Ich habe mal das Strassenverkehrsamt angeschrieben und folgende Antwort erhalten:
Für die Ausserbetriebnahme von Seitenairbags muss der Fahrzeughersteller (Stellvertretend der Importeur), bestätigen das dies zulässig ist.
Der Markenvertreter bestätigt, dass das System gemäss Herstellervorschriften ausser Betrieb gesetzt worden ist.
Der Fahrzeughalter bestätigt über die Änderung in Kenntnis gesetzt worden zu sein.
Die Änderung ist melde- und prüfpflichtig und muss im Fahrzeugausweis eingetragen werden.
Vorgehen gemäss Checkliste deaktivieren von Rückhaltesystemen:
Für die Änderung der Sitze:
Der Fahrersitz muss in der Länge verstellbar sein und ein ermüdungsfreies (bequemes) Fahren ermöglichen.
Für die Sitze und die Sitzbefestigung ist der Nachweis einer vom Astra anerkannten Prüfstelle ( FAKT oder DTC) beizubringen.