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Original von pavlik1
Spoiler
ANTWORT vom Strassenverkehrsamt Aargau, 20. März 2006:
Ein Front- oder Heckspoiler kann bei einem Auffahrunfall sehr gefährlich sein. Wenn es dadurch Schwerverletzte gibt kommt sofort die Frage nach dem Bauer und der Garantie dieses Teiles auf. Schon daher braucht es ein Zertifikat. Solange die Spoiler die Siluette des Fahrzeugs nicht überragen, das heisst nicht breiter und nicht höher als das Fahrzeug sind und das Spaltmass nicht mehr als 8 cm beträgt, müssen sie nicht eingetragen werden. Es genügt auch eine Genehmigung z.B. ABE basierend auf der Richtlinie Nr. 74/483/EWG. Die Kosten können sich im gleichen Rahmen wie beim Auspuff bewegen.
Nachtrag: Generell sind Spoiler nicht vorführpflichtig, insofern sie die Masse wie Breite, Länge und Höhe des Fahrzeuges nicht verändern. Sie dürfen keine scharfen Kanten oder für übrige Verkehrsteilnehmer gefährliche Teile aufweisen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Nussi« (9. Februar 2010, 15:10)
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Original von Nussi
Wenn wir grad schon beim Thema sind..... Der korrekte Titel wäre: Order and law in Switzerland - Hat nix mit niedrig zu tun "besserwissermodus=off"