern als eigentliche Stosstangen. Nur die bekommst du nicht für nen alten Justy.

Früher waren die Rammschutze ja nie ein Thema, seit die Hersteller die Dinger für jeden x-bliebigen PKW/Van angeboten haben, kochte das Thema entsprechend hoch.

Soweit ich weiß gibt es noch keine oder kaum einen Todesfall, der auf einen Rammschutz zurückzuführen wäre.


Frankie



geändert von: Frankie on 30/04/2006 17:10:44

oldjusty-driver

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5

Sonntag, 30. April 2006, 18:07

Ich finde das alles etwas übertrieben. Wenn es um sicherheit ginge dürfet auch keine LKW´s mehr in Ortschaften rumfahren. Man hört ja oft genug das LKW´s Fußgänger überrollen.
Zum Thema sicherheit gibt´s ja diskusionsstoff ohne Ende.
Da sind zum Beispiel die Radarfallen. Die sollen doch eh nur Geld bringen. Die meisten stehen da wo es sich rentiert, aber nicht an Stellen wo Menschen durch zu schnelles Fahren sterben. Klar sicherheit wird überall ganz groß geschrieben. Vor allem wenn es Geld bringt.

Ich hoffe es findet sich doch noch eine Lösung. Würde nur ungerne auf den Rammschutz verzichten.

Gruß, oj-d




S-XT

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6

Sonntag, 30. April 2006, 21:27

Hallo zusammen!Also hier bei uns im Saarland werden immer noch Rammschutzbügel eingetragen!War jetzt die letzten 3 Monate von der Firma aus mit diversen Pajero's und L200 auf dem Tüv habe alles problemlos eigetragen bekommen da Teilegutachten dabei waren bzw ABE's bei denen eine Eintragung eigentlich nicht nötig gewesen wäre aber es waren Kunden dabei die wollten dies so,und nein es handelt sich hier nicht um irgendwelche Kunstoffdinger sondern die richtig massiven aus Stahl,in schwarzmatt und Chrom.Übrigends waren die Leute beim Tüv der gleichen Meinung wie ich auch,ob man nun ein Kind bei 60 mit Bügel oder ohne erwischt spielt da eigentlich keine Rolle mehr sie waren vielmehr der Meinung das diese schweren Geländewägen verboten gehören!An deiner Stelle würde ich es lassen einen solchen Bügel an einen Justy zu basteln,denn so stabil und massiv wie die Rammschutzbügel für die schweren Geländewägen ist er sicher nicht,mein Vater hatte einen solchen Bügel an seinem Super Station,diesen hat er bei 140 auf der Bahn fast verloren da er an den Befestigungspunkten fast durchgerostet war bzw an einer Stelle,wie gesagt das Teil war mehr Optik als das es praktischen Nutzen hatte und so wird es auch bei dem Rammschutz für deinen Justy sein und ein Reh oder Wildschwein hält dieser auch nicht auf,das packen die massiven an unseren Pajero schon nicht,wenn ich dort einen Wildschaden behebe ist sowohl der Bügel als auch die Front meist stark beschädigt,damit ich die Dinger überhaupt abgebaut bekomme muss ich nicht selten den Schleppwagen mit Seilwinde beifahren und am Bügel gut ziehen damit er sich rückverformt.


oldjusty-driver

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7

Sonntag, 30. April 2006, 22:20

Man sollte schon darauf achten das so ein Teil richtig angebracht ist. Mein Subi händler konnte mir bestätigen das die Teile doch ganz gut was abfangen. 100% schutz gibt es nie, das ist schon klar. Mit dem Mitsubishi hab ich bei Tempo 80 ein ca 70kg schweres Reh erwischt. Nun hat er ne Welle im Dach und überall pfeift der Wind rein. Das wäre mit so einem Teil vielleicht nicht gar so übel ausgegangen. Natürlich kommt es auch darauf an <u>wo</u> so ein Teil befestigt wird.


gumpel

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8

Sonntag, 30. April 2006, 22:31

<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>Original von S-XT
Übrigends waren die Leute beim Tüv der gleichen Meinung wie ich auch,ob man nun ein Kind bei 60 mit Bügel oder ohne erwischt spielt da eigentlich keine Rolle mehr[...]<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>
Ich meine, ein Kfz ohne Rammschutz verhindert schwerere Verletzungen, da das Material eher nachgibt.
Beim Kuhfänger zerschmettert es die Knochen vom Unfallopfer.


<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>Original von S-XT
[...] sie waren vielmehr der Meinung das diese schweren Geländewägen verboten gehören!<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>
Das kann ich wiederum nicht nachvollziehen. Wenn wir schon dabei sind, verbieten wir LKW und schnelle Autos oder am besten alle Fahrzeuge.


Unter folgender Adresse gibt es noch etwas zum Thema:
http://www.bics.be.schule.de/son/verkehr/presse/2000_2/v3902_05.htm

<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>Original aus dem obigen Link
Ins Gegenteil verkehrt sich die Situation beim Aufprall von Geländewagen auf ein starres Hindernis wie einen Alleenbaum oder Brückenpfeiler. Infolge der fehlenden Verformbarkeit fällt der Anprall erheblich härter aus als bei einem Pkw mit genau definierten Knautschzonen. Bei höheren Geschwindigkeiten können häufig selbst Sicherheitsgurt und Airbag nicht verhindern, dass der Kopf des Fahrers auf das Lenkrad schlägt. Messungen haben ergeben, dass die Kopfbeschleunigung in solchen Fällen drei Mal höher sein kann als beim Aufprall eines gleich schnellen Pkw.<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>

____________________________
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S-XT

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9

Montag, 1. Mai 2006, 11:04

Beim Pajero bzw L200 sind die Stoßstangen auch aus einem massiven Eisenkern,das Plastik davor ist quasi nur Optik ich denken nicht das dieses viel federt.


florian

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10

Montag, 1. Mai 2006, 17:10

Hallo

Also einige Beiträge hier gehören wohl eher zu den "geistigen Entgleisungen".
Aussagen wie die mit den 60km/h sind zynisch und sind nichts anderes als ein Zeichen, etwas gefährliches so zu rechtfertigen.
Ich bin echt nicht stolz auf einen Teil meiner Markengenossen.
Da könnte ich ja auch argumentieren, wenn es mit 60 km/h schon nicht darauf ankommt, wieso fahre ich dann überhaupt mit 60 durch ein Dorf. Kann ja gleich mit 90, Tot ist das Kind ja sowieso, dass mir vor den Kühler läuft.
So geht's ja wohl nicht!!!!
Es zeigt mir nur eins: Verantwortung scheint für viele immer noch ein Fremdwort zu sein.
Eins vorweg: ich möchte das Autofahren wirklich nicht verbieten. Aber jedes Verbot das existiert, resultierte aus dem Verhalten der Menschen, und nicht umgekehrt.

Flo


oldjusty-driver

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11

Montag, 1. Mai 2006, 18:38

Ich finde es nicht verantwortungslos mit Rammschutz zu fahren.

Verantwortungslos finde ich aber die Fahrer die ohne Rücksicht auf Verluste durch Ortschaften rasen. Das vordert im normalfall die meisten Opfer. Na ja sollen die Fußgänger halt aufpassen!!!

Verantwortungslos ist es ebenfalls wie viele Erwachsene ihren Kinder vormachen wie man am besten noch schnell über die Straße rennt auch wenn ein Auto kommt. Ach soll das Auto halt bremsen!!!

Nach und nach alles zu verbieten wo durch jemand zu schaden kommen <u>könnte</u> ist keine Lösung. Man sollte den Autofahrern und auch den Fußgängern lieber mal beibringen sich im Verkehr richtig zu verhalten und auch mal eine Gefahr zu erkennen wenn kein Hinweis- oder Verbotsschild da ist.

Gruß, oj-d





Silber Forry

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12

Montag, 1. Mai 2006, 20:06

@all,

quote
Verantwortungslos ist es ebenfalls wie viele Erwachsene ihren Kinder vormachen wie man am besten noch schnell über die Straße rennt auch wenn ein Auto kommt. Ach soll das Auto halt bremsen!!!

dieses Zitat von oj-d brauch man nur etwas umschreiben:

"Verantwortungslos ist es ebenfalls wie viele Erwachsene ihren Kinder vormachen wie man am besten noch schnell über den Bahnübergang rennt, auch wenn ein Zug kommt."

Mir passiert, habe auch nur Tempo 70 drauf gehabt, ohne B***enfänger.

Guck Hier: http://www.kn-online.de/artikel/1347144/Zwei_Rollstuhlfahrer_aus_L%FCbeck_starben_in_der_Nacht_zu_Dienstag_in_Bockholt.htm?search=Unfall

Die 2 habens zwar gewollt, aber es gibt genug potentielle Selbstmörder, dies drauf anlegen .
Das sind die Typen, die um geschlossene Halbschranken umfahren, weil "keine Zeit" haben, wenn's gekracht hat, brauchen sie keine Zeit mehr.
Schade das es solche Zeitgenossen noch gibt.
Gruß
Matthias

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geändert von: Silber Forry on 01/05/2006 20:13:58

S-XT

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Montag, 1. Mai 2006, 22:16

Hallo zusammen!
@florian ich glaube du hast da was falsch verstanden!Ich bin ganz sicher kein Verfechter dieser Rammschutzbügel noch ein Verfechter dieser schweren Geländewägen!Ich persönlich würde mir nie einen solchen Wagen kaufen,noch würde ich mir auf irgendein Auto einen Rammschutz montieren,fakt ist aber wenn du ein Kind bei dieser Geschwindigkeit mit einem solchen Wagen erwischst gehen dessen Überlebungschancen sowohl mit Rammschutz als auch ohne Rammschutz wohl fast gegen null!Man sollte es also nicht bei dem verbot dieser Rammbügel belassen sondern auch die Hersteller solcher Fahrzeuge verpflichten eine weichere Frontpartien zu entwickeln und zu verbauen oder solche Autos ganz verbieten was aber wohl auch nicht der richtige Weg sein kann, aber in Anbetracht dessen das 90% dieser SUV und Geländewägenbesitzer nie abseits der Piste sind sondern sich nur durch den Großstadtdschungel wühlen vieleicht garkeine so schlechte Idee?!



geändert von: S-XT on 01/05/2006 22:19:07

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14

Montag, 1. Mai 2006, 22:39

einklink, der beste satz war dieser hier :

<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>Verantwortungslos ist es ebenfalls wie viele Erwachsene ihren Kinder vormachen wie man am besten noch schnell über die Straße rennt auch wenn ein Auto kommt. Ach soll das Auto halt bremsen!!!<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>

es gibt hier immer noch genügend "vollpfosten", die ihre magere Intelligenz an ihren eigenen Kindern auslassen !! ( weia, was haben die geraucht )

Ein gewisses maß, an Verantwortung/Selbstverwirklichung, kann man(n) auch einer 1.5 jährigen beibringen....

Rammschutzbügel oder BULLI :) fänger ändern da gar nichts

CU Bulli

P.S. die schlimmsten sind die tussis, die ihren "blag" zum Kindergarten fahren-- 30 km/h ??? nöö ich bin spät dran, habe ja nur 800 meter

are you
bright enough ?

vonderAlb

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15

Dienstag, 2. Mai 2006, 10:18

1. Ihr kommt vom Thema ab
2. Moralpredigten hält man in der Kirche.

Wer von sich behaupten kann, das er sich immer und überall absolut korrekt im Straßenverkehr verhält, wer niemals über einen Zebrastreifen fuhr, obwohl jemand diesen gerade überqueren wollte, wer niemals einem anderen die Vorfahrt genommen hat, wer niemals zu schnell fährt, wer niemals unaufmerksam war und immer und überall alles richtig macht, wer im Winter immer mit einwandfreien Winterreifen fährt, der darf hier andere Vorhaltungen machen und versuchen seine Vorstellungen von korrektem Verhalten im Straßenverkehr anderen aufzwingen zu wollen.

Na? Jemand hier?

Wir sind alles erwachsene Menschen und ich trauen allen hier zu, das sie wissen was sie tun und zwischen Recht und Gesetz und Moral unterscheiden können. Jeder ist letztendlich für sein Verhalten selbst verantwortlich.

Also zurück zum Thema. Bitte.

Andreas
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16

Dienstag, 2. Mai 2006, 17:20

Danke Andreas, das hast du gut gesagt. Das hier sollte auch keine Rammschutz Pro/Contra Diskusion werden. Ich wollte mich Lediglich darüber informieren ob es noch eine Möglichkeit gibt so ein Teil legal ans Auto zu montieren und wie teuer es wird wenn man keine ABE / Eintragung hat. Dazu kann ich aber gleich sagen das ich es, wenn es nicht legal gehen sollte, zu 99% bleiben lasse (bevor sich wieder jemand aufregt).

Bis jetzt bin ich auf dem Stand das ich zumindest eine ABE brauche da die Teile zwar als Zubehör verkauft wurden aber nicht original aus Japan stammen. Mit ABE ist eine Eintragung möglich.
Das Problem ist die Gültigkeit der ABE. Gibt es noch gültige ABE´s?

Vielleicht hat ja sogar jemand eine für mich.

Gruß, oj-d





geändert von: oldjusty-driver on 02/05/2006 17:23:02

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17

Mittwoch, 3. Mai 2006, 15:28

Na dann viel Spaß beim suchen!

;-)


vonderAlb

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18

Mittwoch, 3. Mai 2006, 16:32

Ich glaube, da brauchst du viel Geduld, Silke. Im Zubehörhandel gibt es den bestimmt nicht mehr. Ich kann mich erinnern mal einen im eBay gesehen zu haben. Das wäre wohl deine einzige Chance noch an solch ein Teil ran zu kommen.

Andreas
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19

Mittwoch, 3. Mai 2006, 17:42

Den hab ich gesehen. Vom gleichen Verkäufer hab ich meine Alufelgen. Der Rammschutz ist für ca. 110 Euro + Versand weggegangen. Da war auch keine ABE dabei. So viel will ich nicht ausgeben so lang ich nicht 100%ig weis ob das mit der Eintragung klappt. Außerdem war der warscheinlich sowiso nicht mehr zu gebrauchen. Meine Felgen sahen aus wie Sau. Natürlich war nur die Beste Felge auf dem Foto gut zu sehen und der Justy stand im Schneematsch. War ein gutes Täuschungsmanöver. Der Lack war komplett vom Salz zerfressen. Habe in stundenlanger Arbeit den Lack abgeschliffen und dann neu lackieren lassen.

Gruß, oj-d