Du bist nicht angemeldet.

Sam_sara

Anfänger

  • »Sam_sara« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 1

Registrierungsdatum: 10. Mai 2017

  • Private Nachricht senden

1

Mittwoch, 10. Mai 2017, 14:09

Forester Tagfahrlicht deaktivieren

Hallo,

habe vor ein paar Wochen einen Forester Hunter Edition gekauft und leider eines nicht bedacht. Das Tagfahrlicht ist bei Neuwagen Pflicht und läßt sich nicht mehr (wie ich es von meinem Audi noch kenne) zu- oder abschalten. Da ich den Wagen als Jagdrevierfahrzeug nutze ist das für mich ein Problem. Im Prinzip wird da auch die grüne Farbe überflüssig denn das Wild sieht dich kilometerweit.

Ich nehme mal nicht an das mir jemand sagen kann ob ich einen Bastler finden kann der mir das (illegalerweise) ausbaut / deaktivert? Bzw. ob das technisch überhaupt möglich ist?

Beiträge: 799

Registrierungsdatum: 10. Februar 2010

Wohnort: Landkreis Bautzen/Kamenz

  • Private Nachricht senden

2

Mittwoch, 10. Mai 2017, 19:49

Hallo,

das ist so gesehen in der Tat ein Problem. Technisch lösen lässt sich das mit Sicherheit - frag einfach mal in Deiner Subaru Werkstatt nach. Da sollte man doch einen Schalter verbauen können, der das Tagfahrlicht deaktiviert. Im Wald sollte es auch rechtlich keine Probleme geben, da das wohl eher selten öffentlicher Verkehrsraum ist. oder?

Gruß, Tino

JanG

Anfänger

Beiträge: 15

Registrierungsdatum: 16. Oktober 2015

Wohnort: Merzig

  • Private Nachricht senden

3

Mittwoch, 10. Mai 2017, 20:42

Ausprogrammieren kann man es im Steuergerät leider definitiv nicht, haben wir schon versucht. Aber einen unauffälligen Schalter nachzurüsten, sollte schon gehen!

zweilinkszweirechts

Fortgeschrittener

Beiträge: 524

Registrierungsdatum: 11. März 2006

Wohnort: Schwobaländle

  • Private Nachricht senden

4

Donnerstag, 11. Mai 2017, 21:26

Gibt es evtl eine eigene Sicherung fürs TFL? Müßte ich auch nachschauen. Dann könnte man da nen Schalter dazwischenklemmen.

IKR

Profi

Beiträge: 903

Registrierungsdatum: 14. April 2009

Wohnort: NRW

  • Private Nachricht senden

5

Freitag, 12. Mai 2017, 09:15

Mit meinem neuen XV habe ich nun das gleiche Problem wie der Themenstarter.

Nach Aussage des Händlers, bei dem ich den XV gekauft habe, ist es kein großes Problem, einen separaten Schalter zur zeitweisen Unterbrechung des Tagfahrlichtes einzubauen.
Das sollte allerdings wie bereits gesagt an einer Stelle erfolgen, an der einem TÜV-Prüfer dieser Schalter nicht sofort auffällt, denn offiziell ist ein solcher Schalter nicht erlaubt.

Beiträge: 910

Registrierungsdatum: 8. März 2016

  • Private Nachricht senden

6

Freitag, 12. Mai 2017, 17:49

Ist das wirklich nicht erlaubt? Früher war es bei VW möglich, das TFL über eine Kombination (Blin ker runterdrücken und gleichzeitig Zündung an aus oder so ähnlich) zu deaktivieren und auch wieder zu aktivieren.

Der Gesetzgeber sieht zwar die Ausrüstung mit TFL vor, aber ist es gesetzlich auc vorgeschrieben, dass es zwingend in Betrieb sein muß?

DrHouse2010

Fortgeschrittener

Beiträge: 323

Registrierungsdatum: 13. Dezember 2014

Wohnort: Vogtland

  • Private Nachricht senden

7

Freitag, 12. Mai 2017, 18:34

Wie sagen manche HU-Prüfer so gerne, was dran ist muss auch funktionieren. Ich hatte mal ein Auto das war tiefergelegt und der Prüfer hatte beim Eintragen das dauerhafte stilllegen der Nebelscheinwerfer mit reingeschrieben weil die nun zu tief waren, der Vorbesitzer hatte auch versteckt einen Schalter eingebaut. Paar HU´s später meinte einer dann wenn die Nebelscheinwerfer noch eingebaut sind müssen die auch leuchten "dürfen", hab die dann einfach abgeklebt.

zweilinkszweirechts

Fortgeschrittener

Beiträge: 524

Registrierungsdatum: 11. März 2006

Wohnort: Schwobaländle

  • Private Nachricht senden

8

Freitag, 12. Mai 2017, 18:37

Bei neuen Modellen, die ab dem 7.2.2011 homologiert wurden, gilt die TFL-Pflicht in der EU. Somit muß es zwingend in Betrieb sein. Beim angesprochenen VW, wird es sich um ein Modell handeln, das vor 2011 homologiert wurde.

Auf Privatgrundstücken (evtl. eigener Wald) dürfte man es theoretisch deaktivieren.

SkyBeam

Fortgeschrittener

Beiträge: 266

Registrierungsdatum: 21. März 2017

Wohnort: Luzern

  • Private Nachricht senden

9

Freitag, 12. Mai 2017, 18:54

Also zumindest in der Schweiz ist zwar TFL für neue Modelle Pflicht aber deaktivieren darf man es trotzdem. Im Gesetz steht nur, dass man tagsüber entweder mit TFL oder Abblendlicht fahren muss. Legt man also das TFL still muss man tagsüber einfach auf Abblendlicht umschalten (oder TFL wieder an machen) um legal unterwegs zu sein.

Sehr witzig an der ganzen Geschichte finde ich, dass dieses Modell "Hunter Edition" genannt wird und für Jäger wohl wirklich so nicht geeignet ist. :D :D

Auf Bildern bin ich mir nicht ganz sicher ob dieses Modell die C-Lichter in den Hauptscheinwerfern als TFL benutzt. Denn diese wären schwerer stillzulegen da diese mit den Standlichtern kombiniert sind (gedimmt als Standlicht, volle Helligkeit als TFL).
Dann wäre noch die Frage ob die Scheinwerfer mittels separater Speisung zwischen Standlicht und TFL-Modus umschalten oder mittels anderer Ansteuerung (PWM?).
Ich gehe eigentlich davon aus, dass der Scheinwerfer vermutlich sowohl eine Speisung für Standlichtbetrieb als auch eine für TFL-Betrieb hat. Dann könnte man einfach das Kabel für den TFL-Betrieb kappen oder mit einem Schalter unterbrechen und die Standlicht-Funktion bliebe erhalten.

Ein Fachwerkstatt oder jemand mit Service-Handbuch kann diese Frage aber sicher beantworten. Das einfachste für den Thread-Ersteller wäre wohl wenn man das TFL-Kabel einfach kappen könnte. Dann geht die TFL-Funktion verloren aber illegal ist das nicht sofern er tagsüber dann mit Abblendlicht fährt.

Alfahund

Schüler

Beiträge: 100

Registrierungsdatum: 7. Oktober 2009

Wohnort: Saarbrücken

  • Private Nachricht senden

10

Samstag, 13. Mai 2017, 13:19

Hallo,

und wie wäre es, wenn man die Scheinwerferbereiche vor dem Revier einfach abklebt?

Krd

Anfänger

Beiträge: 28

Registrierungsdatum: 23. Mai 2016

  • Private Nachricht senden

11

Sonntag, 14. Mai 2017, 12:29

habe vor ein paar Wochen einen Forester Hunter Edition gekauft und leider eines nicht bedacht. Das Tagfahrlicht ist bei Neuwagen Pflicht und läßt sich nicht mehr (wie ich es von meinem Audi noch kenne) zu- oder abschalten. Da ich den Wagen als Jagdrevierfahrzeug nutze ist das für mich ein Problem. Im Prinzip wird da auch die grüne Farbe überflüssig denn das Wild sieht dich kilometerweit.
Damit das effektiv ist müsste man auch Brems- und Rückfahrlicht abklemmen, und das wird sicher zu anstrengend.

Ich glaube auch, dass sich das Wild an einem unbeleuchtet fahrenden Fahrzeug viel mehr stört, da das eine unbekannte Situation ist. Beleuchtete Fahrzeuge sind als ungefährlich bekannt.

Zudem ist die grüne Farbe ist auch eher Brauchtum, ein Tarneffekte dürfte bei den ganzen Chromteilen und Reflektoren kaum vorhanden sein.

Beiträge: 799

Registrierungsdatum: 10. Februar 2010

Wohnort: Landkreis Bautzen/Kamenz

  • Private Nachricht senden

12

Sonntag, 14. Mai 2017, 12:39

Mal eine andere Frage in diesem Zusammenhang:

Wie orientiert sich der Threadersteller dann eigentlich selbst im Wald - ohne Beleuchtung...?
Wenn er tagsüber ins Revier fährt sollte das TFL doch ohnehin keine abschreckende Wirkung haben (bei Tageslicht). Sollte er nachts ins Revier fahren, wäre ich echt gespannt, wie er ohne Beleuchtung zurechtkommt. Selbst Militärfahrzeuge haben eine Minimalbeleuchtung, um zumindest den Weg vor sich erkennen zu können (also die Fahrer :thumbsup: )

Gruß, Tino

zweilinkszweirechts

Fortgeschrittener

Beiträge: 524

Registrierungsdatum: 11. März 2006

Wohnort: Schwobaländle

  • Private Nachricht senden

13

Sonntag, 14. Mai 2017, 13:25

Wird nicht hauptsächlich in der Dämmerung gejagt, wenn die Viecher rauskommen :?: Quasi noch genug Licht, um sie zu sehen. Da würde das TFL schon stören/auffallen.

Beiträge: 889

Registrierungsdatum: 17. September 2015

  • Private Nachricht senden

14

Sonntag, 14. Mai 2017, 14:01

Selbst Militärfahrzeuge haben eine Minimalbeleuchtung, um zumindest den Weg vor sich erkennen zu können (also die Fahrer :thumbsup: )

die aber auch ausschaltbar ist! wäre nicht das erste fahrzeug, das wegen geringem licht bei ansonsten völliger dunkelheit abgeschossen wird.

ADH

Anfänger

Beiträge: 9

Registrierungsdatum: 15. August 2016

  • Private Nachricht senden

15

Montag, 15. Mai 2017, 00:23

Hallo,

nach der aktuellen Gesetzeslage müssen zwar Neufahrzeuge mit Tagfahrlicht ausgestattet sein, jedoch besteht in Deutschland bisher keine Verwendungspflicht. Daher spricht imho nichts gegen einen Schalter.

Beiträge: 799

Registrierungsdatum: 10. Februar 2010

Wohnort: Landkreis Bautzen/Kamenz

  • Private Nachricht senden

16

Montag, 15. Mai 2017, 07:58

Hallo,

nach der aktuellen Gesetzeslage müssen zwar Neufahrzeuge mit Tagfahrlicht ausgestattet sein, jedoch besteht in Deutschland bisher keine Verwendungspflicht. Daher spricht imho nichts gegen einen Schalter.


Impliziert die Regelung nicht, dass bei vorgeschriebenem TFL dieses auch genutzt werden muss - würde rein logisch keinen anderen Sinn machen, aber was ist schon Logik im deutschen Vorschriftenwald... Nur so ein Gedanke.

Beiträge: 910

Registrierungsdatum: 8. März 2016

  • Private Nachricht senden

17

Montag, 15. Mai 2017, 20:40

Nein, nur weil etwas vorhanden sein muß, muß es nicht automatisch auch benutzt werden. So ist z.B. Fernlicht vorgeschrieben, aber es gibt keinen Zwang, dieses auch zu benutzen. Oder die Nebelschlußleuchte. DARF nicht bei Sichtweiten von mehr als 50m benutzt werden und auch nur mit max. 50km/h. Aber keine Verwendungspflicht.