puh, da bist an nen idioten geraten!
also das standgeräusch darf so laut sein, wie es will. der prüfer kann das dann auch so eintragen.
das fahrgeräusch darf nicht lauter als die serie sein. ausnahme sind fahrzeuge mit über 150kW.
sie dürfen max. 1db

lauter sein, als im fahrzeugschein eingetragen.
wir haben uns die ganzen unterlagen geholt und das lautstärkenmessgerät gekauft.
wenn wir eine anlage fertig zum tüv haben, führen wir einfach kurz eine fahrgeräuschmessung und eine standgeräuschmessung durch.
dann wissen wir gleich, ob wir nacharbeiten müssen.
ich würde mir an deiner stelle einfach einen db-killer auf ein 1mm blech schweißen und zwischen mittelrohr und endschalldämpfer schrauben.
somit ist das teil für den prüfer unsichtbar und er trägt es auch nicht mit ein!
was er nicht weiß, macht ihn nicht heiß!
achja, und die gesetze müssen in ganz deutschland gleich sein...auch wenn die differenz mit tüv und dekra da ist.
mfg
alois