Also zumindest in der Schweiz ist zwar TFL für neue Modelle Pflicht aber deaktivieren darf man es trotzdem. Im Gesetz steht nur, dass man tagsüber entweder mit TFL oder Abblendlicht fahren muss. Legt man also das TFL still muss man tagsüber einfach auf Abblendlicht umschalten (oder TFL wieder an machen) um legal unterwegs zu sein.
Sehr witzig an der ganzen Geschichte finde ich, dass dieses Modell "Hunter Edition" genannt wird und für Jäger wohl wirklich so nicht geeignet ist.
Auf Bildern bin ich mir nicht ganz sicher ob dieses Modell die C-Lichter in den Hauptscheinwerfern als TFL benutzt. Denn diese wären schwerer stillzulegen da diese mit den Standlichtern kombiniert sind (gedimmt als Standlicht, volle Helligkeit als TFL).
Dann wäre noch die Frage ob die Scheinwerfer mittels separater Speisung zwischen Standlicht und TFL-Modus umschalten oder mittels anderer Ansteuerung (PWM?).
Ich gehe eigentlich davon aus, dass der Scheinwerfer vermutlich sowohl eine Speisung für Standlichtbetrieb als auch eine für TFL-Betrieb hat. Dann könnte man einfach das Kabel für den TFL-Betrieb kappen oder mit einem Schalter unterbrechen und die Standlicht-Funktion bliebe erhalten.
Ein Fachwerkstatt oder jemand mit Service-Handbuch kann diese Frage aber sicher beantworten. Das einfachste für den Thread-Ersteller wäre wohl wenn man das TFL-Kabel einfach kappen könnte. Dann geht die TFL-Funktion verloren aber illegal ist das nicht sofern er tagsüber dann mit Abblendlicht fährt.