Hi Patrick
Eventualvorsatz lässt sich wahrscheinlich nicht nachweisen. Grobfahrlässigkeit wohl eher.
Einfach zu der Garage gehen, die die Spur neu eingestellt hat und dort eine Bestätigung verlangen, wie die Spur eingestellt war, als das Fahrzeug zu ihnen kam. Dass die erste Garage die Reifen zahlen muss, wäre für mich auch die mindeste Forderung. Die haben Glück gehabt. Wenn deshalb ein schwerer Unfall passiert wäre, hätten sie nichts zu lachen.
Gruss
Lukas