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Runeflinger

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Dienstag, 28. Mai 2024, 23:04

Ein Wort zur Vorsicht: 78works Zubehör-Leuchten

Falls hier jemand mit den Zubehör-Rückleuchten vom Hersteller 78works mit den runden Doppelleuchten pro Seite iebäugelt:

Jemand berichtete, dass auf dem Leuchtengehäuse selbst KEIN e-Zeichen sei, sondern nur auf den Reflektoren, die zum Aufkleben in die Ringmitte mitgeliefert werden, (ab Werk haben die keinen der nach dt. Recht zwingend erforderlichen Reflektoren integriert).

Laut einer App.Übersetzung der mitgelieferten Dokumente wird nur das E-Zertifikat vom Reflektor ausdrücklich erwähnt.

Wenn sich das jemand kaufen will, wäre Nutzung nur außerhalb von öffentlichen Straßen und/oder kritische Nachfragen zu empfehlen...
"Der [WRX STI] ist ein perfektes Auto für den zeitgenössischen Intellektuellen." - Mara Delius
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Carver

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Dienstag, 28. Mai 2024, 23:36

:hmmm: grad mal gegoogelt. 8| die sollten einen Beipackzettel haben...

Runeflinger

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Gestern, 00:03

:hmmm: grad mal gegoogelt. 8| die sollten einen Beipackzettel haben...



Was ja kein Widerspruch wäre: Der entfernte BRZ-Bekannte hat ja auch Unterlagen bekommen, aber laut Übersetzungsapp ist dies wohl nur auf den lose mitgelieferten Reflektor bezogen, den man in dieser oder einer anderen Form in D haben muss Und bezeichnenderweise hat auch nur der Reflektor die "e-Mark" und gerade nicht die Leuchteneinheit selbst, die auch deswegen eigentlich nicht typzugelassen sein kann.

:tschuess:
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Silber Forry

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Gestern, 00:13

Bei meinem markenfrendem Fahrzeug, habe ich auch Leuchten, mit E-NR aus Belgien, der TÜV hat im März nichts gesagt.

Runeflinger

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Gestern, 02:01

Bei meinem markenfrendem Fahrzeug, habe ich auch Leuchten, mit E-NR aus Belgien, der TÜV hat im März nichts gesagt.


Das ist was anderes und ja auch kein Problem: Nummern, die in einem EU-Land homologiert sind, sind in der gesamten EU zulässig.

Bei den o.g.Leuchten scheint es aber so, dass die Leuchten überhaupt keine e-Nr. haben - sondern nur die Reflektoren, die nachträglich aufgeklebt werden sollen. Ein genehmigter Reflektor macht aber nicht die Rückleuchte, legal, auf die sie aufgeklebt wird...
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Gestern, 17:33

„Beipackzettel“ war schon genau so gemeint.
Also Risiken (Bullenmagnet) und Nebenwirkungen (Übelkeit bis Augenkrebs).

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