Betrifft mich selbst nicht, ist aber wohl für alle Subi-Besitzer mit Tuning-Ambitionen sehr wichtig, gefunden in der heutigen (14.04.07) Rheinischen Post:
Chip-Tuning nur mit Gutachten
Wer in seinen PKW-Motor einen leistungssteigernden Chip zur Steuerung der Motorelektronik einbaut ("Chip-Tuning"), muss den Einbau unverzüglich durch den TÜV oder einen amtlich anerkannten Sachverständigen abnehmen lassen. Ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, meldet der ADAC unter Berufung auf ein Urteil des OLG Karlsruhe (AZ 1 U 181/06). Das gelte auch, so die Richter, wenn für den Chip das Gutachten eines technischen Dienstes vorliegt.
Der Verlust der Betriebserlaubnis kann im Falle eines Unfalles die Versicherung u. U. von der Leistungspflicht entbinden oder die Versicherung kann ihre Leistungen einschränken. Das betrifft sowohl die Haftplicht- als auch die Kaskoversicherung.