Hallo,
ich habe eine grundsätzliche Frage zu Felgeneintragungen im Fahrzeugschein:
In meinem Fahrzeugschein sind auch Felgen des folgenden Typs eingetragen: "ZIFF.20-21:A.FELGE 15x6JJ,ET55MM". Als zulässige Bereifung ist "195/60R15 88H" eingetragen.
Das sind die Originalen-Alufelgen und originalen Reifen gewesen, die das Fahrzeug bei Neukauf hatte.
Kann ich mir nun Stahlfelgen in der Größe 15x6JJ ET55 kaufen und darauf M+S Reifen in den Dimensionen 195/60R15 drauf ziehen und fahren oder muss ich da irgendwie extra nachtragen?
Die Stahlfelgen entsprechen doch bei gleichen Angaben exakt den Alufelgen, oder ist da noch was einzutragen oder zu genehmigen?
Ich meine: Alufelge 15x6JJ ET55 entspricht exakt einer Stahlfelge 15x6JJ ET55, richtig? Außer dass das eine aus Alu und das andere aus Stahl ist...
Gruss
Artur