Ich kenne das auch so Kfz-Teile müssen von der Werkstatt eingebaut und gekauft werden sonst hat man keine Garantie. Weil du den Motor privat eingebaut hast sind sie meiner Meinung nach im Recht, auch wenn sie noch soviel Scheiße gebaut haben.
Zitat
weiter wie 50km zur Werkstatt. Also mein Recht
Wieso keine Ahnung ? Worauf ist das denn jetzt bitte bezogen ? .
Du hast nur Garantie wenn die Werkstatt dir das Auto übergibt und es sollte natürlich dann auch fahrbereit sein.
So.
Es ist ein Materialfehler
Die Werkstatt hat sich sofort drum gekümmert weil es ein Gewährleistung Fall ist .
Das mit den 50 km ist auch korrekt. Hatte diese Diskussion auch schon .
Nur das gilt bei Nacharbeit. Dann muss die Werkstatt das Fahrzeug transportieren oder auf Ihre Kosten holen . Sonst kann ich das Fahrzeug nach Absprache wo anders auf Kosten der Werkstatt reparieren lassen . Alles schon gehabt .
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