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kawa77

Anfänger

  • »kawa77« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 33

Registrierungsdatum: 6. Juli 2009

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1

Sonntag, 20. Dezember 2009, 20:22

Eintragung Felgen im Fahrzeugschein

Hallo,

ich habe eine grundsätzliche Frage zu Felgeneintragungen im Fahrzeugschein:

In meinem Fahrzeugschein sind auch Felgen des folgenden Typs eingetragen: "ZIFF.20-21:A.FELGE 15x6JJ,ET55MM". Als zulässige Bereifung ist "195/60R15 88H" eingetragen.

Das sind die Originalen-Alufelgen und originalen Reifen gewesen, die das Fahrzeug bei Neukauf hatte.

Kann ich mir nun Stahlfelgen in der Größe 15x6JJ ET55 kaufen und darauf M+S Reifen in den Dimensionen 195/60R15 drauf ziehen und fahren oder muss ich da irgendwie extra nachtragen?

Die Stahlfelgen entsprechen doch bei gleichen Angaben exakt den Alufelgen, oder ist da noch was einzutragen oder zu genehmigen?

Ich meine: Alufelge 15x6JJ ET55 entspricht exakt einer Stahlfelge 15x6JJ ET55, richtig? Außer dass das eine aus Alu und das andere aus Stahl ist...

Gruss
Artur

GT-Turbo

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2

Sonntag, 20. Dezember 2009, 20:30

RE: Eintragung Felgen im Fahrzeugschein

Hallo Artur,
das siehst Du richtig.
Es ist egal ob Du ein Alu- oder Stahlrad hast, haupsache ist das die Maße gleich sind.
Teilweise sind im Fahrzeugbrief oder bei neueren Fahrzeugen in den COC-Papieren weitere Felgen und Reifen eigetragen und ohne TÜV-Vorfahrt genehmigt.
Gruß
Markus
Ein Allradler braucht man für den Spaß.

daddy

Fömi im Impreza GT Club

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3

Sonntag, 20. Dezember 2009, 20:43

RE: Eintragung Felgen im Fahrzeugschein

mindestens "doppelt hält besser": Mach Dir keinen Kopp, alles völlig legal.

GT-Driver

Mr. Norddeutschlandtour

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4

Sonntag, 20. Dezember 2009, 22:06

GT-Turbo hat recht, bei einem Eintrag:

ZIFF.20-21:A.FELGE 15x6JJ,ET55MM

steht das A bei A.FELGE nicht für "Alufelge", sondern für "auf Felge", das heißt Du kannst auch Stahlfelgen benutzen.


Gruß
Manfred
Wenn Dein Auto wie auf Schienen läuft,
bist Du wahrscheinlich zu langsam :whistling: