felgen, die nicht der originalgrösse entsprechen müssen immer beim StVA abgenommen werden (oder mindestens de EG betriebserlaubnis mitführen)
als kleines beispiel:
du könntest auch 8x17" ET 48 montieren. dann steht das felgenhorn (felgenrand) genau gleich weit aussen wie 7.5x17" ET 41.
durch die 48 ET kommt das rad 7 mm weiter in den radkasten rein.
durch das halbe zoll (ca. 14mm) das die felge breiter wird (7mm nach links und 7 mm nach rechts) steht das felgenhorn jedoch wieder gleich weit nach aussen. (etwa bündig mit kotflügel)
der vorteil dieser 48er ET ist, dass deine spur auf dem papier total nur 14 mm breiter wurde.
(du könntest also offiziel nochmal 14 mm spurverbreiterung montieren...
dann müsstest du jedoch schon carrosseriearbeiten durchführen am kotflügel)
PS: die 205/40 sind nur meine variante. empfohlen wird 215/40 oder 205/45. da sich der abrollumfang nur um ein bestimmtes mass verkleinern/vergrössern darf.
mit meinen 205/40 bin ich am absoluten minimum.