Du bist nicht angemeldet.

sti_performance

Fortgeschrittener

  • »sti_performance« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 363

Registrierungsdatum: 24. Februar 2006

  • Private Nachricht senden

1

Sonntag, 29. Juni 2014, 13:15

Stützlast erhöhen

Hallo!

Ich habe einen Forester BD MY 2010 mit der originalen abnehmbaren AHK. Momentan habe ich eine Stützlast von max 75kg.
Kann man diese ohne größeren aufwand auf 100kg erhöhen? Hat dies schon mal jemand gemacht oder hat erfahrung damit?

Grüße

Andreas

R2-D2

Anfänger

Beiträge: 22

Registrierungsdatum: 29. Juni 2014

Wohnort: Südhessen

  • Private Nachricht senden

2

Sonntag, 29. Juni 2014, 17:13

Hi Andreas,

eine solche Maßnahme ist eigentlich überflüssig. Rechtlich wird die Über- oder Unterschreitung der Stützlast erst zum Delikt, wenn sie mehr als 50 Prozent beträgt; dann belegt mit einem Punkt und 40 €.

Sicherheitstechnisch tut sich in dem von dir gewünschten Rahmen nichts, wenn beim Zugfahrzeug die zulässige Achslast hinten nicht auch noch überschritten wird.
Aus dem Weg ihr Kühe, das Leben ist kurz.

sti_performance

Fortgeschrittener

  • »sti_performance« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 363

Registrierungsdatum: 24. Februar 2006

  • Private Nachricht senden

3

Sonntag, 29. Juni 2014, 18:23

Hallo!

OK das von der strafrechtlichen Seite ist dann wirklich nicht schlimm.
Wie sieht es dann mit dem Fahrzeug aus. Statt der erlaubten 75 kg bin ich so knapp bei 100kg (der Wohnwagen ist eh für 100kg zugelassen).
Ich habe im Gespannbetrieb so gut wie keine Beladung im Kofferraum. Nur 3 Räder auf´m Dach und 2 Erwachsene und 2 Kinder.
Wird es da schon eng mit der Achslast? Wie hoch darf die sein?

Grüße

Andreas

R2-D2

Anfänger

Beiträge: 22

Registrierungsdatum: 29. Juni 2014

Wohnort: Südhessen

  • Private Nachricht senden

4

Sonntag, 29. Juni 2014, 19:28

Hi Andreas,

die zulässigen Achslasten sind in der Zulassungsbescheinigung unter Punkt 8 vermerkt - vorne 8.1, hinten 8.2. Wichtig ist aber auch, das zulässige Gesamtgewicht nicht zu überschreiten (in der Zulassungsbescheinigung unter Punkt F.1 bzw. F.2). Die AHK-Last ist beim Zugfahrzeug nämlich Zuladung!

Unter den geschilderten Umständen sollte aber eigentlich noch alles im grünen Bereich sein. Es ist sogar so, dass Du Dir ausrechnen solltest, ob Ladung aus dem Wohnwagen nicht noch in das Zugfahrzeug kann. Fahrphysikalisch betrachtet ist es durchaus sinnvoll, das Zugfahrzeug so schwer wie erlaubt und den Wohnwagen so leicht wie möglich zu haben.

Außerdem musst Du die zulässige Stützlast des Wohnwagens ja nicht ausreizen. Pack nix schweres in den Gaskasten und nimm ggf. Alu-Gasflaschen :thumbup: statt der üblichen Stahlflaschen. Nur eines solltest Du aus Gründen der Fahrstabilität nicht machen: Im Wohnwagen Ladung nach hinten schaffen, um die Anhängelast vorn zu reduzieren.
Aus dem Weg ihr Kühe, das Leben ist kurz.

5

Sonntag, 29. Juni 2014, 19:29

Dann lad dem WW hinter der Achse einwenig mehr Gewicht rein ( aber pass auf ! ), so das er die Deichsel etwas mehr entlastet. Oder wenn Du dem Auto noch was zulädst im Kofferraum, kommt die AHK runter und somit auch die Stützlast.
Und die Stützlasten sind eh immer ein leidiges Thema... aber im Zweifelsfall lieber zuviel, als zuwenig Stützlast. Bei zuwenig kann die Fuhre übelst ins Schlingern kommen.