Hallo zusammen,
habe zwischenzeitlich bezüglich des höhenverstellbaren Beifahrersitz Antwort auf meine Anfrage beu Subaru Deutschland bekommen:
Zitat:
"Herstellerseitig ist ein höhenverstellbarer Beifahrersitz für das Forester Modell weltweit weder in der Erstausstattung noch als Nachrüstmöglichkeit vorgesehen, dies wurde Ihnen sicherlich seitens des Vertragshändlers bereits so mitgeteilt und wir können dies leider nur bestätigen.
Ihre Idee den Fahrersitz eines rechtsgelenkten Modells, übrigens nur die Sitzkonsole beinhaltet die Höhenverstellung, in ein linksgelenktes Modell umzubauen, wäre technisch nicht unmöglich, ist aber aus Produkthaftungsgründen leider nicht zugelassen, da die Sitzpositionen der Fahrgäste in enger Verbindung stehen mit den eingebauten Zusatzrückhaltesystemen, Airbag und Gurtstraffer, die für diese Ausstattungsvariante genehmigungstechnich nicht geprüft und zugelassen wurden."
Die Frage wäre somit, ob der Einbau einer rechtsgelenkten Sitzkonsole vom TÜV abnahmefähig wäre, und wenn ja, was für einen Einfluss eine TÜV-abgenommene Sitzkonsole auf die Betriebserlaubnis bzw. die Gewährleistung des Fahrzeugs hätte?
Auf jeden Fall schade, dass Subaru bezüglich der Höhenverstellung des Beifahrersitzes selber offensichtlich noch nicht aktiv geworden ist!
jenajaeger