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XT-Turbo

Fortgeschrittener

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21

Montag, 8. Februar 2021, 00:28

Du meinst es ist bei dem Fahrzeug nicht mehr zulässig?

Dann besorg dir man gescheite Zaunpfähle, ich hab es jedenfalls nicht geschnallt - und ich war mal eine Weile in dem Bereich tätig.
Ist zwar schon etwas her, aber damals hatte keiner an Ident-Teilen anderer Zulieferer was Auszusetzen (ausser der OEMs natürlich ;)).

Mag sein, dass sich die Gesetzeslage inzwischen geändert hat, die Glühkerzen jetzt in Typgenemigung eingetragen sind oder was auch immer, die ändern ja ständig was.
Aber wozu diese unnötige Geheimnistuerei, ist doch kein Staatsgeheimnis?
Eine klare Aussage "Ist nicht mehr zulässig weil ..." am besten mit Link auf die Quelle und die Sache wäre gegessen.
Da hätten wir uns viel Aufwand gespart und alle was gelernt.

Beiträge: 1 527

Registrierungsdatum: 13. April 2012

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22

Montag, 8. Februar 2021, 15:47

Keine Frage der Zulässigkeit, da nicht sicherheitsrelevant klassiert.