Du bist nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Subaru Community. Falls dies dein erster Besuch auf dieser Seite ist, lies bitte die Hilfe durch. Dort wird dir die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus solltest du dich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutze das Registrierungsformular, um dich zu registrieren oder informiere dich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls du dich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert hast, kannst du dich hier anmelden.

  • »FrankenFrank« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 930

Registrierungsdatum: 20. Oktober 2010

Wohnort: Roth

  • Private Nachricht senden

1

Montag, 23. April 2012, 11:02

Größere Räder eintragbar?

Im Englisch-sprachigen Raum scheint man auf dem Forry auch gerne folgendes zu fahren:

1. 205/75R15
2. 215/70R15
3. 225/70R15

Ich würde gerne etwas höher kommen, und die Tachovoreilung nerft mich auch.
Außerdem bekommt man in den Größen den Goodyear Wrangler. :love:
Rechnerisch hätte ich mit dem 1. Reifen KEINE Tachovoreilung mehr.
Die Anderen sind vom Abrollumfang kleiner.

Hat jemand eine Idee, ob/wie man die eingetragen bekommt ?

Besten DAnk.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »FrankenFrank« (23. April 2012, 11:29)


Ickebinz

Anfänger

Beiträge: 30

Registrierungsdatum: 30. Mai 2010

Wohnort: Berlin

  • Private Nachricht senden

2

Montag, 23. April 2012, 20:55

Hi,

ich habe mich mit ähnlicher Problematik auch schonmal beschäftigt. Eine Eintragung ist sicherlich sehr schwierig, da sich evtl. die Gesamtübersetzung ändert und dadurch das Abgasverhalten verändert wird. Somit ist ein Abgasgutachten nötig, bzw. der Nachweis zu erbringen, daß sich nichts verändert hat.
Es wäre unter Umständen aber möglich eine Tachoüberprüfung vorzunehmen (macht bei uns jemand der sich um Taxameter kümmert).
Nichtdestotrotz ist es immer ratsam mit solchen Ideen einen Prüfer zu kontaktieren und die Problematik zu schildern.
Alles ist nicht möglich , aber vieles ...
Wenn jeder an sich selber denkt , ist an alle gedacht

  • »FrankenFrank« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 930

Registrierungsdatum: 20. Oktober 2010

Wohnort: Roth

  • Private Nachricht senden

3

Dienstag, 24. April 2012, 10:07

Das habe ich von zwei TüV-Prüfern auch schon gehört.
"Wenn eine Herstellerfreigabe (von Subaru) vorliegt: kein Thema.
> Dann muss ich aber auch nicht zum TüV
"Wenn die nicht vorliegt, dann wird das wohl nicht passen"
:-(

@Ickebinz
Du triffst den Nagel da übrigens auf den Kopf, die AT schaltet tatsächlich bei ca. 55/Tacho schon die Wandlerüberbrückung, aber nur wenn man "ohne Schuhe und Socken" fährt.
lässt man rollen, oder latscht einen vollen cm auf's Gas, wird die Wandlerüberbrückung wieder geöffnet.
Die Nerft also immer 'rum, wenn man sparsam fahren will. > Lösung: in der Stadt nach 3 schalten.

Hätte man Reifen, welche die Tachovoreilung kompensieren, könnte mann bis zu 53km/h fahren, ohne dass die WÜK nerft. Die würde dann tatsächlich erst auf der Landstraße aktiv.
Das würde im echten Leben Sinn machen und Kraftstoff sparen. Im EU-Prüfzyklus würde das natürlich die Werte versauen.

Forry2007

Anfänger

Beiträge: 7

Registrierungsdatum: 29. Juli 2011

  • Private Nachricht senden

4

Dienstag, 24. April 2012, 20:01

Hallo

ich habe den SG BJ05. War bei meinem Händler wegen den Reifen und habe eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Subaru Deutschland bekommen für die Reifengrösse 215/65 R16 86H.
Mehr ginge wohl nicht wegen dem Umfang.Habe sie aber dann doch nie eintragenlassen.Bin so mit den Reifen 2 Jahre gefahren.Hatee nie Probleme bei der Geschwindigkeit.

  • »FrankenFrank« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 930

Registrierungsdatum: 20. Oktober 2010

Wohnort: Roth

  • Private Nachricht senden

5

Mittwoch, 25. April 2012, 11:19

OK, dann geb ich's mit der Eintragung auf.

Für den TüV gibt's Winterreifen.

Ich hab ein Gutachten, (Felgen-ABE) für den Forry, in dem auch die oben genannten Größen aufgeführt sind.
Allerdings mit dem Zusatz: sofern vom Hersteller für dieses Fahrzeug freigegeben. :(

Ich denke also: Durch eine Polizeikontrolle komme ich damit, die Wissen ja auch nicht, was Subaru genau Freigibt.

Die ABE sollte gem. $19,2 STVO nicht erloschen sein. Wenn dann nur wegen verändertem Abgasverhalten.
Und mit der Argumentation wird sich auch keine Versicherung um die Zahlung drücken können.
"Mit der, aufgrund falscher Reifen, um 1,4% längeren Übersetzung haben Sie die EURO3-Abgasnorm nicht erfüllt. Dies war ursächlich für das Unfallgeschehen" :D

Also:
Polizei > erledigt
Versicherung > erledigt
TüV > Winterreifen.

Freue mich schon auf meine 225/70R15. Mal sehen, welche. Dueller 694?