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Boxer

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1

Freitag, 28. März 2003, 17:33

Unterbodenbeleuchtung

Hallo zusammen

Möchte mir nächste Woche Violette Neonlichtern für den Unterboden anfertigen,jetzt meine Frage ist:Darf man die Lichtern einschalten wenn das Auto still steht,zb vor einer Disco usw?
Ich weiss während dem Fahren ist es Verboten,aber beim Stillstand des Autos würde mich das Interessieren.
Besten Dank voraus

Mudi


schumi 1

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2

Freitag, 28. März 2003, 17:57

Halli Hallo
Auf ein Privatparkplatz ja
Z.B.Disco,im Garten,und und
Gruss Schumi1


Davidex

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3

Freitag, 28. März 2003, 18:05

@Boxer

Wieso Unterbodenbeleuchtung, die Neonröhren gehen schnell kaputt.
Willst du ne Frau beeindrucken mit dem Lichtgespiele?





Gruss

*J- Cars rules the Streetfight...

www.streetcar-cup.ch
Ex-Japanese_Streetfighter

Boxer

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4

Freitag, 28. März 2003, 18:13

Zum Frauen beeindrucken würd ich doch nicht den GT nehmen,sondern den Fiat Panda.
"LOL"
Nein es sieht bestimmt COOL aus.


Davidex

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5

Freitag, 28. März 2003, 18:18

@Boxer

Naja, weiss nicht. Mach doch ein kurzes Video oder Foto und poste es dann hier im Forum.




Gruss

"Leg dich mit dem schnellsten an,
und du stirbst wie alle dann "

www.streetcar-cup.ch
Ex-Japanese_Streetfighter

Profeus

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6

Freitag, 28. März 2003, 18:32

Wers mag...




z,B. hier:

http://www.kfz-ersatzteilservice.de/Zubehoer/neonunterboden_komplettset.htm

...es werde Licht... Gruß Ralf...

2-bias

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7

Freitag, 28. März 2003, 23:11

Exterieur / Neonlicht verboten ?
+ Nachteile
http://www.subaru-community.com/thread.php?threadid=2417&FORUM_ID=16&CAT_ID=1

MfG
2-bias
VG
2-bias

Legends may sleep, but..

EP76

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8

Samstag, 29. März 2003, 09:38

Eine weitere Modifikation die absolut Sinnlos ist....
Finde solche unterboden Beleuchtungen passen eher zu Puntos und Golfs...
Der GT sollte eine Fahrmaschine und kein Poser-Auto sein.
Aber eben,wems gefällt soll sich so was drunterschrauben.....

Die Neon-Röhren gibts doch auch von Folia-Tec?

Kaufen kann man sie auch bei http://www.forcar.ch/start.htm
Die befinden sich in Pfäffikon im D+W Center

Hier ein Auszug aus der Seite:

Neon Unterboden-Kit
Bestehen aus 4 Neonleuchtstäben:2x95cm und 2x126cm
Farbe:Blau
Preis:549.-Sfr


geändert von: esterer on 29/03/2003 09:46:19

Gnob

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9

Dienstag, 14. März 2006, 15:09

Hi

auch wenn das Thema seit knapp 3 Jahren geruht hat wollte ich es nochmal auffrischen und hab dazu folgenden Dialog in einem Forum gefunden:


"
Hallo, wollt mal fragen ob es irgendeine möglichkeit gibt, die unterbodenbeleuchtung entragen zu lassen, und in wie fern es erlaubt ist, sie eingebaut zu haben, und wann mn sie anhaben darf. eigentlich alles was mit ihr zu tun hat danke mfg

Bodenbeleuchtung(Eddy am 13.02.2005)
Also soweit ich weiß kannst du sie als ausstiegsbeleuchtung eintragen lassen , allerdings unter der voraussetzung das du sie nicht anderweitig einschalten kannst . Anhaben darfst du sie nur im absoluten fahrzeugstillstand und wenn deine türen offen sind , da das aber langweilig ist machen die meisten ( wie auch ich ) es so das man sie zum tüv einfach abklemmt und sich auf der straße einfach nicht damit erwischen lässt :-D . Es gäbe da allerdings und das weiß mit sicherheit auch der tüv die möglichkeit einen schalter zwischen deine \"ausstiegsbeleuchtung\" zu schalten , um die beleuchtung halt auch zu anderen zwecken zu gebrauchen . Mach am besten was dir gefällt und versuchs einfach wenns nicht klappt gibts immernoch bestimmt ne andre möglichkeit den tüv damit zu umgehen *gg*
"

Meine Frage ist nun ob es wirklich möglich ist Neonröhren oä im bereich der Tür unter dem Fahrzeug anzubringen ohne gleich eins von den "grünen" auf den "Latz" zu bekommen? Währ ja (wenn auch nur als Ausstiegsbeleuchtung) echt nice

DerLuchs

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10

Dienstag, 14. März 2006, 21:31

Soweit ich weiß, ist das schon wieder Schnee von gestern mit der "Ausstiegsbeleuchtung". Das wurde nur viel erzählt. Angeblich hat ein Freund vom Freund das so gemacht usw. ...

Unterbodenbeleuchtung ist in D aber mittlerweile nicht erlaubt.
und jetz zur Auslegungssache...



In unserem guten "Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog" steht nix drin, was einem angehangen werden kann (solange die Leuchten oder irgendwelche anderen nach außen sichtbaren Lampen nicht im Fahrbetrieb an sind).
Man hat natürlich schlechte Karten, wenn der Cop so een Hippie is und nix von Autos hält...

Aber ansonsten, kann man sich gut rumstreiten.


BTW: Sie fuhren freihändig. §49 STVO --> 5,00Euro

Gruß

--- Der Tod lauert auf der 3. Spur ---

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Pi-One

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11

Mittwoch, 15. März 2006, 16:49

Ich schliesse mich Esterer an.
Eine Unterbodenbeleuchtung passt einfach nicht zum Subi. Eine kleine Einstiegsleuchte könnte man gerad noch so akzeptieren.
Ein Subi mit Unterbodenbeleuchtung ist wie ein RollceRoyce mit Shogun Flügel,... passt einfach nicht.

Aber jedem das seine (und mir am meisten)

mfg subinator

Born to Drive

geändert von: subinator on 15/03/2006 16:51:00
Pi-One

Giuliano

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12

Donnerstag, 16. März 2006, 19:52

Hallo Boxer

Da du aus der Schweiz kommst, kann ich dich als betroffener Schweizer betr. Unterbodenbeleuchtung aufklären. Laut neuesten Gerichtsbeschlüssen ist selbst die Montage nicht erlaubt. Nur welcher Polizist bückt sich schon gerne unter ein Auto, wenn sonsts nichts auszusetzen ist. Ausserdem ist das aktivieren der zusätzlichen Lichtquellen auf öffentlichem Raum verboten, da dies ausschliesslich Sonderfahrzeugen vorbehalten ist. Die Busse ist verdammt hoch, wenn es dich erwischt. Habe dazu mal einen Beitrag in diesem Forum eröffnet...

Meine Meinung dazu,
Neon - Nein
LED - Ja
Professionell druntermontiert - Ja
Gebastel - Nein, weil zu gefährlich für andere Verkehrsteilnehmer

In diesem Sinne, viel Spass beim Leuchten ;).


Boxer

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13

Donnerstag, 16. März 2006, 20:45

Ohh mein Fred lebt ja noch

Nein habe es doch sein lassen,und habe anstatt dies,STI-Rückleuchten,V5 Heckflügel,STI-Nebellampenabdeckungen und nen Orciari Frontlippe gekaufft.
Sieht "mega" aus.
Gruss an alle



silver

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14

Donnerstag, 16. März 2006, 22:55

absolut richtige entscheidung, gratuliere!




http://impreza.fotopic.net