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Blackfor

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1

Donnerstag, 2. Februar 2006, 15:50

Zulassungsbescheinigung Teil1 oder neue Papiere in D

War heute in der Zulassungstelle um meine Standheizung endlich mal eintragen zu lassen, bekam darauf gleich einen neuen Brief und nat auch o.g. Zulassungsbescheinigung alias Ex-Fahrzeugschein. Soweit sogut, stutzig macht mich nur das als einzige!!! Reifengröße 185R15 86T eingetragen wurde! Im neuen "Brief" steht gleich gar nichts mehr in Sachen Reifen!
Freue mich jetzt schon auf eine mögliche Kontrolle der "Rennleitung", wenn der "Hauptmann" die Serien "Dueller" argwöhnig in Augenschein nimmt.
Na gut, dafür bin ich jetzt um 14,50 Euro leichter und habe den alten Brief (entwertet) mit allen Werten als Erinnerungsstück behalten dürfen.
Viele Grüße
Blackfor


StukkiAlex

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2

Donnerstag, 2. Februar 2006, 17:20

@black: dazu gibt es bereits beiträge. entweder man besteht auf der eintragung, das ist bei serienfahrzeugen eigentlich nicht nötig, oder man schleift den "alten" brief/schein mit um der polizei beweisen zu können das alles ok ist.
aber angeblich können die jungs in grün/blau ja die daten auch per pc abrufen können

alex


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3

Donnerstag, 2. Februar 2006, 17:49

Hallo.

Hier der Link zum Thema.

In den neuen Papieren steht:
"Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Betriebserlaubnis/EG-Typgenehmigung am Fahrzeug angebracht werden. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung ist hierfür nicht erforderlich.

Gruß, Markus





Blackfor

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4

Freitag, 3. Februar 2006, 02:34

So ist das wenn man nicht in allen Unterforen mal einen Blick riskiert.
Offensichtlich scheint in der Sache klar zu sein das nichts eindeutig ist.

Viele Grüße
Blackfor


vonderAlb

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5

Freitag, 3. Februar 2006, 08:38

Aus diesem Grunde bekommst du den alten Schein/Brief ausgehändigt. Damit kannst du solche Unklarheiten (Reifen/Felgen) eindeutig widerlegen.
Oder du hast ein Gutachten dabei oder einen Prospekt aus dem ersichtlich ist, das diese Felgen-/Reifenkombination für dein Auto zu kaufen ist.

Andreas
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Andreas

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StukkiAlex

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6

Freitag, 3. Februar 2006, 09:02

@andreas: problem ist aber das es auch fahrzeuge gibt die keine alten briefe haben deshalb lieber auf der eintragung bestehen

alex


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eckinator

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7

Freitag, 3. Februar 2006, 09:44

Alles, was man selber hat eintragen lassen, muss übernommen werden, bei allem anderen gelten die Angaben der EU-Konformitätsbescheinigung und auf die kann jeder Rennleiter per Datenfunk zugreifen. Im übrigen sagte man mir im Straßenverkehrsamt, es habe dadurch eine Umkehr der Beweislast gegeben, will sagen, wenn der Rennleiter was dagegen hat, muss er belegen, dass Du ein nicht freigegebenes Teil verbaut hast

LG Ecki

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geändert von: eckinator on 03/02/2006 12:38:26

vonderAlb

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8

Freitag, 3. Februar 2006, 09:53

Ecki, änderst du bitte die Personenbezeichnung ab?
Wie wäre es mit: wenn der Prüfer was dagegen ....

@Stukki
Logo, wenn man keinen alten Brief hat, dann muss man eben anderweitig den Nachweis erbringen.

Andreas
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geändert von: vonderAlb on 03/02/2006 09:55:45
Andreas

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Strexe

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9

Freitag, 3. Februar 2006, 10:25

Hi,

könnte man sich nicht für eine Standheizung eine ABE ausstellen lassen?

Bei unserer Felgen- Reifenkombination hat uns der TÜV-Prüfer gefragt, ob er diese im Brief eintragen soll oder ob wir eine ABE ausgestellt haben möchten, die man aber mit dem Schein immer dabei haben muß. Vorteil: man muß nicht zur Zulassungsstelle und braucht keine neuen Papiere, man spart Geld. Ok, wenn man viele Teile umbaut, wäre es eventuell ein wenig viel, wenn man nachher mit 15 ABE's rumfährt.

Gruß
Strexe


eckinator

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10

Freitag, 3. Februar 2006, 12:40

@Andreas: Personenbezeichnung geändert Wenn das Brösel wüsste...

@Strexe: soweit ich weiß, gibt es ABEs nur, wenn vom Hersteller eine vorliegt bzw. eine entsprechende Prüfnummer besteht. Oder darf der TÜV das jetzt?

LG Ecki

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StukkiAlex

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11

Freitag, 3. Februar 2006, 12:55

@ecki: abe = allgemeine betriebserlaubnis
sowas darf kein tüv-ler selber schreiben

alex


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Wolfgang2002

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12

Samstag, 4. Februar 2006, 08:41

@Strexe und Eckinator,

gemeint hat der TÜV, der 235/45 R 18 bei Susanne begutachten durfte, eine Abnahmebescheinigung - und die darf er ausstellen. Diese ist auch die Grundlage für eine Eintragung. Die eigentliche Eintragung nimmt die Zulassungsbehörde vor - ist schon ein wunderschöner Bürokratendschungel, der uns an allen Ecken abzockt, eine richtige Gelddruckmaschine.


Viele Grüße

Wolfgang

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Strexe

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13

Samstag, 4. Februar 2006, 11:46

Hallo,

also vorgelegen hat eine ABE vom Kraftfahrt-Bundesamt für die Felgen incl. einem TÜV-Gutachten für diese Felgen für Subaru mit einigen Reifenkombinationen und deren Auflagen.

Nach Prüfung des TÜV's haben wir einen " Änderungsnachweis nach §19(3)StVZO" erhalten. Dieser beinhaltet den Nachweis gemäß §19 Abs.4 Satz 1 StVZO die Räder-Reifen-Kombination. Darin wird der ordnungsgemäße Anbau bestätigt.

Wenn man diesen Änderungsnachweis mit sich führt, kann man sich die Eintragung in den Papieren sparen, da sie als ABE gilt.

Gruß
Susanne


vonderAlb

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14

Montag, 6. Februar 2006, 14:53

Strexe, du hast geschrieben: ...oder ob wir eine ABE ausgestellt haben möchten,...

Eine ABE kann kein TÜV ausstellen.

Ein Änderungsnachweis in Zusammenhang mit einer bereits ausgestellten ABE ist dann natürlich was anderes. Das kann und darf ein normaler TÜV natürlich. Und wegen der ABE braucht der Eintrag in die Papiere nicht zu erfolgen. Man muss nur die ABE und den Änderungsnachweis mit sich führen.

Ein kleiner Unterschied, der aber wichtig ist.

Andreas
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15

Montag, 6. Februar 2006, 19:19

@ vonderAlb: ja, war etwas unglücklich ausgedrückt bzw. formuliert. Ich dachte nur, daß es für Standheizungen auch so ne Art TÜV-Gutachten oder ABE im Allgemeinen gibt, dann bräuchte man eventuell auch nur einen Änderungsnachweis nach §19.

Gruß
Susanne