Du kannst nur das verwenden was im Schein eingetragen ist. Da gibt es keinerlei Spielraum.
Selbstverständlich kannst du andere Felgen prüfen und vom TÜV eintragen lassen.
Theoretisch kannst du alles montieren was Lochkreis 5x100 und ein entsprechendes Festigkeitsgutachten hat (wegen der Radlast) damit es der TÜV einträgt.
Die Einpresstiefe (ET) der Felge ist eigentlich egal. Wichtig ist, das die Felge bzw. der Reifen nirgends anschlägt (Kotflügel innen und aussen und die Bremsanlage) und nicht zu weit aus dem Radkasten kommt.
Bei einer geringen ET (z.B. 35) kommt die Felge weiter aus dem Radkasten raus und beim einfedern streift dann der Reifen am Kotflügel (meistens jedenfalls). Dann muss man da Abhilfe schaffen indem der Kotflügel entweder gebördelt (Kante umlegen) oder sogar gezogen wird. Ist die ET zu groß (z.B. 55) schlagen Reifen und/oder Felge an dem Federbein an oder beim einlenken schlurft der Reifen am Innenkotflügel. Oder noch schlimmer, die Felgenspeichen schlagen gegen den Bremssattel.
Man muss also die richtige ET finden. Aber jede Felge ist da anders und deshalb kann man nicht pauschal sagen: du kannst ET 45 problemlos verwenden.
Dir bleibt nichts anderes übrig als eine Felge zu montieren und prüfen ob sie passt.
Andreas
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