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Waldläufer

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1

Montag, 28. Juni 2021, 16:19

Traggelenke vorn - Teilenummer und wo?

Eine Hiobsbotschaft jagt die andere, Nachdem ich 2000km (meist Autobahn) in den vergangenen 4 Tagen gefahren bin, habe ich wieder ein klackendes Geräusch unterm Fahrzeugboden.

Sichtung in der Werkstatt ergab, daß 1. das hintere Getriebelager, das ich vor kurzem bestellt hatte, kaputt ist. Gummiansatz gerissen.
Zahlen die Lieferanten bei eBay eigentlich auch die Montagekosten?

Und die vorderen Traggelenke seien augeschlagen. So alt waren sie noch nicht.


Kann mir noch mal jemand helfen, die richtige Teilenummer für die Traggelenke vorne links und rechts zu finden? MY 2005 SG, JF1SG5LK45GXXXXXX.
--
Grüße
Waldläufer

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Runeflinger

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2

Montag, 28. Juni 2021, 18:01


Zahlen die Lieferanten bei eBay eigentlich auch die Montagekosten?


Solange es ein Verkauf an einen Privaten war, müssen sie bei einem Gewährleistungsfall auch die Aus-/Einbaukosten tragen. Und wenn es innerhalb von 6 Monaten auftrat, muss der VK beweisen, dass der Mangel NICHT schon von Anfang an in der Kaufsache angelegt war.

ABER: Ob der durschnittliche Packungsverschieber bei ebay das freiwillig zahlt, ist die zweitrangige Frage. Vor allem musst Du ihm zunächst anbieten, den Mangel selbst zu beseitigen. Erst wenn er das ablehnt, sich trotz Fristsetzung tot stellt oder (im Idealfall) Dich bittet, zu Deiner Stammwerkstatt zu gehen, kannst Du das bei einem Dritten reparieren lassen und dann Hand aufhalten - als "Erste Wahl" geht das allerdings nicht...
"Der [WRX STI] ist ein perfektes Auto für den zeitgenössischen Intellektuellen." - Mara Delius
- Fun: JDM '05 Impreza WRX STI Spec C
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3

Montag, 28. Juni 2021, 20:45

Solange es ein Verkauf an einen Privaten war, müssen sie bei einem Gewährleistungsfall auch die Aus-/Einbaukosten tragen...

Wohl kaum.
Der Händler hat ein Teil verkauft und ersetzt maximal das Teil.
Wenn du anders lautende Paragraphen kennst, dann nenn sie bitte.
Falls existent, die dann durchsetzen kannst du getrost vergessen, das sollte auch klar sein.

@TE: Frage 2: Guggst du ebay! Die haben soviel, daß sie die verkaufen müßen... ^^
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Wichtig, das Zubehör! (...sei gewarnt...)
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Runeflinger

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4

Mittwoch, 30. Juni 2021, 03:27

Solange es ein Verkauf an einen Privaten war, müssen sie bei einem Gewährleistungsfall auch die Aus-/Einbaukosten tragen...

Wohl kaum.
Der Händler hat ein Teil verkauft und ersetzt maximal das Teil.
Wenn du anders lautende Paragraphen kennst, dann nenn sie bitte.
Falls existent, die dann durchsetzen kannst du getrost vergessen, das sollte auch klar sein.



Nicht so patzig bitte - in dem Bereich bin ich ausnahmsweise mal vom Fach und die Frage sollte eher sein, woher Dein "Wissen" kommt... ;)

Zu finden ist das wenig überraschend im BGB zum Kaufrecht - §439 Abs. 3 S.1 BGB:
"Hat der Käufer die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, ist der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen."
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Waldläufer

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Mittwoch, 30. Juni 2021, 07:32

@retseroF:

der Ebayhändler antwortete freundlich und bittet mich, eine Kopie der Werkstattrechung und ein Foto vom defekten Teil zu schicken.
Man ist darauf vorbereitet, wohl auch die Einbaukosten zu ersetzen.
--
Grüße
Waldläufer

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6

Mittwoch, 30. Juni 2021, 09:12


Nicht so patzig bitte - in dem Bereich bin ich ausnahmsweise mal vom Fach und die Frage sollte eher sein, woher Dein "Wissen" kommt... ;)
Zu finden ist das wenig überraschend im BGB zum Kaufrecht - §439 Abs. 3 S.1 BGB:
"Hat der Käufer die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht,
ist der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften
und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen."


Gar nicht patzig, Erfahrung aus der Praxis!

Den Pragraphen hatte ich nicht mehr auf dem Schirm, zu lange her. Sollte man sich auf die Außenseite des Geldbeutels prägen lassen!
Speziell ein Onlinehändler, der sich freiwillig dran hält, sollte auf eine "Tafel der Ehrenmännner" verewigt werden! :thumbup:
Allerdings gehe ich davon aus, daß die meisten dann mit Abs. 4 kommen und den meisten Kunden dann ein Rechtsstreit einfach zu teuer ist.
Mein BGB liegt schon ein Weilchen seit dem Umzug im Karton, sollte mal wieder nen aktuellen Satz BGB, HGB... kaufen, auch schon ein paar Jahre alt. ^^

@Waldläufer: Kannst du bitte den Händler hier nennen, der kommt auf meine "Goldstatuslieferant"-Liste! :D

Waldläufer

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Mittwoch, 30. Juni 2021, 09:21


@Waldläufer: Kannst du bitte den Händler hier nennen, der kommt auf meine "Goldstatuslieferant"-Liste! :D


Febest Auto Parts


Und zum Thema BGB (und "aktuellen Satz"): ich bin zwar juristischer Laie aber soviel sagt mir schon mein gesunder Menschenverstand, daß es dazu sicher keines "Updates" der heimischen Bibliothek bedarf, denn dieser Paragraph ist sicher schon Dekaden alt und dürfte zu den Grundfesten des bürgerlichen Rechts gehören.
--
Grüße
Waldläufer

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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Waldläufer« (30. Juni 2021, 09:27)


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Mittwoch, 30. Juni 2021, 09:53

Danke für den Händlernamen, gespeichert. :thumbup:

Das mit dem neuen Satz bezog sich nicht auf diesen Paragraphen.
Für mich lohnt es sich durchaus ne aktuelle Ausgabe zu haben.


By the way, kuck auch mal nach den Gummie's vom Stabi vorn zum Vorderachsrahmen, die machen bei Spiel auch ordentlich Lärm und kosten nicht viel.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »retseroF« (30. Juni 2021, 09:59)


Runeflinger

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Mittwoch, 30. Juni 2021, 18:43

soviel sagt mir schon mein gesunder Menschenverstand, daß es dazu sicher keines "Updates" der heimischen Bibliothek bedarf, denn dieser Paragraph ist sicher schon Dekaden alt und dürfte zu den Grundfesten des bürgerlichen Rechts gehören.


Die Neuregelung trat am 1.1.2018 in Kraft...
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10

Donnerstag, 1. Juli 2021, 10:16

Zurück zum Thema:

Das Wechseln der Traggelenke vorn war Bestandteil der größeren Reparatur , bei der das linke Antriebswellengelenk und das Getriebelager hinten ausgewechselt wurden.
Pro Gelenk hatte mir die Werkstatt 32 € (netto) in Rechnung gestellt. Und das soll jetzt wieder kaputt sein (!?) und bei *bay nur 7,29€ (sogar TRW) kosten?

Zum Glück macht die Werkstatt es mit, wenn ich die Teile selbst beschaffe, aber wenn sie mal entscheiden müssen, noch zusätzich Teile einzubauen, die sie dann selbst ordern, dann langen sie zu :(

Jetzt kommt noch hinzu, daß Stoßdämpfer vorn hinüber sind.

Stoßdämpfer vorn? Was brauche ich? Ein Paar und Manschetten? Federn doch nicht?

Wäre das die richtige Zeichnung?
Und das evtl. die richtigen?
--
Grüße
Waldläufer

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Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »Waldläufer« (1. Juli 2021, 10:29)


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11

Donnerstag, 1. Juli 2021, 22:07

Irgendwas an der Geschichte paßt überhaupt nicht...

Egal...
Frage 1: Scheint mir die richtige Zeichnung zu sein.
Wenn die Federn nicht gebrochen sind, nur Dämpfer und evtl. Nr. 11; 14; 15; sind meistens im Eimer, würde ich auch (aus der Bucht) besorgen.
Frage 2: Könnte passen, aber die Fahrzeugliste hat nen Bug (links: Bj. bis: bis 12.2002 > das wäre der SF!), mail den Verkäufer an und laß es dir bestätigen!
Wo bei für mich die Frage ist, was das für Material sein soll bei 2 x Gasdruck für 82 Flocken...
Die angegebenen Referenznummern links/rechts Kayaba KYB 334342 und KYB 334343 deuten auf nen SG (bei denen die Fahrzeugliste den gleichen Bug hat).

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »retseroF« (1. Juli 2021, 22:44)