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raki

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1

Samstag, 10. Juli 2004, 23:54

Frage zu Reifenkennzeichnung

Hallo, habe eine Frage zur Bezeichnung der Reifen.
In meinem Fahrzeugbrief ist eingetragen, dass ich meine 17" mit Reifen "215/40ZR17" fahren darf. Die Reifen, die ich haben will passen von der Höchstgeschwindigkeit, dem Gewichtsfaktor, etc. überein, jedoch lautet die Bezeichnung "215/40 R17 83Y A".
Was mich verwundert ist dabei der Unterschied zwischen dem R17 und dem ZR17. Weiss jemand, was das heisst und ob ich die Reifen fahren darf?

Gruss raki


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2

Sonntag, 11. Juli 2004, 07:35

Hallo Raki!
Die Bezeichnung "Z"(R17) heisst, dass Du mindestens Reifen benötigst,
die für Geschwindigkeiten ÜBER 240 km/h zugelassen sind.
Deine gewünschten Reifen haben eine Geschwindigkeitszulassung bis 300 km/h
(gekennzeichnet durch das "Y")
Die Reifen sind also besser als das geforderte MINIMUM!
Du darfst sie bedenkenlos fahren.

Gruß Jürgen

*OFFTOPIC*
P.S. Wie gefällt Dir der Ittenbach-Trailer?


2Fast4U
Wie kann ich wissen was ich denke, bevor ich höre was ich sage? :verrueckt:

raki

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3

Sonntag, 11. Juli 2004, 13:45

Hi Jürgen,
danke für die Aufklärung, so ähnlich hab ich mir das auch vorgestellt, es war nur nirgends etwas genaueres zu lesen und auf manchen Rädern steht hat das "Z" dabei und auf anderen nicht...
Gruss raki


*OFFTOPIC*
P.S. Der Ittenbach Trailer macht ganz schön was her. Bin schon auf den Film gespannt, aber wird wohl noch ne Zeit dauern...


vonderAlb

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4

Montag, 12. Juli 2004, 09:49

Die Bezeichnung "ZR" ist noch aus alten Zeiten. Früher wurde der Geschwindigkeitsindex mit HR, VR und ZR angegeben. Diese Geschwindigskeitsangaben waren nicht genormt.

Die Geschwindigkeitsangaben wurden mittlerweile durch einen Buchstaben hinter dem Tragfähigkeitsindex ersetzt.




Folgende Geschwindigkeitsindexe gibt es:

Höchstgeschwindigkeit für PKW-Reifen
P 150
Q 160
R 170
S 180
T 190
H 210
V 240
W 270
Y 300
ZR über 240



Andreas
Andreas

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