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FHI

Schüler

  • »FHI« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 77

Registrierungsdatum: 1. Oktober 2009

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1

Dienstag, 30. Juni 2015, 20:25

Aktuelles Urteil: "Wer seinen Diesel nicht regelmäßig auf längeren Strecken bewegt, hat bei verstopftem Partikelfilter keinen Anspruch auf Gewährleistung."

Hallo,
auf der Online- Seite von Autobild wird ein Urteil zur Problematik verstopfter Partikelfilter zitiert. " Längere Strecken sind Pflicht"

http://www.autobild.de/artikel/urteil-ge…er-5839054.html

Gruß
Manfred

LoneRider

Fortgeschrittener

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2

Dienstag, 30. Juni 2015, 23:43

Zumindest wenn die Warnleuchte an ist, muss man sich daran halten und fahren. Das sollte kein Problem sein. Das muss dann aber auch ausreichen - wer also nachweisen kann, dass er bei jedem Mal wenn die Leuchte an war eine längere Fahrt gemacht hat, steht auch wiederum gut da. Wobei es auch ein Gewährleistungsfall war, daher war es eigentlich völlig klar. Viele vergessen, dass es bei der Gewährleistung nur darum geht, dass das Objekt bei Übergabe an den Kunden in einwandfreiem Zustand war. Was danach passiert ist NICHT durch die Gewährleistung abgedeckt. Nur geht man in den ersten 6 Monaten davon aus, dass der Mangel schon beim Kauf bestanden hat - es sei denn es kann etwas anderes nachgewiesen werden. Und genau das ist hier ja anscheinend passiert.

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