Du bist nicht angemeldet.

Istari

Schüler

  • »Istari« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 60

Registrierungsdatum: 24. August 2011

Wohnort: Nähe Heilbronn

  • Private Nachricht senden

1

Freitag, 9. September 2011, 17:26

Etwas Verwirrung bzgl. Felgen und Reifen

Die Vorbesitzerin (oder der davor) hat bei mir auf den Forester Toora Felgen ( A320??? 7,5x16 Et38 ) drauf machen lassen mit 225/60 R16 Bereifung. Im alten Fahrzeugbrief stehen die auch korrekt eingetragen drin, im neuen ist davon nichts mehr zu sehen. Das erst mal zu Punkt 1 der Verwirrung. Jetzt kommt aber dazu, dass in dem Gutachten welches bei den Felgen dabei ist drin steht, dass diese nur mit Goodyear Eagle Touring Reifen gefahren werden dürfen. Das steht auch in der Eintragung im alten Fahrzeugbrief (im neuen logischerweise auch nicht mehr, da gar nichts mehr von den Felgen drin steht). Ist das wirklich immernoch aktuell, dass man da auf ein bestimmtes Fabrikat beschränkt ist? Muss ich mir Sorgen machen, weil die Felgen nicht mehr im neuen Fahrzeugsbrief explizit erwähnt sind?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Istari« (11. September 2011, 16:12)


GC8 Fahrer

Mitglied im GT-Club

Beiträge: 648

Registrierungsdatum: 3. Oktober 2008

Wohnort: Halberstadt OT.Schachdorf-Ströbeck

  • Private Nachricht senden

2

Freitag, 9. September 2011, 17:56

Guck mal bitte im Fahrzeugschein (der kleine grüne den du immer mitführen sollst) ob da deine Felgen eingetragen sind. Die Reifengröße sollte schon passen, auf einen Hersteller bezogene Eintragung ist nicht mehr aktuell (soviel ich weiß). Bei einem Forester wird sich wohl kaum ein Tüvprüfer querstellen deswegen. Aber die Größen sollten passen.

daddy

Fömi im Impreza GT Club

Beiträge: 7 393

Registrierungsdatum: 5. Oktober 2008

Wohnort: Landkreis Schleswig-fFlensburg Grenzregion zu Dänemark

  • Private Nachricht senden

3

Freitag, 9. September 2011, 18:44

Der alte Zulassungsschein ist bekanntlich seit einigen jahre ersetzt durch die Zulassungsbescheinigung Teil 1. Alles was bei einem halterwechsel im alten Schein stand, wird nicht mehr -automatisch- in den neuen übernommen. Ich gehe davon aus, dass Du von den -für Dich vorteilhaften- alten Papiere Dir eine Kopie gezogen hast.
Dann hast Du die Felgen drin und eine namenslose Reifenmarke. Da in der neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1 lediglich die "kleinste" Bereifung steht -und der Rest etwa beim TÜV im Computer- dürftest Du ohne Problem durch die Landschaft fahren dürfen.

Würdest Du Dir jetzt von Subaru das entsprechenden TGA besorgen, stünde wieder die Reifenmarke drin (es sei denn, das ist später bei Ergänzungen fallen gelassen -was ich nicht denke.

Fazit: Du brauchst Dir relativ keine Sorgen machen müssen.

Baumschubser

Super Moderator

Beiträge: 6 601

Registrierungsdatum: 28. Mai 2007

Wohnort: Haldensleben

  • Private Nachricht senden

4

Freitag, 9. September 2011, 19:24

1. Ja, die Reifenmarkenbindung ist meines Wissens nach schon einige Jahre aufgehoben.

2. In den neuen EU-Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung I und II) steht nur noch das kleinste mögliche Reifenformat drin (in den alten Papieren standen meist noch mehrere erlaubte Alternativgrößen drin).
Damit wird es bei Kontrollen für beide Seiten nicht einfacher, was die Legalität der gerade montierten Reifen angeht :grummel1: Der Fahrer kann sich auf den Standpunkt "Alles Serie Herr Wachtmeister!" stellen und das Kontrollorgan hat (zumindest mit dem Fahrzeugschein) keine Möglichkeit dies zu widerlegen :whistling_1: Aber kann der Fahrer wegen der Unklarheit dann zu einem Termin bei einem Gutachter gezwungen werden? :hmmm: :gruebel:

3. Da Du ja das Gutachten der Felge hast (und diese bereits eingetragen war) gehe ich davon aus, das im TGA die Pflicht zur Vorführung des Forester nach erfolgter Umrüstung bei einem Gutachter und einer Änderung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsstelle erwähnt ist. Wenn die Vorbesitzer diese Felgen montiert und eingetragen haben, dann müßte doch eine Bescheinigung über die erfolgte Umrüstung von TÜV oder DEKRA vorliegen.
Dann lass die Fahrzeugpapiere korrigieren, damit bist Du auf der sicheren Seite! Nimm dazu die alten Fahrzeugpapiere, das Felgengutachten und die Bescheinigung über die erfolgte Prüfung der Umrüstung mit zur Zulassungsstelle!

Gruß,
Stephan

Beiträge: 602

Registrierungsdatum: 3. Januar 2011

Wohnort: NRW

  • Private Nachricht senden

5

Sonntag, 11. September 2011, 09:31

Hi

zum Glück habe ich bei meinem neuen Forester ja ein EC-COC (Certificate of Conformity) ausgehändigt bekommen.

Die Reifenfrage wird ja für mich in Sachen Winterreifen interessant.

Die eingetragene Reifengröße im Schein ist 225/55/17

Laut COC sind folgende Reifen möglich :
205/60/16
205/65/16
215/60/16
216/65/16
215/55/17

Zur Sicherheit werdeich mir wohl eine Kopie von der COC machen und immer mitführen

Gibt es sowas evtl. auch für den SF ?

Für meinen Opel Zafira gibt es vom Tüv Hessen einen Reifenkatalog, leider haben die keinen für Subaru.

GC8 Fahrer

Mitglied im GT-Club

Beiträge: 648

Registrierungsdatum: 3. Oktober 2008

Wohnort: Halberstadt OT.Schachdorf-Ströbeck

  • Private Nachricht senden

6

Sonntag, 11. September 2011, 12:51

Bei Unklarheiten mit Reifengrößen die nicht im neuen Fahrzeugschein eingetragen sind, mach ich das immer wie folgt!

Ich nehme meine Fahrzeugpapiere und fahre zur DEKRA. Der Kollege hämmert die Fahrzeugdaten in seinen Rechner und druckt dann die Möglichen Reifen- und Felgenkombinationen aus, fertig.

Sollte es dann immernoch Abweichungen geben ,wird der Abrollumfang ermittelt die Freigängigkeit kontrolliert und in Ausnahmefällen noch eine Reifenherstellerfreigabe eingeholt und dann wird eine Endscheidung getroffen !

Dann ist man eigentlich in jeder hinsicht auf der sicheren Seite....


(Die Zulässigkeit irgendwelcher Felgen bleibt erstmal außenvor und wir im gegebenen Fall gesondert beurteilt.)

Beiträge: 602

Registrierungsdatum: 3. Januar 2011

Wohnort: NRW

  • Private Nachricht senden

7

Sonntag, 11. September 2011, 16:53

Ich nehme meine Fahrzeugpapiere und fahre zur DEKRA. Der Kollege hämmert die Fahrzeugdaten in seinen Rechner und druckt dann die Möglichen Reifen- und Felgenkombinationen aus, fertig.

Sollte es dann immernoch Abweichungen geben ,wird der Abrollumfang ermittelt die Freigängigkeit kontrolliert und in Ausnahmefällen noch eine Reifenherstellerfreigabe eingeholt und dann wird eine Endscheidung getroffen !

Dann ist man eigentlich in jeder hinsicht auf der sicheren Seite....


(Die Zulässigkeit irgendwelcher Felgen bleibt erstmal außenvor und wir im gegebenen Fall gesondert beurteilt.)


Wenn das so geht, ist doch Super ... wenn es eine Doku von der Dekra ist (steht ja meist drauf) dürfte es auch keine Probleme mit der Rennleitung geben ...