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colinL

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1

Montag, 9. Dezember 2019, 16:20

Prodrive GT1 7,5x18 für den GD Impreza

Hi,

ich bin momentan dran mein Fahrwerk am 2001er WRX einzutragen. Fahre schon seit 2017 im Sommer die Prodrive GT1 Felgen in den Maßen 7,5x18 ET53. Hab sie auch seit 2017 Eingetragen, damals mit Hilf eines Vergleichsgutachtens von Felgen in der gleichen Dimension. Hat auch alles geklappt damals, bin zum örtlichen TÜV bzw. einer Werkstatt gefahren wo der TÜV Prüfer im mobilen Einsatz war und er hat mir das ohne Probleme eingetragen. Nur mit einem Vergleichsgutachten, keinem Festigkeitsgutachten. Stand jetzt möchte ich eben das Fahrwerk eintragen, dadurch werden ja auch die Felgen neu eingetragen. Nun das Problem, die Anlaufstelle wo ich das Fahrwerk eintragen möchte sagt, dass es ohne Festigkeitsgutachten nicht geht, also einfach nur ein Vergleichsgutachten nicht ausreicht. Die bestehende Eintragung eben dieser Felgen auf Originalfahrwerk ist auch nen Pfifferling Wert. So, jetzt ist mein Problem dass ich zum einen das Vergleichsgutachten nicht mehr finde, welches ich damals benutzt habe (habe aber ein andere gefunden wo auch die gleichen Dimensionen für einen Impreza GD sind). Allerdings immer noch kein Festigkeitsgutachten. Internet spuckt eigentlich nichts aus, ausser einem Beitrag aus diesem Forum, wo einer nach dem anderen gesagt hat "jop hab die Felgen eingetragen". Hat vielleicht jemand Papiermaterial zu den Prodrive GT1 Felgen liegen? Bin echt ratlos, wäre ja richtig bescheuert wenn jetzt die Eintragung vom Fahrwerk an den Felgen scheitert, obwohl diese schon völlig legal eingetragen waren.
- Colin

Jonsku

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2

Montag, 9. Dezember 2019, 17:54

Schraub doch kurz andere Felgen für die Eintragung des Fahrwerks drauf. Ansonsten kannst Du, glaube ich zumindest, lange suchen und findest dann doch nix.

colinL

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3

Montag, 9. Dezember 2019, 18:18

Ja gut ich kanns Fahrwerk mit den Serienfelgen samt Winterreifen eintragen lassen, aber was bringt mir das dann wenn ich meine Sommerräder dann wieder illegal fahre? Zumal ich diese Felgen ja schon eingetragen hatte, aber nur die Papiere von eben dieser Eintragung reichen denen nicht aus, da es eine "neue" Eintragung von Felgen ist brauchen die wieder alles was sie eben so benötigen. Ist denen völlig banane, dass die Felgen bereits so wie sie sind eben nur mit Originalfahrwerk eingetragen waren.
- Colin

TOHO333

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4

Montag, 9. Dezember 2019, 20:35

Wenn die eingetragen sind stehen die doch in der Zulassungsbescheinigung. Wenn der Eintrag vom Fahrwerk dazu kommt stehen die immer noch drin...
MfG
Tony

colinL

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5

Montag, 9. Dezember 2019, 22:57

Du meinst im Fahrzeugschein? Naja, lustige Geschichte, ich hab seit 2017 immer wieder mit nem Gewindefahrwerk geliebäugelt aber es nie gekauft, bis es vor zwei Monaten notwendig war weil das Originalfahrwerk kaputt ist. Hab die Eintragung nie in den Schein übernehmen lassen, weßhalb sie prinzpiell verjährt ist. Ist aber eigentlich auch egal, weil mir die von der Tuningwerkstatt gesagt haben, dass es eben als neue Eintragung gilt und somit die vorhandene Eintragung also "Erlangung zu Betriebserlaubnis" nichts bringt.
- Colin

TOHO333

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6

Montag, 9. Dezember 2019, 23:36

Im Grunde stimmt das ja was die gesagt hatten, nur wenn´s einmal drinnen steht, stehts halt drinnen.

Leider Pech für dich...

Da kannst du nur wen suchen der dir das zusammen einträgt.

...aber was bringt mir das dann wenn ich meine Sommerräder dann wieder illegal fahre? ...


Das war so oder so nicht wirklich und sauber legal. Für die Felgen gibt es nichts womit die legal eintragbar wären. Nur weils jemand gemacht hat, macht es dann nicht legaler. Ja es erkennt halt niemand und es wird der Sheriff auch nicht monieren, im Sinn des KBA ist das aber nicht.
Der jetzige Prüfer, so doof das für dich ist, hat eben recht wenn er meint die Felgen trägt er nur mit Nachweis vom Hersteller ein.

Such dir einfach einen anderen Prüfer der das eintragen will. Am Besten bei einer anderen Prüfstelle etwas weiter weg ;)
MfG
Tony

EJ20_Hawk

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Dienstag, 10. Dezember 2019, 12:41

Ich sehe das wie @TOHO333:: vielleicht hast du selbst bei der ursprünglichen Eintragung nichts falsch gemacht, der Prüfer aber schon.
Wäre mir auch neu, dass man ein Vergleichsgutachten einer Felge zum Eintragen einer anderen heranziehen kann, bei der nur die Dimensionen vergleichbar sind. Das sagt nichts über das Material oder die Festigkeit aus. Auch wenn der Prüfer da vielleicht gedacht hat, dass Prodrive ein bekannter Name ist und die keinen Schund produzieren... :rolleyes:

Vielleicht lohnt es sich aber, mal einen anderen Weg einzuschlagen:
die Felgen waren ja auf dem RB320 und auch auf dem GB270, beides offizielle Sondermodelle von Subaru UK. Ich würde dort mal anfragen, ob es nicht eine offizielle Bescheinigung oder sogar ein CoC für die Fahrzeuge gibt, in dem auch die Felgen vermerkt sind. Damit könnte eine deutscher Prüfer vielleicht mehr anfangen.