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mailbox

Schüler

  • »mailbox« ist der Autor dieses Themas

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1

Dienstag, 31. Oktober 2023, 14:21

Rückleuchten mit Tagfahrlicht kombinieren

Hallo,

Bei den Lichtverhältnissen im Herbst kommt es ja öfters vor das man zum Beispiel bei Regen die Rücklichter bräuchte, aber die Lichtautomatik noch nicht das Abblendlicht einschaltet.
Kann man die Rücklichter immer mit dem Tagfahrlicht aktivieren (CanBus) ? Oder gibt es eine Möglichkeit dass das Abblendlicht sich einschaltet wenn der Regensensor sich aktiviert ?

Gruß
Markus

Leichtmatrose

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2

Dienstag, 31. Oktober 2023, 16:41

Da das ab 2015 bei Neuwagen eigentlich Pflicht ist, kann das , jenachdem welches Modell /Baujahr du hast, dein Händler ja irgendwie feischalten?

Berni-87

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3

Dienstag, 31. Oktober 2023, 19:34

Irgendwo habe ich gelesen, dass das bei manchen Autos wohl mittels OBDeleven eingestellt werden kann. Habe mit dem
Programm allerdings selbst keine Erfahrung.

@Leichtmatrose: Tagfahrlicht ist bei den mir bekannten Modellen immer nur an der Fahrzeugfront aktiv.

drischnie

SIGTC Arbeitskreis Teile

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4

Dienstag, 31. Oktober 2023, 22:38

@mailbox:

Welches Modelljahr hast du?

@Berni-87:

Hier verwechselst du wohl die e-up Welt mit der Subaru Welt ... ;-) , mit OBDeleven könnte man das bspw. an deinem e-up probemlos genau wie gewünscht programmieren, bei einem Subaru ist OBDeleven nutzlos ...

Sammy2802

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5

Mittwoch, 1. November 2023, 08:32

Da hab ich damals beim Levorg auch dran überlegt. Es gibt für den im Zubehör Reflektoren für die hintere Stoßstange, die dann LEDs mit drin haben und am Tagfahrlicht mit angeklemmt werden könnten. Hab es aber nie umgesetzt, weil ich einfach immer mit Abblendlicht fahre. Das muss das Boot abkönnen.
Aber könnte mir vorstellen, dass es das auch für den Forri gibt, bzw. evtl. sogar baugleich ist...

Gab

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6

Mittwoch, 1. November 2023, 08:44

Warum nicht direkt mit Abblendlicht fahren ?
Ich frag mich immer eher bei den Autos wo Tagfahrlicht auch hinten mit an ist, wozu man es überhaupt hat und nicht alles richtig anmacht.....

mailbox

Schüler

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7

Mittwoch, 1. November 2023, 12:17

Hallo,

Es handelt sich um einen SJ Bj 2017. Ich fände es sinnvoll wenn die Rückleuchten bei Regen oder auch generell ,mit angehen würden.
Ja grundsätzlich könnte man immer mit Abblendlicht fahren aber da kommt dann die Instrumentenbeleuchtung dazu die zu diunkgel wird am tag und zu hell in der nacht und das die LED Scheinwerfer zwar ein Fahrzeugleben halten sollten aber gearantiert nicht damit kalkuliert wurde das sie dauerhaft leuchten. Sprich wenn die Scheinwerfer kaputt gehen wird es teuer.

Gruß
Markus

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8

Mittwoch, 1. November 2023, 13:25

Dreh den Lichtschalter doch auf Standlicht. Dann hast zwar statt Tagfahrlicht nur Standlicht, dafür aber die Heckbeleuchtung mit an.

Die Instrumentenhelligkeit mußt du eben nachregulieren, wenns zu hell oder dunkel ist.

HerrOberst

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9

Donnerstag, 2. November 2023, 17:18

Ich glaube mich zu erinnern, dass das Fahren mit Standlicht nicht statthaft ist. Bin mir da aber nicht ganz sicher.

Grundsätzlich fände ich es aber auch gut, wenn zum Tagfahrlicht auch eine Leuchte am Heck brennen würde. Wäre für mich stimmiger.

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10

Donnerstag, 2. November 2023, 20:32

Ja, das stimmt. So steht es in der StVO.

Sollte man erwischt werden (was ich nicht glaube, denn welcher Polizist achtet bei den ganzen Autos mit Tagfahrlicht schon drauf, ob es Tagfahrlicht oder Standlicht ist...), kostet das 10 EUR.

Gemütlich

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11

Freitag, 3. November 2023, 08:28

Warum nicht direkt mit Abblendlicht fahren ?
Ich frag mich immer eher bei den Autos wo Tagfahrlicht auch hinten mit an ist, wozu man es überhaupt hat und nicht alles richtig anmacht.....

[
Naja, bei dem LED-Licht ist das dann unterm Tag schon ordentlich hell...

VG
Harald

Waldschratt

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12

Freitag, 3. November 2023, 17:50

Ich glaube mich zu erinnern, dass das Fahren mit Standlicht nicht statthaft ist. Bin mir da aber nicht ganz sicher.
...

Das Fahren mit Standlicht ist nur verboten, wenn Abblendlicht vorgeschrieben ist. Tagsüber kann man das einschalten. Es ersetzt aber nicht das Tagfahrlicht, wenn es vorgeschrieben ist (z.B. in der Tschechei).

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13

Freitag, 3. November 2023, 17:54

Da scheiden sich die Geister eben.

§ 17 Beleuchtung
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig ist entsprechend langsamer zu fahren.

Manche legen es so aus, dass sich Abs.2 Satz 1 auf den vorherigen Abs.1 bezieht (so wie du) und manche sehen ihn als eigenständige Vorschrift.

Letztendlich egal, es merkt kein Mensch und es interessiert auch keinen.

Subi-Lu

Profi

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14

Freitag, 3. November 2023, 20:06

Ich fahre immer mit Licht.Einmal aus Sicherheitsgründen und auch wegen der höheren Ladespannung.Gerade bei Kurzstrecken von Vorteil.
Gruss Jörn!

SkyBeam

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15

Sonntag, 5. November 2023, 14:57

Ich hatte mal zu einem ganz ähnlichen Thema für meinen Levorg einen Beitrag verfasst. Siehe hier.

Zur gesetzlichen Lage kann ich nur folgendes für die SCHWEIZ sagen:
  • Tagfahrlicht oder Abblendlicht tagsüber ist hierzulande vorgeschrieben.
  • Permanent nur mit Standlicht zu fahren ist unzulässig.
  • Standlicht zusätzlich zu Abblendlicht ist zulässig.
  • Vom ASTRA gibt es ein Merkblatt welches explizit erwähnt, dass Stand- und Schlussleuchten so wie Kontrollschildbelecuhtung zusammen mit TFL zulässig (aber nicht erforderlich) ist.


Beim Levorg zumindest kann man dies nicht einfach per Programmierung ändern. Auch wenn das wohl einfach zu realisieren wäre. So wie ich das sehe verbaut Subaru verschiedene "Karosseriemodule" je nach Land um den lokalen Anforderungen zu entsprechen anstatt ein konfigurierbares Modul zu verbauen. Zumindest für mein Karosseriemodul war es durch den Einbau eines Verbindungskabels recht einfach möglich bei TFL-Betrieb auch das Heckleuchten- und Beleuchtungsrelais zu schalten um quasi das Standlicht dazu zu schalten. Dann leuchten die vorderen Standlichter (C-Lights) und die Rückleuchten. Was gemäss lokaler Gesetzgebung eben erlaubt ist.

Eine Diode habe ich noch eingebaut da normalerweise bei der Bestromung des Heckleuchten- und Beleuchtungsrelais auch die Innenraumbeleuchtung gedimmt wird (wie halt beim einschalten des Stand- oder Ablendlichts). Genau das wollte ich ja nicht da ich sonst ja auch alternativ mit vollem Abblendlicht herum fahren könnte. Ich mag aber die Funktion, dass Tagsüber die Instrumentenbeleuchtung hell ist damit man alles lesen kann und nachts dann wenn das Abblendlicht an geht die Instrumente gedimmt werden und nicht blenden. Sonst muss man immer nachts dann die Instrumente runter regeln und tagsüber wieder manuell hoch regeln.

Zusätzlich habe ich noch einen Schalter eingebaut um bei Bedarf die Rückleuchten wieder ausschalten zu lassen wenn ich nur TFL vorne will. Ich dachte erst ich schalte das dann bei der MFK (aka TÜV-Prüfung) aus. Der Prüfer fand die Schaltung dann aber prima so und hatte auch keinerlei Einwände, dass die Rückleuchten und Standlicht zusammen mit dem TFL leuchten.

Selbiges hatte ich auch schon bei meinem vorherigen Auto gemacht. Hier gab es nur einmal Ärger mit der Polizei als ein übereifriger Polizist meinte mein TFL wären Nebelscheinwerfer und die dürfen nicht zusammen mit Standlicht alleine leuchten. Selbst nach Erklärung meinte er sie dürfen nicht zusammen mit TFL leuchten und auch das ASTRA Merkblatt hat er nicht akzeptiert. Am ende hat er dann aber eine Verzeigung verzichtet - hat mir etwas Aufwand gespart das dann anzufechten. Der Typ kannte sich halt einfach nicht aus und wollte sich etwas aufspielen. Bisher sonst keinerlei Probleme und den Ausdruck des ASTRA Merkblattes wo explizit drin steht, dass TFL + Standlicht/Rücklicht erlaubt ist habe ich immer dabei.