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Matthias123

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Freitag, 3. Juli 2020, 08:31

Anhängerkupplung

Hallo zusammen,

bei meinem Forester wurde die Anhängerkupplung SBF50D verbaut.

Nun möchte ich einen Fahrradträger mit/auf dieser Kupplung für zwei ebikes a 25 kg verwenden.

Mein Forester hat eine Stützlast gem. Fahrzeugschein von 80 kg.

Die Kupplung hat auch eine Stützlast von bis zu 80 kg. (Siehe Anhang.)


Auf der Betriebsanleitung der Kupplung ist jedoch ein Bild abgebildet, welches einen Fahrradträger darstellt - jedoch mit der Angabe max 55 kg.


Mit welchem Gewicht kann ich die Kupplung jetzt belasten? 55 kg oder 80 kg? Der Träger wiegt etwa 16 kg. Mit Zwei Fahrrädern bin ich dann bei etwa 66 kg.


Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.


Gruß

Matthias

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Matthias123« (7. Juli 2020, 08:22)


Matthias123

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Freitag, 3. Juli 2020, 08:32


chrisscha

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Freitag, 3. Juli 2020, 18:27

Hi Matthias123, meine Vermutung ist dass die Hebelwirkung durch das verlängern der Anhängerkupplung so zunimmt, dass man mit einem Kupplungsträger bei 55Kg am Limit der Tragelast angekommen ist.

Akkus und Sattle+Sattelstange in Kofferraum und gucken das du auf 55kg kommst

RB199

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Freitag, 3. Juli 2020, 18:46

Was steht denn auf der dritten Seite?
Die Bilder passen nicht zu dem Text, ich würde doch stark vermuten das es zu den Bildern auch noch ein entsprechenden Text gibt.

Und es ist durchaus im Bereich des möglichen das bei einem Fahrradträger die Belastung anders eingeleitet wird und darum (unabhängig von der Stützlast) die Last dafür verringert wurde.
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Ratatoesk

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5

Freitag, 3. Juli 2020, 18:53

Doch doch, Text und Bild passen zusammen.


Die 80 kg gelten für den Anhänger, wobei da dann davon ausgegangen ist, dass die "Hebellänge" der Kupplung bei 65 mm liegt, was durch den ordnungsgerechten Einbau gewährleistet wird.

Durch den Aufsatz des Fahrradträgers erhöhst Du aber den Hebelweg über diese 65 mm hinaus, und je länger der Hebel wird, desto geringer wird die zulässige Stützlast. Wäre der Hebel (mal als absurdes Maß) 2m, wären es wohl nur noch einige wenige kg Stützlast.


Da die vermutlich nicht irgend eine komplizierte Berechnungsformel einsetzen wollten, sondern einen fixen Wert vorgeben, würde ich annehmen diese 55 kg gelten für einen "gemittelten" Fahrradträger. Vllt steht die Formel aber auf der ominösen Seite 4. In jedem fall wird die m. zul. Stützlast für einen Fahrradträger immer deutlich unter der einer Anhängerdeichsel liegen eben wegen dem verlängerten Hebelweg. Diese 55kg snd also ein plausibler Richtwert.

Subarav

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6

Samstag, 4. Juli 2020, 11:56

habe mal meine Unterlagen durchsucht. Seit März 2020 fahre ich den Outback Bj. 2015. Über Ostern habe ich eine abnehmbare Anhängekupplung von BRINK
angebaut.
Bis dahin haben wir die E-Bikes auf dem Toyota RAV transportiert. In der Bedienungsanleitung vom RAV steht nichts über die max. Zuladung, nur 2 Fahrräder erlaubt,
3 Stk. verboten.
Bei der Anleitung von BRINK (Outback) steht gar nichts.
Beim Fahrradträger von STRADA siehe Bild.
Auf alle Fälle nehme ich die Akkus vom Fahrrad weg und lege diese in den Innenraum.
Die Anhängekupplungen vom RAV und vom Subaru sind beide abnehmbar. Deine ist fest verschraubt. Da sollte nichts passieren.
Wir fahren jedes Jahr mehrere Tausend Kilometer mit den Fahrrädern auf der Hängerkupplung. Die Geschwindigkeit sollte halt etwas angepasst werden.

Allzeit gute Fahrt
Jens




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RB199

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7

Samstag, 4. Juli 2020, 13:23

Beim Antworten im Editor (nicht Schnellantwort) unten auf "Dateianhänge", dort kann dann ein Bild eingefügt/hochgeladen werden.

Alternativ wäre natürlich auch ein Bilderhoster (googlen nach kostenlosem Bilderhoster, gibt es massig) möglich, da steht dann auch der notwendige BB-Code um es direkt in Foren einzubinden
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Subarav

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8

Samstag, 4. Juli 2020, 14:07

Hallo RB199,
vielen Dank für den Versuch mir zu helfen.
Bin im Editor (war ich vorhin auch-nicht Schnellantwort)
Hier ist nirgends was mit Dateianhänge. Habe alles abgesucht. 98 Smilys, Absenden, Post zwischenspeichern, Vorschau, Zurücksetzen. Bilschirm hoch und runter. In der "Hilfe" finde ich auch nichts.
Würde ja gern die Bilschirmansicht mitschicken. Da waren wieder meine 3 Probleme.
Schade.

RB199

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9

Samstag, 4. Juli 2020, 14:20

Dann war das vielleicht hier in dem Forum das erst nach einer gewissen anzahl an Beiträgen das freigeschaltet wird oder vielleicht auch nur mit der SC+ Mitgliedschaft.

In diesem fall:
1. zu https://www.directupload.net gehen
2. Dort das Bild hochladen
3. den BB-Code kopieren und hier einfügen
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Subarav

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10

Samstag, 4. Juli 2020, 15:18

Vielen Dank für Deine Mühe,
werde das Morgen mal in Ruhe versuchen mit direktupload

Subarav

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11

Sonntag, 5. Juli 2020, 12:10

habe mal meine Unterlagen durchsucht. Seit März 2020 fahre ich den
Outback Bj. 2015. Über Ostern habe ich eine abnehmbare Anhängekupplung
von BRINK

angebaut.

Bis dahin haben wir die E-Bikes auf dem Toyota RAV transportiert. In der
Bedienungsanleitung vom RAV steht nichts über die max. Zuladung, nur 2
Fahrräder erlaubt,

3 Stk. verboten.

Bei der Anleitung von BRINK (Outback) steht gar nichts.

Beim Fahrradträger von STRADA siehe Bild.

Auf alle Fälle nehme ich die Akkus vom Fahrrad weg und lege diese in den Innenraum.

Die Anhängekupplungen vom RAV und vom Subaru sind beide abnehmbar. Deine ist fest verschraubt. Da sollte nichts passieren.

Wir fahren jedes Jahr mehrere Tausend Kilometer mit den Fahrrädern auf
der Hängerkupplung. Die Geschwindigkeit sollte halt etwas angepasst
werden.



Allzeit gute Fahrt


Jens
so nun die Bilder (PDF), falls es funktioniert. Vielen Dank an RB199. Ist momentan echt schwierig hier mal helfen zu wollen.

https://www.directupload.net/file/d/5871/elvpfjr2_pdf.htm
https://www.directupload.net/file/d/5871/k7pe7ivr_pdf.htm
https://www.directupload.net/file/d/5871/vy67xfh9_pdf.htm

RB199

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Sonntag, 5. Juli 2020, 14:04

Sehr interessant alles, das ist mir noch nie aufgefallen und ich habe mir auch gerade erst einen Fahrradträger gekauft und dabei extra darauf geachtet das ich erstens 3 Räder transportieren kann und zweitens eine möglichst hohe Nutzlast auf dem Träger habe und mich drittens darüber gefreut das ich mit 90kg eine recht hohe Stützlast habe. Bin nun also etwas misstrauisch ans Auto gegangen...

Es handelt sich um einen Levorg mit der festen AHK von Subaru. Zumindest in diesem Fall Entwarnung: Ich habe keine Einschränkungen, weder in der anzahl der Fahrräder (wobei es da eher um die Größe des Trägers und damit Hebelarm gehen wird) noch im Gewicht.
Also scheint das kein "generelles Problem" zu sein sondern vom Hersteller oder Modell im einzelnen. Ich denke wir werden in Zukunft beim Kauf einer AHK jetzt auch noch auf diesen Punkt achten...
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Matthias123

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13

Montag, 6. Juli 2020, 10:20

Doch doch, Text und Bild passen zusammen.


Die 80 kg gelten für den Anhänger, wobei da dann davon ausgegangen ist, dass die "Hebellänge" der Kupplung bei 65 mm liegt, was durch den ordnungsgerechten Einbau gewährleistet wird.

Durch den Aufsatz des Fahrradträgers erhöhst Du aber den Hebelweg über diese 65 mm hinaus, und je länger der Hebel wird, desto geringer wird die zulässige Stützlast. Wäre der Hebel (mal als absurdes Maß) 2m, wären es wohl nur noch einige wenige kg Stützlast.


Da die vermutlich nicht irgend eine komplizierte Berechnungsformel einsetzen wollten, sondern einen fixen Wert vorgeben, würde ich annehmen diese 55 kg gelten für einen "gemittelten" Fahrradträger. Vllt steht die Formel aber auf der ominösen Seite 4. In jedem fall wird die m. zul. Stützlast für einen Fahrradträger immer deutlich unter der einer Anhängerdeichsel liegen eben wegen dem verlängerten Hebelweg. Diese 55kg snd also ein plausibler Richtwert.



Die Herleitung klingt plausibel. Dann will ich aber nicht wissen, wie viele Kupplungen viel zu hoch belastet sind.

Ratatoesk

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Montag, 6. Juli 2020, 13:36

Naja, auf der Rückfahrt von der Holzlandtour hat mich einer mit so einem Teil bei 160 noch überholt..... bedenkt man wie hoch so ein Fahrrad ist, und welche Windlasten bei der Geschwindigkeit da über den Hebelarm wirken...…


Ich denke die Frage was die Kupplung kann, liegt auch am Hersteller. Wird vermutlich durch zwei Dinge bedingt. Einmal die Verschraubung am Hilfsrahmen/Rahmen, sprich was da vorhanden ist. Träger/Rohr etc, und einmal durch die Art der Schrauben. Wenn ein Hersteller zu seiner Kupplung 8.8er Schrauben dazulegt, und einer 10.9er, dann kann es durchaus Abweichungen bei den erlaubten Lasten geben. Denn der Kugelkopf selbst wird sicher deutlich mehr verkraften, ist also nicht die schwächste Stelle.


Ich geh dennoch davon aus, dass viele die mit so einem Teil herumfahren sich da gar keine Gedanken machen und ihren Träger heillos überladen, japp, definitiv.

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15

Dienstag, 7. Juli 2020, 07:58

Garantiert. Und trotzdem passiert nix. Weil da ebend noch eine ordentliche Sicherheit eingerechnet ist.
Wenn ich die Kupplung mit Anhänger und 80Kg Stützlast belaste, kommen da dynamisch ganz andere Lasten drauf und dafür ist die Kupplung ausgelegt. Ich hab auch noch nie eine Hängerkupplung erlebt, die nachgab, wenn sich da ein 100 Kg Mann draufstellte und wippte. Das ist ja wohl auch ein gängiges Vorgehen beim Stoßdämpfertest.

Also Akkus von den Ebikes ab, ev. noch die Sättel wenn Schnellspanner montiert sind und dann angepasst fahren. Mit Dach- oder Hecklast fährt ma eben sinnvollerweise keine 160km/h mehr.

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