Hallo zusamen Hir die Antwort Vom Schweizer
Strassenverkehrsamt
Sehr geehrter Marco
Betreffend Ihrer Anfrage: Fahrzeug Umbau
Zur Frage: Stossstange und Beleuchtung (Original CH-Ausführung), können an
Ihrem Fahrzeug verbaut werden. Diese Änderungen sind nicht melde- und
prüfpflichtig.
Motorhaube; bitte fragen Sie den Fachhandel, sollte es sich um eine
Motorhaube mit einer Luftöffnung handeln bzw. sich von der Original
Ausführung mit geringerem Schalldämmendenmaterial belegt sein, muss ein
Geräuschnachweis erbracht werden (melde- und prüfpflichtig).
Mit freundlichen Grüssen
Abteilung Technik
Sieht gut aus für uns Schweizer