So, nach einigen Hindernissen, habe ich jetzt ein Foto, aber wie kann ich das hier sichtbar machen? Ich habe keinen Webspace somit kann ich keine URL eintragen...
Liebe Grüße
Pegasus
Bilder einstellen im Forum
Da du noch den alten Fahrzeugbrief (in der neuen ZB I wird ja nur noch die kleinste Reifengröße vermerkt
) hast, schau mal was da für Reifengrößen drin stehen. Ansonsten einfach bei Subaru Deutschland mit der VIN und am besten mit einem Bild der Felgen eine Anfrage stellen, welche Reifengrößen freigegeben sind.
Ein Handbuch sollte Dir jeder Subaru-Händler besorgen können!
Wegen der derzeitigen Mischbereifung:
Schau mal nach der Profiltiefe der Reifen, dem Alter und dem Reifenmodell. Unter Umständen gibt es den Dunlop noch mit dem Profil und Du hättest dann mit 2 neuen Reifen wieder einen Satz Sommerreifen mit gleichen Fahreigenschaften (vorausgesetzt Profiltiefe und Alter der Reifen unterscheiden sich nicht zu stark
)
Die Frage Ganzjahresreifen vs. 2 Reifensätze für Sommer und Winter kannst Du nur beantworten, wenn Du dein Anforderungs- / Fahrprofil kennst.
- Wieviel km fährst Du ca. im Jahr? Bei geringen Jahreslaufleistungen lohnen sich 2 Satz Reifen nicht, weil man sonst die Reifen wegen ihres Alters ersetzen müßte, obwohl sie noch genug Profil haben.
- Bist Du auf den Forester täglich angewiesen?
Ganzjahresreifen sind immer ein Kompromiß, aber bei guten AllSeason-Reifen sicher kein schlechter!
Ach so, vielleicht hat es auch etwas mir der Ausstattung zu tun? Weil meiner ist ein "Sport"...
Sagt wer? Beim Forester ist mir nämlich
keine Ausstattungsvariante namens Sport bekannt!
@andy_yo:
Problem bleibt trotzdem, dass zwischen 205/70 R15 und 215/60 R16 ein Unterschied von mehr als 4% bleibt und somit der Tacho angeglichen werden müsste....
Nö!! Der 16 Zöller ist sogar 0,5 Prozent im Umfang kleiner als der 205/70 R15 (202 zu 203,1 cm).
Und selbst wenn es 4% wären - bei den Tachoabweichungen, die ein Subaru nun mal hat, würde der Tacho wohl nicht mehr anzeigen als man real fährt!
@Stormhawk:
Das was im Fahrzeugschein steht ist zugelassen und alles andere muss eingetragen werden oder ist das bei euch in D anders?
Das Blöde an dieser Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) ist ja im Gegensatz zu früher, dass nur noch die kleinste mögliche Reifengröße eingetragen wird - unabhängig davon, ob diese Größe serienmäßig montiert ist.
In der alten Ausführung waren mehrere mögliche Reifengrößen vermerkt - sodass man bei Fahrzeugkontrollen leichter nachweisen konnte, das die montierte Größe legal gefahren werden durfte. Andererseits muß dir ja die Ordnungsmacht nachweisen, dass die verwendete Größe nicht gefahren werden darf. Da sie dies meistens aber nicht können (außer Du hast eingetragen Asphalttrennscheiben, aber montiert sind Ballonreifen - das merken selbst die!) haben sie halt schlechte Karten - oder schalten einen Gutachter ein, bzw. "zwingen" dich dazu bei einem solchen vorzufahren, um die Ordnungsmäßigkeit der verwendeten Rad- / Reifenkombination prüfen zu lassen.
Anders sieht es natürlich bei geänderten Rad- / Reifenkombinationen aus - da reicht es aus, die Auflagen der ABE einzuhalten und diese ABE bei Fahrten immer mitzuführen oder bei einem Teilegutachten gemäß der Vorschriften nach erfolgter Umrüstung eine Anbauabnahme durchführen zu lassen und dann (je nach Auflagen des TG) die Bescheinigung der ordnungsgemäßen Anbauabnahme bei allen Fahrten mitzuführen oder unverzüglich eine Änderung der Fahrzeugpapiere beim Straßenverkehrsamt zu veranlassen (bzw. bei nächster Befassung der Zulassungsstelle mit den Fahrzeugpapieren diese ändern zulassen).
Aber in einem Land, in dem die Polizei die Geschwindigkeit eines Verkehrsteilnehmers schätzen darf (damit meine ich keine Schätzung á la: innerorts 50 erlaubt, gerast mit 80-100 [diesen Unterschied kann wohl auch jeder Nicht-Polizist erkennen], sondern geringe Übertretungen des Erlaubten und nein, ich rede hier nicht von eigenem Erleben
) und damit vor Gericht durchkommt , kann das natürlich anders sein
Gruß,
Stephan