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Andreazzz

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1

Freitag, 12. August 2005, 08:46

AHK und TÜV

3 Prüfer an einer Prüfstelle und 3 verschiedene Antworten!

1.Prüfer: Eintragung nicht erforderlich, da E-Nummer!
2.Prüfer: Eintragung erforderlich, da andere E-Nummer als bei
werksseitiger Montage!
3.Prüfer: Eintragung wahlweise möglich, aber nicht zwingend erforderlich!
"Dass können Sie immer noch machen, sollte die Polizei dies´ evt.
bei einer Kontrolle bemängeln."

Anhängelasterhöhung auf 1880kg bei 8% Steigung wird geprüft und ich weiß am Dienstag Bescheid. Theoretisch möglich und die Kupplung gibt das auch her!

Infos folgen / Andreas


Justi

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2

Montag, 29. August 2005, 20:13

genauso erging es mir auch
Neuigkeiten wegen der Auflastung?
Hast Du auch eine orginal Subaru Kupplung anbauen lassen?
Part number : L101ESA020 ?

fG Matthias



geändert von: Justi on 29/08/2005 20:14:13

Andreazzz

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3

Donnerstag, 1. September 2005, 07:30

Der Verkäufer wollte mir eine Bescheinigung für die Anhängelasterhöhung auf 1880kg ausstellen. Ich habe telefonisch die Daten durchgegeben und der "TÜV im Hause müßte das Auto dazu nicht unbedingt sehen" (???).

Ich warte aber immer noch! Mir ist es aber mittlerweile fast egal.
Ich habe übrigens eine abnehmbare Kupplung vom Fabrikat Brinks.

Das Autohaus Muhr in Wenden hat ein Gutachten über eine Erhöhung, welches aber nach Auskunft von Subaru nur bis zum Jahrgang 2004 gilt.
Und ob die das noch verlängern lassen, steht wohl in den Sternen...

Andreas


Justi

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4

Donnerstag, 1. September 2005, 23:11

Danke Dir.
Dann frage ich mal persönl. bei Subaru nach was mit Ihrer eigenen Kupplung ist.
Ob sie dafür auch ne Auflastung zulassen.
fG Matthias