Zusammenfassung der geänderten ASA-Richtlinie 2A gültig ab dem 01.01.2012:
•Stahlflex-Bremsleitungen brauchen ein DTC, sobald Sie in ein FZ mit ABS eingebaut werden. Bei Autos ohne ABS reicht für den Eintrag die Eignungserklärung des Herstellers/Importeurs.
•Abstand von Rad zur Achsaufhängung wurde von 3 auf 4 mm, vom Reifen zur Achsaufhängung von 5 auf 6 mm vergrössert.
•Kurvenstabilisatoren und Koppelstangen brauchen eine Eignungserklärung.
•Die Montage einer Domstrebe ist nur Zulässig mit DTC-Gutachten.
•Scheinwerferblenden müssen METAS Geprüft werden. Eine ABE ist nicht mehr gültig!
Was sicher gilt ist das jeglicher Wagen ab 2012 diese Punkte erfüllen muss, also ein Gutachten braucht.
Bei den älteren Wagen würde ich sagen braucht es keine Gutachten, da diese ja Jahrgangsbedingt nicht davon betroffen sind.
Müsste ja sonst jeder GT-Fahrer jetzt ein DTC Gutachten haben wägen der Domstrebe
Gruss