Moin!
Da hat
@vir2l: meiner Einschätzung nach völlig Recht. Wegen des Fahrwerks kommt es eh zur Einzelabnahme (deren Kosten jetzt nicht so extrem viel höher sind) und da geht fast alles. Das impliziert bei vielen, man könne alles eintragen - ist natürlich nicht so. Bei Felgen bzw. Rad/Refienkombis ist natürlich die Freigängigkeit und Radabdeckung recht trivial sicherzustellen. Wenn auf dem Gutachten/ABE oder sonst was eine Traglast des Rades bei steht, wirds keine Hindernisse geben.
Einen Schein als Kopie würde ich nur im äußersten Notfall heranziehen. Dort steht ja u.U. auch nicht die genaue Kennzeichnung der Felge drin und mit einem Abschnitt alá "LM Felge 7x17 JJ 53" in Fahrzeugschein, lässt sich ja nicht wirklich ein Bezug zu deiner verbauten Felge anstellen.
Gruß
Manuel