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Lukas_WRX

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21

Montag, 24. September 2007, 08:43

Hi Patrick

Eventualvorsatz lässt sich wahrscheinlich nicht nachweisen. Grobfahrlässigkeit wohl eher.
Einfach zu der Garage gehen, die die Spur neu eingestellt hat und dort eine Bestätigung verlangen, wie die Spur eingestellt war, als das Fahrzeug zu ihnen kam. Dass die erste Garage die Reifen zahlen muss, wäre für mich auch die mindeste Forderung. Die haben Glück gehabt. Wenn deshalb ein schwerer Unfall passiert wäre, hätten sie nichts zu lachen.

Gruss
Lukas

chewbacca

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  • »chewbacca« ist der Autor dieses Themas

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22

Montag, 24. September 2007, 20:32

das ganze geht unter versicherungsbetrug. sie haben von der versicherung das geld für die einstellung bekommen aber anscheinend nicht gemacht. sie können mir auch kein vermessungsprotokoll vorlegen. ich habe dies jetzt abgeklärt und es ist so. anscheinen hatt der versicherungsexperte nicht gesehen das die spurstange verbogen ist. dadurch ist von der garage kein fehler verursacht worden. so die aussage der versicherungsgesellschaft. und diese intressiert auch das messprotokoll nen dreck. also bekomme ich keinen rappen an die neuen reifen bezahlt. sie haben lediglich die 2. geometrieeinstellung bezahlt. aber mit den reifen ist leider nichts zu machen.

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23

Montag, 24. September 2007, 21:43

Hallo Sandro

Hast keine rechtsschutzversicherung ? das wäre die beste lösung und wenn nicht schreib dem Lukas_WRX eine Privat nachricht der gibt dir sicher einen rat.

Gruss Ernst
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